Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Aus Art. 39 DS-GVO und aus den Art. 24, 29 und 32 DS-GVO ergibt sich eine Verpflichtung zur Schulung zum Datenschutz.

Gibt es ein Schulungskonzept zu Aspekten des Datenschutzes? - Ich bitte um Bereitstellung diese Konzeptes. Wann wurde konkret Frau Bär zum Thema Datenschutz geschult/sensibilisiert? Ich bitte um Vorlage entsprechender Schulungsnachweise?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    16. März 2021
  • 64 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus Art. 39 DS-GVO und aus…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
Datum
12. Februar 2021 10:28
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus Art. 39 DS-GVO und aus den Art. 24, 29 und 32 DS-GVO ergibt sich eine Verpflichtung zur Schulung zum Datenschutz. Gibt es ein Schulungskonzept zu Aspekten des Datenschutzes? - Ich bitte um Bereitstellung diese Konzeptes. Wann wurde konkret Frau Bär zum Thema Datenschutz geschult/sensibilisiert? Ich bitte um Vorlage entsprechender Schulungsnachweise?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212498/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 043 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachst…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
Datum
15. Februar 2021 07:20
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021/NA 043 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Februar 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], gerne übermittle ich Ihnen meine Anschrift: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
Datum
15. Februar 2021 08:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], gerne übermittle ich Ihnen meine Anschrift: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212498 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
Datum
16. März 2021 15:33
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz“ vom 12.02.2021 (#212498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212498/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz [#212498]
Datum
30. März 2021 08:58
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulung von handelnden Personen im Bundeskanzleramt (einschl. Staatsminister) zu Datenschutz“ vom 12.02.2021 (#212498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212498/

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) a) Angehörige des Bundeskanzleramtes wurden 2015 zu datenschutz…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
a) Angehörige des Bundeskanzleramtes wurden 2015 zu datenschutzrecht geschult b) Online Schulung ist in Vorbereitung c) keine Auskunft zu einzelnen Personen (Angefragt war Nachweis d. Schulung von Fr. Bär) d) Keine Kosten