Schulische Kommunikationsplattformen in Schleswig-Holstein

Welche Plattformen werden derzeit an Schleswig-Holsteinischen Schulen für die schulische Kommunikation verwendet und wie hoch sind die regelmäßigen Kosten dieser pro Schule.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2017
  • Frist
    19. Oktober 2017
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Daniel Mäckelmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Pla…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Daniel Mäckelmann
Betreff
Schulische Kommunikationsplattformen in Schleswig-Holstein [#24647]
Datum
19. September 2017 17:27
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Plattformen werden derzeit an Schleswig-Holsteinischen Schulen für die schulische Kommunikation verwendet und wie hoch sind die regelmäßigen Kosten dieser pro Schule.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Mäckelmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Mäckelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Mäckelmann

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Mäckelmann, bezüglich Ihrer Anfrage "Welche Plattformen werden derzeit an Schleswig-Hol…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage: Schulische Kommunikationsplattformen in Schleswig-Holstein [#24647] / Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Datum
5. Oktober 2017 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mäckelmann, bezüglich Ihrer Anfrage "Welche Plattformen werden derzeit an Schleswig-Holsteinischen Schulen für die schulische Kommunikation verwendet und wie hoch sind die regelmäßigen Kosten dieser pro Schule?" übermittle ich die uns dazu vorliegenden Informationen: Das Land Schleswig-Holstein bietet den Schulen die Option an, "SchulCommSy SH" als Kommunikationsplattform einzusetzen. Die Nutzung dieser Plattform ist für die Schulen selbst kostenfrei und freiwillig. Die "Landesweite Umfrage zur IT-Ausstattung und Medienbildung der Schulen in Schleswig-Holstein 2016" mit einer Beteiligungsrate von insgesamt 81,7 % der Schulen enthält Informationen darüber, welche Kommunikationsplattformen von schleswig-holsteinischen Schulen zum Zeitpunkt der Erhebung genutzt wurden. Die Ergebnisse der Umfrage stehen zum Download bereit: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/D/digitalesLernen/Downloads/bericht_it_ausstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 . Angaben über die Kosten, die für die Schulen bei der Nutzung anfallen, wurden bei der Umfrage nicht erhoben und liegen nur den jeweiligen Schulen bzw. den Schulträgern vor. Mit freundlichen Grüßen