Sehr geehrter Herr
Anonymer Nutzer,
ich bestätige den Erhalt Ihrer u.a. Anfrage, deren Beantwortung ich an das zuständige Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren weitergeleitet habe. Ob die Auskunftserteilung gebührenfrei ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Ich werde diesbezüglich wieder auf Sie zu kommen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Christine Käuffer
Stadt Düren
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 2, Zimmer 107
Postanschrift:
Stadt Düren, Amt 10, 52348 Düren
Telefon: 02421 25-2234
Telefax: 02421 25-2283
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
www.dueren.de
Von:
Anonymer Nutzer <<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Montag, 29. April 2013 19:57
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Betreff: Schülerzahlen und Etats Dürener Gymnasien
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele SchülerInnen besuchten die fünf Dürener Gymnasien in den Schuljahren 10/11, 11/12, 12/13 (geordnet nach Schule)?
Wie hoch waren die Etats für schuleigene Anschaffungen/Ansparungen der fünf Dürener Gymnasien in den Schuljahren 10/11, 11/12, 12/13 (geordnet nach Schule)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anonymer Nutzer