Schulschliessungen im Rahmen von Covid-19

Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgte die Schliessung von Schulen im Rahmen der Covid-19 Pandemie und wie werden nun die Schulöffnungen wissenschaftlich begleitet, damit man im Rahmen von erneuten Anzahl der Covid-19 Fallzahlen erschliessen kann, durch welche Lockerungen diese bedingt sind und nicht ggf. fälschlicherweise wieder Schulen geschlossen werden, die gar nicht Ursache des Anstiegs sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Sascha Rowold
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sascha Rowold
Betreff
Schulschliessungen im Rahmen von Covid-19 [#185139]
Datum
22. April 2020 19:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage erfolgte die Schliessung von Schulen im Rahmen der Covid-19 Pandemie und wie werden nun die Schulöffnungen wissenschaftlich begleitet, damit man im Rahmen von erneuten Anzahl der Covid-19 Fallzahlen erschliessen kann, durch welche Lockerungen diese bedingt sind und nicht ggf. fälschlicherweise wieder Schulen geschlossen werden, die gar nicht Ursache des Anstiegs sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Rowold Anfragenr: 185139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185139 Postanschrift Sascha Rowold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Rowold
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rowold, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Schulschliessungen im Rahmen von Covid-19 [#185139]
Datum
24. April 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rowold, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rowold, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2020. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwor…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Schulschliessungen im Rahmen von Covid-19 [#185139]
Datum
22. Mai 2020 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rowold, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2020. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sind die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen verantwortlich. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle zu wenden. Informationen des Landes Bayern finden Sie auf folgender Webseite: https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/ Mit freundlichen Grüßen