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Schuletat und seine Ergänzungen

Informationen darüber, wie sich der Schuletat zusammensetzt, was er enthält, wie die Gelder aufgeteilt sind und welche Möglichkeiten Schulen haben, den Schuletat zu ergänzen bzw. weitere Gelder zu bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2013
  • Frist
    30. Mai 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schuletat und seine Ergänzungen
Datum
28. April 2013 12:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, wie sich der Schuletat zusammensetzt, was er enthält, wie die Gelder aufgeteilt sind und welche Möglichkeiten Schulen haben, den Schuletat zu ergänzen bzw. weitere Gelder zu bekommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. April 2013 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Kostenträgerschaft …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schuletat und seine Ergänzungen
Datum
6. Mai 2013 15:28
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Kostenträgerschaft bei Schulen richtet sich nach § 92 Schulgesetz NRW. Das Land trägt bei öffentlichen Schulen die Kosten für das pädagogische und sozialpädagogische Personal. Die Schulträger der öffentlichen Schulen (regelmäßig die Kommunen) tragen die übrigen Personalkosten und die Sachkosten. Die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften richtet sich nach der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz. (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/93_2.pdf) Die Ausgaben des Landes werden im Haushaltsplan vom Landtag verabschiedet. Die Haushaltspläne sind im Internet beim Finanzministerium des Landes NRW abrufbar: http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/05_haushaltsplaene/index.php Dort können Sie auch eigene Auswertungen vornehmen. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) finden Sie die Angaben im Einzelplan 05. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens wird der Einzelplan 05 vom MSW regelmäßig ausführlich gegenüber dem Landtag erläutert: zum Beispiel Haushalt 2013: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV16%2F486|1|0 zum Beispiel Haushalt 2012: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV16%2F165|1|0 Für die Ausgaben der Kommunen liegen dem MSW keine konkreten Daten vor. Eine Übersicht über die Finanzierung des Bildungswesens wird jedoch jährlich vom Statistischen Bundesamt mit dem Bildungsfinanzbericht veröffentlicht. Der Bildungsfinanzbericht 2012 ist über folgenden Link abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht.html Die Ausgabenentwicklung auf staatlicher und kommunaler Ebene für die Bundesländer wird dort auf Seite 119 dargestellt. Schulen können ihre Finanzausstattung z.B. durch Fördervereine und durch Sponsoring u.ä. verbessern. Informationen dazu finden Sie hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Schule/Werbung/index.html Diese Auskunft ist gem. Nr. 1.1 des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Jochen Andretzky
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.