Schulpflicht für Kinder mit Angehörigen in der Corona-Risikogruppe

1. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
2. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
3. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung und Auslastung der sanitären Anlagen an den Schulen Sachsen getroffen, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Benutzung einander nicht mit Covid-19 anstecken?
4. Ist es aus Sicht des Freistaates Sachsen für Schüler tragbar, die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen?
5. Ist von Seiten des Freistaates Sachsen angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen?
6. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt Sachsen, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Besteht in Sach…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
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Betreff
Schulpflicht für Kinder mit Angehörigen in der Corona-Risikogruppe [#186366]
Datum
11. Mai 2020 11:50
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können? 2. Besteht in Sachsen ab dem 18.05.2020 die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können? 3. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung und Auslastung der sanitären Anlagen an den Schulen Sachsen getroffen, um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Benutzung einander nicht mit Covid-19 anstecken? 4. Ist es aus Sicht des Freistaates Sachsen für Schüler tragbar, die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen? 5. Ist von Seiten des Freistaates Sachsen angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen? 6. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt Sachsen, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 4. genannten Entscheidung zu entledigen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186366 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie sich in der Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020 unter www.cor…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Schulpflicht für Kinder mit Angehörigen in der Corona-Risikogruppe [#186366]
Datum
14. Mai 2020 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie sich in der Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020 unter www.coronavirus.sachsen.de Mit freundlichen Grüßen