Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz
- Anfrage an:
- Bundeskanzleramt
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Warte auf Antwort
- Frist:
- 16. März 2021 - in 2 Wochen, 3 Tage Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Aus Art. 39 DS-GVO und aus den Art. 24, 29 und 32 DS-GVO ergibt sich eine Verpflichtung zur Schulung zum Datenschutz.
Gibt es ein Schulungskonzept zu Aspekten des Datenschutzes? - Ich bitte um Bereitstellung diese Konzeptes. Wann wurde konkret Frau Bär zum Thema Datenschutz geschult/sensibilisiert? Ich bitte um Vorlage entsprechender Schulungsnachweise?
Korrespondenz
-
Heute – 26.02.2021
-
Frist – 16.03.2021
- 12. Feb 2021
- 18. Feb
- 25. Feb
- 03. Mär
- 16. Mär 2021
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
- Datum
- 12. Februar 2021 10:28
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundeskanzleramt
- Betreff
- WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
- Datum
- 15. Februar 2021 07:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Am 15. Februar 2021 09:57:
-
Unverschämt! Nirgends im IFG steht das bei Anfragen an Behörden auf Bundesebene eine Adresse angegeben werden muss. (Belehrt mich gerne … Alles lesen
Unverschämt!
Nirgends im IFG steht das bei Anfragen an Behörden auf Bundesebene eine Adresse angegeben werden muss. (Belehrt mich gerne eines Besseren aber ich konnte da nichts zu finden, im Gegensatz zum IFG in z.B. Rheinland Pfalz)
Es steht sogar ausdrücklich drin das die Zustellung in auch in elektronischer Form erfolgen kann ( § 7 Abs. 3 ).
Außerdem muss die Behörde in der vom Antragsstellenden gewünschten Form antworten, ausgenommen es würde erheblichen Mehraufwand bedeuten ( § 1 Abs. 2 ), was bei einer Email nicht sein kann, denn wenn die Information elektronisch vorliegt, einfach anhängen/hochladen und den Downloadlink mitteilen. wenn auf Papier, dann ist einscannen gleich aufwendig wie kopieren. Also ich sehe da keinerlei Mehraufwand bei elektronischer Übermittlung. - Am 15. Februar 2021 10:06:
-
Hier noch einmal der Link zum Gesetzestext. https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/BJNR272200005.html Alles lesen
Hier noch einmal der Link zum Gesetzestext.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/…

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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
- Datum
- 15. Februar 2021 08:23
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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