Schulinspektionsbericht - Friedrich-Bergius-Schule

- den aktuellen Bericht der Schulinspektion zur Friedrich-Bergius-Schule

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Schulinspektionsbericht - Friedrich-Bergius-Schule [#31777]
Datum
9. Juli 2018 16:58
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den aktuellen Bericht der Schulinspektion zur Friedrich-Bergius-Schule
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurd…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Schulinspektionsbericht - Friedrich-Bergius-Schule [#31777]
Datum
10. Juli 2018 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anfrage ging in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfra…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
13. Juli 2018 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfrage an den Briefkasten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die ich zuständigkeitshalber gem. §§ 14 f. IFG gern bearbeite und beantworte. Die Veröffentlichung von Inspektionsberichten oder Teilen von Inspektionsberichten ist in § 5 der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation vom 29.11.2011 geregelt, den ich zum besseren Verständnis hier einfüge: "§ 5 Schulinspektionsberichte (1) Zum Zwecke der Qualitätssicherung und externen Evaluation führt die Schulaufsichtsbehörde Schulinspektionen durch. Die Ergebnisse der Schulinspektion werden in einem Schulinspektionsbericht festgehalten. Bei der Erstellung der Schulinspektionsberichte dürfen personenbezogene Daten der Schulleiterin oder des Schulleiters verarbeitet werden, soweit dies nach Sinn und Zweck des Schulinspektionsberichts zwingend erforderlich ist. (2) Die Schulinspektionsberichte werden den jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleitern unverzüglich nach ihrer Fertigstellung übermittelt. Anschließend wird der Schulinspektionsbericht in der Schulkonferenz vorgestellt. Den Mitgliedern der Schulkonferenz steht ein Einsichtsrecht in den Schulinspektionsbericht zu. Die Einsichtnahme hat in den Räumen der Schule zu erfolgen, eine Vervielfältigung des Berichts ist nicht zulässig. (3) Die Schule darf ihren jeweiligen Schulinspektionsbericht veröffentlichen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulkonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Bei der Veröffentlichung dürfen keine inhaltlichen Veränderungen an dem Bericht vorgenommen werden. Kürzungen sind nur zulässig, wenn dadurch die Gesamtaussage des Berichts nicht beeinflusst wird. (4) Die Schulaufsichtsbehörde veröffentlicht eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Schulinspektionsberichte. Dabei werden das Qualitäts- und Unterrichtsprofil der jeweiligen Schule dargestellt sowie ihre Stärken und ihr Entwicklungsbedarf erläutert. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate nach der Vorstellung des Inspektionsberichts in der Schulkonferenz." Aus Absatz 2 können Sie entnehmen, dass den Mitgliedern der Schulkonferenz ein Einsichtsrecht in den Inspektionsbericht zusteht, wobei die Einsicht in den Räumen der Schule zu erfolgen hat. Eine Vervielfältigung des Berichts, z. B. für alle Erziehungsberechtigten oder Dritte, ist nicht zulässig. Die Schulkonferenz kann jedoch im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter die Veröffentlichung des Berichts, z. B. auf der Homepage, beschließen. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihrem Antrag aus vorgenannten Gründen nicht entsprechen kann und bitte Sie, die von Ihnen gewünschten Informationen dem Kurzbericht zur Inspektion an der Friedrich-Bergius-Schule zu entnehmen, den Sie ab 01.11.2018 im Schulverzeichnis der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter folgendem Link finden werden: https://www.berlin.de/sen/bildung/schul… Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern nach meinem Urlaub ab 13.08.2018 zur Verfügung, ab 23.07.2018 können Sie sich auch gern an die Leiterin der Schulinspektion, Frau Margit Boekhoff, wenden <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Tel.: 902299-202). Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777] Sehr geehrt<< Anrede >> vi…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777]
Datum
14. Juli 2018 13:15
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für Ihre Mitteilung vom 13.07.2018 bzgl. der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation vom 29.11.2011, aus der Sie ableiten, dass eine Übersendung des Schulinspektionsberichts nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht möglich ist. Allerdings handelt es sich bei der von Ihnen herangezogenen Norm lediglich um eine Verordnung. Eine Verordnung kann dem Gesetz nicht vorgehen. Somit hat nach dem IFG eine Herausgabe des Dokuments zu erfolgen. Ich bitte Sie um einen Bescheid in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 31777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Automatische Antwort: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777] Vielen Dank für Ihre…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Automatische Antwort: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777]
Datum
14. Juli 2018 13:15
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie wird nicht weitergeleitet. Ab 13.08.2018 können Sie mich wieder im Dienst erreichen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte in der Zeit von 16. bis 20. Juli an meine Kollegin Frau Ahrens <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 902299-212), vom 23. Juli bis 10. August an die Referatsleiterin Frau Boekhoff <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 902299-202).. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777] Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777]
Datum
24. Juli 2018 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Mail, die ich erst heute beantworten kann. Inzwischen ist mein Stellvertreter Herr Erhardt im Urlaub und ich bin zurück. Ihre Anfrage werde ich bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Argumente nochmal prüfen lassen werde. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu gegebener Zeit erhalten Sie Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777] Sehr geehrter Herr Wolf, anbei sende ich Ihne…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#31777]
Datum
8. August 2018 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei sende ich Ihnen wie angekündigt mein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen