Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg

eine Teilfläche des Schulgrundstücks Ballerstaedtweg (Flurgrundstück 1121, Gemarkung Alsterdorf) ist für eine Bebauung mit Wohnungen vorgesehen.

Laut Informationen aus der Finanzbehörde ist die Fläche dem zukünftigen Käufer anhand gegeben. Die "Anhandgabe" gilt bis zum 31.5.2015. Sollte das betroffene Teilgrundstück inzwischen verkauft sein, dann stellen Sie mir bitte den Kaufvertrag zur Verfügung.

Von Schulbau Hamburg gab es die Information, dass die Gelder für den Umbau des Schulhofes bereitgestellt werden. Bitte stellen Sie mir die entsprechenden Unterlagen dazu zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#10022]
Datum
29. Mai 2015 07:01
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
eine Teilfläche des Schulgrundstücks Ballerstaedtweg (Flurgrundstück 1121, Gemarkung Alsterdorf) ist für eine Bebauung mit Wohnungen vorgesehen. Laut Informationen aus der Finanzbehörde ist die Fläche dem zukünftigen Käufer anhand gegeben. Die "Anhandgabe" gilt bis zum 31.5.2015. Sollte das betroffene Teilgrundstück inzwischen verkauft sein, dann stellen Sie mir bitte den Kaufvertrag zur Verfügung. Von Schulbau Hamburg gab es die Information, dass die Gelder für den Umbau des Schulhofes bereitgestellt werden. Bitte stellen Sie mir die entsprechenden Unterlagen dazu zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz haben Sie mit E-Mail vom 29.05.20…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#10022]
Datum
2. Juni 2015 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz haben Sie mit E-Mail vom 29.05.2015 um Übersendung des Kaufvertrages der Teilfläche Ballerstaedtweg gebeten. Ferner begehren Sie die Zusendung von Unterlagen, aus denen sich die Mittelbereitstellung für den Umbau des Schulhofes ergibt. Bezüglich der Beantwortung Ihrer Anfragen verweisen wir zunächst auf unsere Antworten vom 24./25.03.2015. An der damaligen Sachlage hat sich nichts geändert. Ein Verkauf der betroffenen Teilfläche ist bislang noch nicht erfolgt. Insoweit gibt es auch noch keinen Kaufvertrag bzw. Dokumente zur Mittelbereitstellung. Klarzustellen ist hier jedoch, dass das Teilgrundstück bis zum 31.05.2016 anhand gegeben ist. Soweit in der Antwort vom 25.03.2015 mitgeteilt wird, dass das Teilgrundstück bis 31.05.2015 anhand gegeben wird, handelt es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen, welches wir bitten zu entschuldigen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Sofern wir bis zum 10.Juni 2015 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihre obige Anfrage mit der vorliegenden Beantwortung erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem es in Ihren bisherigen Antworten unterschiedliche Angaben zum Ende der Anh…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#10022]
Datum
3. Juni 2015 07:09
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem es in Ihren bisherigen Antworten unterschiedliche Angaben zum Ende der Anhandgabe für das Teilgrundstück der Schule Ballerstaedtweg gibt, möchte ich Sie bitten, mir ein entsprechendes Dokument zur Verfügung zu stellen, aus dem ich die Frist für die Anhandgabe erkennen kann. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 10022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, für die Bearbeitung Ihrer Frage ist nunmehr (wieder) der Landesbetrieb Immobilienmanage…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg (# 10022)
Datum
8. Juni 2015 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, für die Bearbeitung Ihrer Frage ist nunmehr (wieder) der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, Abteilung Vertrieb, zuständig. Ich übersende Ihnen daher als Anlage ein entsprechendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.06.2015 über di…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg (# 10022)
Datum
8. Juni 2015 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 03.06.2015 über die Internetplattform fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 03.06.2015, hier eingegangen am 03.06..2015. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie die Verfügungstellung eines entsprechenden Dokuments, in dem Sie das Ende der Anhandgabefrist eines Teilgrundstücks der Schule Ballerstaedtweg erkennen können. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir möchten Sie ferner auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab, wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist auch der Personalaufwand (Stundenarbeitslohn für Mitarbeiter des höheren Dienstes zurzeit 57,- Euro und für solche des gehobenen Dienstes 47,- Euro). Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Sie können von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn Sie geeignete Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Empfängerin/Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII sind oder wenn Ihr Einkommen den einfachen Regelsatz gemäß § 28 SGB XII iVm. dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz nicht übersteigt (§ 3 HmbTGGebO). Bitte teilen Sie uns bis zum 15.06.2015 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich werden wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Wir bitten Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzbehörde Hamburg
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg
Von
Finanzbehörde Hamburg
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Betreff
Bebauung Schulgelände Ballerstaedtweg
Datum
10. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen