Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden sie mir folgendes zu:

1. Besteht die Schulpflicht derzeit in Nordrhein-Westfalen auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
2. Besteht in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können?
3. Ist es aus Sicht des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen oder für die Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, für Schüler die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, tragbar, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit der Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen?
4. Ist es angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen?
5. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt der Staat, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen und auch die Erwachsenen zum Beispiel Eltern die einer Risikogruppe angehören?
6. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung der sanitären Anlagen an Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen, um zu gewährleisten dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Benutzung einander und im weiteren ihre zum Hausstand zugehörigen Angehörigen die zu den medizinisch attestierten Risikogruppen gehören nicht mit Covid-19 anzustecken?
7. Wie werden solche Gruppen gebildet und zusammengeführt, für eine gemeinsame Beschulung mit besonderen von der Allgemeinheit abweichenden Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko für medizinisch attestierte Risikogruppen?

Dies ist ein Antrag über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Land Nordrhein-Westfalen-IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfe, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Verfahren. Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.

Sollten sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden sie mi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe [#186011]
Datum
5. Mai 2020 12:10
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden sie mir folgendes zu: 1. Besteht die Schulpflicht derzeit in Nordrhein-Westfalen auch für Kinder und Jugendliche, die medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können? 2. Besteht in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht auch für Kinder und Jugendliche, deren Hausstandsangehörige (beispielsweise Eltern, Großeltern, Geschwister) medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können? 3. Ist es aus Sicht des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen oder für die Gesundheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, für Schüler die selbst oder deren Hausstandsangehörige medizinisch attestiert einer Risikogruppe bezüglich Covid-19 zugeordnet werden können, tragbar, sich gegebenenfalls zwischen der Minimierung des Infektionsrisikos (und damit der eigenen Gesundheit beziehungsweise der Gesundheit der Angehöriger) auf der einen Seite und dem pflichtgemäßen Schulbesuch auf der anderen Seite entscheiden zu müssen? 4. Ist es angedacht, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen, unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen? 5. Wenn ja, Mithilfe welcher Mittel gedenkt der Staat, die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer solchen unter 3. Genannten Entscheidung zu entledigen und auch die Erwachsenen zum Beispiel Eltern die einer Risikogruppe angehören? 6. Welche baulichen, infrastrukturellen und regulativ-normativen Maßnahmen werden hinsichtlich der Ausstattung der sanitären Anlagen an Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen, um zu gewährleisten dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Benutzung einander und im weiteren ihre zum Hausstand zugehörigen Angehörigen die zu den medizinisch attestierten Risikogruppen gehören nicht mit Covid-19 anzustecken? 7. Wie werden solche Gruppen gebildet und zusammengeführt, für eine gemeinsame Beschulung mit besonderen von der Allgemeinheit abweichenden Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 und dem damit verbundenen Ansteckungsrisiko für medizinisch attestierte Risikogruppen? Dies ist ein Antrag über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Land Nordrhein-Westfalen-IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfe, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Verfahren. Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Sollten sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186011 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. Mai 2020 12:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach IFG vom 05.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr im Betreff genannter Antrag ist im Ministeriu…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 05.05.2020
Datum
20. Mai 2020 17:13
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr im Betreff genannter Antrag ist im Ministerium für Schule und Bildung NRW als E-Mail am 05.05.2020 eingegangen. Aufgrund Hunderter E-Mails zum Theme Corona-Virus ist leider erst heute eine Beantwortung möglich gewesen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach IFG vom 05.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre Anfrage nach dem Informationsf…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 05.05.2020
Datum
5. Juni 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zum Thema "Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe" vom 5. Mai dieses Jahres zurück. Nach § 5 Absatz 4 IFG NRW kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Da sich die gewünschten Informationen alle über die Homepage des Schulministeriums (Bildungsportal - FAQ Liste zu Corona<https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html>) abrufen lassen, lehne ich Ihren Antrag ab und verweise auf die dortigen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulpflicht für Kinder (von Eltern) in der Covid-19 Risikogruppe“ [#186011] [#186011]
Datum
2. August 2020 18:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186011/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, ich bin mir bewußt und ich lese Sie auch, die Schulmail vom Schulministerium im Lande NRW. Dennoch erschließt sich mir nicht wie es Risikogruppen zu denen auch ELTERN gehören die Schulpflichtige Kinder in der Grundschule oder in höheren Klassenstufen haben geschützt werden. Ich persönlich werde mein Kind ab dem 12. August in die Schule schicken und hoffen das es Corona nicht mit in unsere Familie bringt, da ich als Mutter eine Vorerkrankungen ( Krebs ) habe. Nie wurde eine Abfrage gemacht, wieviel Betroffene es an Schulen gibt. Betroffene sind Risikoeltern und Risikokinder und deren Geschwister. In einer Stadt hätte schulmäßig schon längst eine Abfrage stattfinden können und die Regierung hätte speziell für diese Gruppen Klassen entwerfen können und die anderen im Normalmodus laufen lassen können. Nun sollen Lehrer und Erzieher im zweiwöchentlichen Rhythmus auf Covid getestet werden wenn sie möchten. Wen wollen Sie denn schützen? Alle oder nur einen auserwählten Teil des Bildungssystems? Gehöre ich als Elternteil Und zur Risikogruppe gehörend nicht zum Bildungssystem dazu? Eine Lösung für Eltern der Risikogruppen oder Kinder der Risikogruppen, die vorsieht diese Gruppe ausschließlich über HomeScholing zu unterrichten und gerade diese Eltern auch noch für die Defizite die daraus entstehen können verantwortlich machen möchte, halte ich für inakzeptabel als Betroffene. Ich sehe einer Lösung entgegen die diese Gruppe als Klasse zusammenführt in einer Stadt, die mit Abstand in kleinen Klassenverbänden unterrichtet werden. Mit engmaschigeren Kontrollen um im Falle einer Infektion früher handeln zu können. Mir ist klar das diese Klassen nicht nur aus 1.Klässern,2.Klässern,3.Klässern u.s.w. bestehen kann. Nehmen sie doch Lehrer die bereit wären oder selbst zur Risikogruppe gehören in solch einer Klasse zu unterrichten. Mit Abstand 14 Schüler z. B. Nach allen Regeln des RKI s. Gibt es Arbeitskreise die sich damit auseinandersetzten und wäre diese Idee ein neuer guter Ansatz? Sie sind die Spezialisten in der Regierung was wurde bisher dafür umgesetzt für die Beschuulung der Risikokinder und auch Risikoeltern die Kinder haben im Lande NRW? Sehr geehrteAntragsteller/in ich appelliere an Sie und schätze ihre Arbeit und finde es richtig Lehrer und Erzieher zu testen Zu lassen und Bildung zu ermöglichen. Gerade in solchen Zeiten ist genau das enorm wichtig. Ich bitte sie aber auch etwas weiter und längerfristig zu denken und auch den Kindern und Eltern der Risikogruppen zu helfen. So das auch diese in Schulen verschult werden. Wie gesagt ich werde mein Kind 7 Jahre alt am 12. August in die Schule schicken. Es graut mir davor aber für mein Kind ist es wichtig. Ich hoffe es gibt bald einen Impfstoff, bevor Corona in unsere Familie kommt. Und ich hoffe das auch in nicht zur Risikogruppe gehörende Eltern und ihre Kinder und ihre Lehrer und Erzieher gut geschützt sind mit den Lösungen des Schulministeriums. Mit freundlichen, respektvollen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Anhänge: - 186011.pdf - 2020-05-20_1-image005.jpg - 2020-05-20_1-image006.png - 2020-05-20_1-image007.png - 2020-05-20_1-image008.png - 2020-06-05_1-image001.jpg - 2020-06-05_1-image002.png - 2020-06-05_1-image003.png - 2020-06-05_1-image004.png Anfragenr: 186011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186011/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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