Schulinspektionsbericht Gymnasium Dingolfing

Den letzten vorliegenden Schulinspektionsbericht des Gymnasium Dingolfing.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. September 2021
  • Frist
    16. Oktober 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den letzten vo…
An Landratsamt Dingolfing-Landau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulinspektionsbericht Gymnasium Dingolfing [#228344]
Datum
14. September 2021 15:54
An
Landratsamt Dingolfing-Landau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den letzten vorliegenden Schulinspektionsbericht des Gymnasium Dingolfing.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228344/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Dingolfing-Landau
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.09.2021, die sich auf Art. 39 BayDSG stützt und damit eine datenschutzr…
Von
Landratsamt Dingolfing-Landau
Betreff
AW: Schulinspektionsbericht Gymnasium Dingolfing [#228344]
Datum
20. September 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.09.2021, die sich auf Art. 39 BayDSG stützt und damit eine datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage ist, wurde mir zur Bearbeitung weitergeleitet. Ihrem Antrag auf Herausgabe des letzten Schulinspektionsberichts des Gymnasium Dingolfing kann aus mehreren Gründen nicht stattgegeben werden: 1. In Bayern gibt es keinen Schulinspektionsbericht, der der Öffentlichkeit oder einzelnen Bürgern zugänglich gemacht werden könnte, so dass bereits aus diesem Grund keine Herausgabe des letzten Schulinspektionsberichtes erfolgen kann. Sofern Sie mit „Schulinspektionsbericht“ die interne Evaluation der Schule meinen, würde auch hierauf kein Anspruch auf Herausgabe nach Art. 39 BayDSG bestehen, auch nicht, wenn Ihre Anfrage als Bürgerantrag ausgelegt wird, da eine Schulevaluation vor allem internen Zwecken der Schule dient und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Ihrer Anfrage steht daher auch Art. 39 Abs. 1 S.2 Nr. 1 und Nr. 2 BayDSG entgegen. 2. Darüber hinaus würde die von Ihnen genannte Rechtsgrundlage nur einen Anspruch auf Auskunft geben, und dies nur, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen würden. Art. 39 BayDSG gibt jedoch keinen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen oder Berichten, so dass Ihr Antrag auch an diesem Punkt scheitert. Die von Ihnen zusätzlich genannten Paragraphen sind vorliegend nicht einschlägig, so dass auch diese Ihre Anfrage nicht begründen können. 3. Vor allem hätte für ein Auskunftsersuchen nach Art. 39 BayDSG ein berechtigtes Interesse Ihrerseits glaubhaft vorgetragen werden müssen, was vorliegend ebenfalls fehlt. Ihre Anfrage weise ich daher als unbegründet zurück. Mit freundlichen Grüßen