Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg

nach Informationen von Schulbau Hamburg ist die für eine künftige Bebauung vorgesehene Teilfläche des Schulgrundstücks Ballerstaedtweg (Flurdrundstück 1121, Gemarkung Alsterdorf) verkauft worden.

Bitte stellen Sie mir den Kaufvertrag zur Verfügung.

Ebenfalls von Schulbau Hamburg gab es die Information, dass die Gelder für den Umbau des Schulhofes bereitgestellt werden.

Bitte stellen Sie mir die Unterlagen dazu zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#8923]
Datum
20. März 2015 06:53
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
nach Informationen von Schulbau Hamburg ist die für eine künftige Bebauung vorgesehene Teilfläche des Schulgrundstücks Ballerstaedtweg (Flurdrundstück 1121, Gemarkung Alsterdorf) verkauft worden. Bitte stellen Sie mir den Kaufvertrag zur Verfügung. Ebenfalls von Schulbau Hamburg gab es die Information, dass die Gelder für den Umbau des Schulhofes bereitgestellt werden. Bitte stellen Sie mir die Unterlagen dazu zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die ich …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 20.03.2015/Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg
Datum
24. März 2015 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die ich wie folgt kostenfrei beantworte: 1). Frage: Nach Informationen von Schulbau Hamburg ist die für eine künftige Bebauung vorgesehene Teilfläche des Schulgrundstücks Ballerstaedtweg (Flurdrundstück 1121, Gemarkung Alsterdorf) verkauft worden. Bitte stellen Sie mir den Kaufvertrag zur Verfügung. Antwort: Ein Verkauf der betroffenen Teilfläche ist bislang nicht erfolgt. 2). Frage: Ebenfalls von Schulbau Hamburg gab es die Information, dass die Gelder für den Umbau des Schulhofes bereitgestellt werden. Bitte stellen Sie mir die Unterlagen dazu zur Verfügung. Antwort: Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus dem Verkaufserlös. Da das betreffende Grundstück noch nicht verkauft worden ist, gibt es auch (noch) keine Dokumente zur Mittelbereitstellung. Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, ob sich Ihre Anfrage nach dem HmbTG mit meinen Antworten erledigt hat. Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße Tina Didara Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde SBH | Schulbau Hamburg Abteilung Recht und Gremien Leitzeichen: U 101 An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg T: (040) 428 23- 6018 F: (040) 4279-23985 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
Sehr geehrt<< Anrede >> der Elternrat unserer Schule wurde auf der Sitzung im Februar darüber informi…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 20.03.2015/Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#8923]
Datum
24. März 2015 14:12
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> der Elternrat unserer Schule wurde auf der Sitzung im Februar darüber informiert, dass die Fläche verkauft sei. Die Information kam wohl vom zuständigen Objektmanager bei Schlbau Hamburg. Nun bin ich etwas verwirrt. Ist es Ihnen möglich, da etwas Licht ins Dunkel zu bringen? Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 8923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 24.03.2015. Ich habe zwischenzeitlich versucht, Ih…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 20.03.2015/Schulflächenverkauf Ballerstaedtweg [#8923]
Datum
25. März 2015 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 24.03.2015. Ich habe zwischenzeitlich versucht, Ihre Angaben, "der zuständige Objektmanager beim Schulbau Hamburg, hätte in der Elternratssitzung im Februar gesagt, dass die Fläche verkauft worden sei", zu überprüfen bzw. zu durchleuchten. Der zuständige Fachbereich konnte mir Ihre Angaben jedoch nicht bestätigen. Eine Auskunft, dass ein Verkauf der Fläche bereits stattgefunden hat, gab es danach unseres Wissens nicht. Vielmehr gehen wir davon aus, dass hier eine Fehlinformation an Sie weitergegeben wurde bzw. die Begrifflichkeit der "Anhandgabe" eines Grundstücks (das betreffende Grundstück ist lediglich bis zum 31.05.2015 anhand gegeben) rechtlich fehlerhaft bereits als ein Verkauf interpretiert wurde. Bei einer Anhandgabe erhält der künftige Käufer Zeit, notwendige Details zur Bebaubarkeit und Finanzierung seines Vorhabens vor Abschluss des Kaufvertrages zu klären. Die Stadt gibt dem Interessenten die Gewähr, dass ein Grundstück innerhalb des Anhandgabezeitraums keinem anderen Interessenten Angeboten wird. Im Hinblick darauf, dass ich Ihren ursprünglichen Auskunftsantrag vollumfänglich beantwortet habe, gehe ich davon aus, dass ich Ihre Anfrage als erledigt betrachten kann. Anderenfalls wird um Rückmeldung bis 08. April 2015 gebeten. Beste Grüße Tina Didara Lz.: U 101 App.: 428 23-6018