Schulöffnung für Klassenstufen 5-9

Hallo, wie kann es sein daß ab Mitte Mai Bundesliga mit 22 wechselnden Personen mit Vollkörperkontakt gespielt werden soll ,aber die Kinder weiterhin zuhause bis auf weiteres beschult (???) werden sollen... Das Recht auf Bildung beeinhaltet nicht nur E-Mails der Schule ohne richtige Anleitung und Präsenzunterricht zu beantworten. Da sieht man ja, wo die Kinder in unserer Gesellschaft stehen..Die schwammige Aussage bis zu den Sommerferien ist nicht nachzuvollziehen, das sind immerhin noch 8 Wochen. Wann bekommen die Kinder endlich verbindliche Aussagen? MfG

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  • Datum
    6. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, wie kann e…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
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Betreff
Schulöffnung für Klassenstufen 5-9 [#186121]
Datum
6. Mai 2020 18:45
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, wie kann es sein daß ab Mitte Mai Bundesliga mit 22 wechselnden Personen mit Vollkörperkontakt gespielt werden soll ,aber die Kinder weiterhin zuhause bis auf weiteres beschult (???) werden sollen... Das Recht auf Bildung beeinhaltet nicht nur E-Mails der Schule ohne richtige Anleitung und Präsenzunterricht zu beantworten. Da sieht man ja, wo die Kinder in unserer Gesellschaft stehen..Die schwammige Aussage bis zu den Sommerferien ist nicht nachzuvollziehen, das sind immerhin noch 8 Wochen. Wann bekommen die Kinder endlich verbindliche Aussagen? MfG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186121 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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