Schulregeln an der Berliner BSP Business School

Schulregeln für Ihre Schule, wenn möglich mit Datum ab wann diese Regeln jeweils gelten.
Auch historische, alte und nicht mehr geltende Schulregeln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • 0 Follower:innen
Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An BSP Business School Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Schulregeln an der Berliner BSP Business School [#212423]
Datum
11. Februar 2021 14:22
An
BSP Business School Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulregeln für Ihre Schule, wenn möglich mit Datum ab wann diese Regeln jeweils gelten. Auch historische, alte und nicht mehr geltende Schulregeln.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Request Number: 212423 Reply To: <<E-Mail-Adresse>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/a/212423/ Post Address: Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt

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BSP Business School Berlin
Sehr geehrter Herr Burkhardt, die BSP Berlin hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsg…
Von
BSP Business School Berlin
Betreff
Schulregeln an der Berliner BSP Business School [#212423]
Datum
25. Februar 2021 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, die BSP Berlin hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unsere Mandantin hat uns gebeten, Ihre Anfrage vom 11. Februar 2021 zum Ticket #212423 zu beantworten. 1. Wir teilen Ihnen mit, dass unsere Mandantin als Beliehene im Sinne des § 1 Abs. 1 BlnVwVfW in Verbindung mit § 1 Abs. 4 VwVfG unter dem Berliner Informationszugangsgesetz nur im Rahmen ihrer Beleihung als informationspflichtige Stelle anzusehen ist. Denn die Beleihung eines Privatrechtssubjekts reicht nur soweit, wie die Übertragung von Rechten durch die Behörde reicht (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3. September 2014, Az. 7 K 2160/11 Rn. 28 ? juris). Der Private bleibt im Übrigen Privatrechtssubjekt (Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 1 Rn. 246). Gegenstand der staatlichen Anerkennung als private Hochschule ist die Durchführung von Hochschulstudiengängen, die Abnahme von Hochschulprüfungen und die Verleihung von Hochschulgraden, vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin in der Fassung vom 26. Juli (GVBl. I 378). Die Beleihung des Unternehmens unserer Mandantin konzentriert sich mithin auf das Bildungswesen und die Anerkennung der Abschlüsse der BSP Berlin. Die privatrechtliche Ausgestaltung des Hausrechts / der Hausordnung bzw. der Studienverträge, die offenbar Gegenstand Ihres Informationsantrags sind, steht nicht im Zusammenhang mit den übertragenen hoheitlichen Aufgaben. Die Reichweite der Beleihung erstreckt sich weder auf die zivilrechtliche Ausgestaltung der von den Studierenden im Rahmen ihres Aufenthalts in den Räumen unserer Mandantin zu beachtenden Regeln noch auf die Gestaltung der Studienverträge, die allein privatrechtlich organisiert sind und nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Mithin ist unsere Mandantin im Hinblick auf Ihre Anfrage zu den "Schulregeln" nicht als informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz anzusehen. 2. Ebenso ist unsere Mandantin nicht nach § 2 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zur Auskunftserteilung verpflichtet, da bereits der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Denn Gegenstand Ihrer Anfrage sind nicht Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Sinne von § 1 Nr. 1 Nr.2 VIG. Da Ihnen nunmehr bekannt ist, dass unsere Mandantin nicht zur Auskunft verpflichtet ist., bitten wir Sie von weiteren Anfragen abzusehen. Unsere Mandantin behält sich vor, bei weiteren ähnlichen Anfragen Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) gegen Sie geltend zu machen. Mit besten Grüßen