Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe

die Anzahl der Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe in den Schuljahren 2015/16, 2014/15 und 2013/14.
Daraus sollten die abgebenden Schulen einzeln und mit Namen ersichtlich sein sowie die aufnehmende Schulform.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2016
  • Frist
    5. August 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Essen Details
Von
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Betreff
Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe [#17242]
Datum
4. Juli 2016 09:59
An
Schulamt für die Stadt Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe in den Schuljahren 2015/16, 2014/15 und 2013/14. Daraus sollten die abgebenden Schulen einzeln und mit Namen ersichtlich sein sowie die aufnehmende Schulform.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe…
An Schulamt für die Stadt Essen Details
Von
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Betreff
AW: Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe [#17242]
Datum
7. August 2016 18:06
An
Schulamt für die Stadt Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ vom 04.07.2016 (#17242) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ [#17242]
Datum
7. August 2016 20:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17242 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion erfolgte. Die neue Anfrage erfolgte auf Anraten Ihrer Einrichtung - daß Schulamt sollte von Ihnen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ [#17242]
Datum
8. August 2016 11:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.08.2016 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe…
An Schulamt für die Stadt Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ [#17242]
Datum
27. September 2016 13:48
An
Schulamt für die Stadt Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ vom 04.07.2016 (#17242) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Mail vom 07.08.2016 erfolgte bisher keine Reaktion. Ich würde mich über …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ [#17242]
Datum
27. September 2016 13:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Mail vom 07.08.2016 erfolgte bisher keine Reaktion. Ich würde mich über eine kurze Info zum Sachstand freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.09.2016 wird hiermit bestätigt. ---------------------------------------------…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe“ [#17242]
Datum
27. September 2016 14:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.09.2016 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag, AZ: 209.2.3.2.9-1353/16 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe bzgl. Ihres neuen IFG-Antrags bei der St…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag, AZ: 209.2.3.2.9-1353/16
Datum
29. September 2016 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe bzgl. Ihres neuen IFG-Antrags bei der Stadt Essen nachgefragt. Sollte ich hierzu keine Nachricht erhalten, werde ich den Vorgang im Rahmen eines Auskunftsersuchens aufgreifen. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag, AZ: 209.2.3.2.9-1353/16 [#17242] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Nachricht von Herrn Groh…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, AZ: 209.2.3.2.9-1353/16 [#17242]
Datum
20. Oktober 2016 18:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Nachricht von Herrn Groh erhalten. Dieser bezieht sich scheinbar auf die vorherige Anfrage #16000 und vereißt darauf, alles beantwortet zu haben. Vielleicht können Sie in ihrer Nachfrage deutlich machen, dass es um eine neue Anfrage (#17242) geht, auf die das Schulamt noch überhaupt nicht reagiert hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.9-1353/16 [#17242] Sehr geehrt<< Anrede >> ich fühle mich so langsam in einen kafkaeske…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-1353/16 [#17242]
Datum
17. November 2016 15:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich fühle mich so langsam in einen kafkaesken Roman versetzt. Ich habe von der Stadt Essen auf meine ERSTE IFG Anfrage eine Liste erhalten, die die Schulformwechsler von Klasse 5 bis 10 kumuliert ausweist. Damit konnte ich nichts anfangen. Auf ihr Anraten hin habe ich eine neue ZWEITE Anfrage gestartet. Darin bat ich um "die Anzahl der Schulformwechsler zum Ende der Erprobungsstufe in den Schuljahren 2015/16, 2014/15 und 2013/14. Daraus sollten die abgebenden Schulen einzeln und mit Namen ersichtlich sein sowie die aufnehmende Schulform." Ich habe vom Schulamt auf meine neue ZWEITE, am 4. Juli gestellte Anfrage hin KEINE Information erhalten. sondern um die Bearbeitung der ursprünglichen Es geht also nicht um zusätzliche Informationen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Aktenzeichen 209.2.3.2.9-1353/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre zwei Anträge auf I…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre zwei Anträge auf Informationszugang zu der Statistik der Schulformwechsler ab dem Schuljahr 2013/14 Meine E-Mail vom 18.01.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.02.2017 hat die Stadt Essen auf mein Auskunftsersuchen vom 18.01.2017 geantwortet. Die Antwort ist Ihnen ebenfalls zugegangen. Danach sind personenbezogen Daten betroffen: Die feiner gegliederte Statistik der Schulformwechsler nach Jahrgangsstufen sollen teilweise Werte enthalten, die kleiner als drei sind. Auch wenn in der Vergangenheit die Erstellung der Statistik anders gehandhabt wurde, ist letztlich § 9 IFG NRW zu beachten, wenn personenbezogen Daten betroffen sind. Danach ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogen Daten betroffen sind. Des Weiteren teilt die auskunftspflichtige Stelle mit, dass keine Aufstellung nach Schulen erfolgt, so dass die von Ihnen beantragte Information vom 04.07.2016 (Anzahl der Schulformwechsler am Ende der Erprobungsstufe nach Schulen) nicht vorhanden ist i.S.d. § 4 Abs. 2 IFG NRW. Ich bedaure, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen konnte und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen