Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
bitte senden sie mir folgendes zu:
1. Besteht die Schulpflicht derzeit in Nordrhein-Westfalen auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
2. Besteht in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
3. Ist es aus Sicht des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen oder für die Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, für Schüler die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, tragbar, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit der Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen?
4. Ist es angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen?
5. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt der Staat, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen und auch die Erwachsenen zum Beispiel Eltern die einer Risikogruppe angehören?
6. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung der sanitären Anlagen an Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen, um zu gewährleisten dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Benutzung einander und im weiteren ihre zum Hausstand zugehörigen Angehörigen die zu den medizinisch attestierten Risikogruppen gehören nicht mit Covid-19 anzustecken?
7. Wie werden solche Gruppen gebildet und zusammengeführt, für eine gemeinsame Beschulung mit besonderen von der Allgemeinheit abweichenden Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko für medizinisch attestierte Risikogruppen?
Dies ist ein Antrag über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Land Nordrhein-Westfalen-IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfe, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Verfahren. Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.
Sollten sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum5. Mai 2020
-
9. Juni 2020
-
8 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!