Schulpflicht für Kinder mit Angehörigen in der Corona-Risikogruppe
1. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
2. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
3. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung und Auslastung der sanitären Anlagen an den Schulen Sachsen getroffen, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Benutzung einander nicht mit Covid-19 anstecken?
4. Ist es aus Sicht des Freistaates Sachsen für Schüler tragbar, die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen?
5. Ist von Seiten des Freistaates Sachsen angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen?
6. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt Sachsen, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen?
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Mai 2020
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13. Juni 2020
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