Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum Thema Corona

Anfrage an: Polizei Berlin

- Schulungs-/ und Informationsmaterialien der Polizei Berlin zum Thema Corona/Umgang mit Maskenverweiger*innen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum Thema Corona [#209571]
Datum
25. Januar 2021 17:15
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schulungs-/ und Informationsmaterialien der Polizei Berlin zum Thema Corona/Umgang mit Maskenverweiger*innen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209571/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum The…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum Thema Corona [#209571]
Datum
28. Februar 2021 08:45
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum Thema Corona“ vom 25.01.2021 (#209571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209571/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
PPr Just 4 Ko – IFG 25.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Schulungs-/ und Informationsmaterialien zum Thema Corona [#209571]
Datum
22. Oktober 2021 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
PPr Just 4 Ko – IFG 25.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.1.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ihr vorbezeichneter Antrag wird wohl abzulehnen sein. Für die Übersendung eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides und damit einhergehende abschließende Bearbeitung Ihres o. g. Antrags wird Ihre postalische Anschrift benötigt. Ich bitte daher um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen