Schulinspektion Schillerschule Hannover

Bericht/Zusammenfassung über die letzte Schulinspektion des Schillergymnasiums Hannover

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    14. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Jacob Hicks
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht/Zusamm…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Jacob Hicks
Betreff
Schulinspektion Schillerschule Hannover [#142469]
Datum
15. Mai 2019 11:29
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht/Zusammenfassung über die letzte Schulinspektion des Schillergymnasiums Hannover
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jacob Hicks <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jacob Hicks << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jacob Hicks

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrter Herr Hicks, zu Ihrer unten stehenden Anfrage gebe ich Ihnen folgende Informationen: Niedersachsen v…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Schulinspektion Schillerschule Hannover [#142469]
Datum
16. Mai 2019 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Hicks, zu Ihrer unten stehenden Anfrage gebe ich Ihnen folgende Informationen: Niedersachsen verfügt über kein dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entsprechendes Gesetz. Das IFG ist für niedersächsische Behörden nicht bindend. Informationsrechte bestehen in Niedersachsen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Verfahrensbeteiligte, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Da Ihre Anfrage nicht entsprechend begründet ist, kann eine Beantwortung der von Ihnen vorgelegten Fragestellung nicht erfolgen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen angeführte Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) als auch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) hier nicht einschlägig sind. Auch aus § 123a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ergibt sich kein Auskunftsanspruch, da dieser nur eine Übermittlung der Ergebnisse der Schulinspektion an die Schule, den Schulträger und an die nachgeordnete Schulbehörde vorsieht. Mit freundlichen Grüßen