Schulhofgröße

Wieviel qm muss der Schulhof bzw. Pausenhof für ca. 430 Schüler haben. Ist der Platzbedarf pro Schüler in qm eine Muss.- oder Sollvorschrift.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    25. September 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel qm muss d…
An Staatliches Schulamt Freiburg Details
Von
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Betreff
Schulhofgröße [#165051]
Datum
26. August 2019 20:30
An
Staatliches Schulamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel qm muss der Schulhof bzw. Pausenhof für ca. 430 Schüler haben. Ist der Platzbedarf pro Schüler in qm eine Muss.- oder Sollvorschrift.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Schulamt Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilu…
Von
Staatliches Schulamt Freiburg
Betreff
AW: Schulhofgröße [#165051]
Datum
30. August 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 7 -Schule und Bildung, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Schulamt Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 26.08.2019. Für die Größe eines Schulhofs gibt es keine …
Von
Staatliches Schulamt Freiburg
Betreff
Schulhofgröße
Datum
3. September 2019 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 26.08.2019. Für die Größe eines Schulhofs gibt es keine verbindliche Definition. Aus dem Jahr 1983 stammen die sog. Allgemeinen Schulbauempfehlungen (ASE, Bekanntmachung vom 08.07.1983, K.u.U. 1983 S. 617) des Kultusministeriums BW, die als Faustregel 3-5 qm offene Pausenfläche pro Schüler/in ausweisen, für Grundschulen sollte der obere Wert eingehalten werden. Weiter heißt es dort: Bei entsprechender Lage und organisatorischen Voraussetzungen können geeignete öffentliche Anlagen als offene Pausenfläche angerechnet werden. Wohlgemerkt hat diese Empfehlung keinen verbindlichen Regelungscharakter. Zudem sind die ASE in der Vergangenheit nicht vom Kultusministerium aktualisiert bzw. überarbeitet worden, womit auch künftig nicht zu rechnen ist. Sie dienen aber weiterhin in mancherlei Hinsicht als Anhaltspunkt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Information. Es stellt sich nun auf Grund ihrer Information ein…
An Staatliches Schulamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulhofgröße [#165051]
Datum
3. September 2019 14:27
An
Staatliches Schulamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Information. Es stellt sich nun auf Grund ihrer Information eine zweite Frage. Wenn eine öffentliche Anlage auch als Pausenfläche ausgewiesen ist, kann dann ein Bürger/in, diese öffentliche Anlage während der Pause benutzen, zB. auf einer Sitzbank platznehmen oder die Anlage durchqueren, zu Fuß oder mit Kinderwagen usw. ... Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatliches Schulamt Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich handelt es sich um öffentliche Bereiche, die der Öffentlichkeit zum üb…
Von
Staatliches Schulamt Freiburg
Betreff
AW: Schulhofgröße [#165051]
Datum
4. September 2019 13:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich handelt es sich um öffentliche Bereiche, die der Öffentlichkeit zum üblichen Gebrauch auch weiterhin zur Verfügung stehen. Inwiefern hier Einschränkungen möglich sind, müsste die betreffende Kommune prüfen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Information.... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Staatliches Schulamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulhofgröße [#165051]
Datum
4. September 2019 15:05
An
Staatliches Schulamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Information.... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>