Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag!

Gibt oder gab es Schulungen für Apotheker zum Impfen? Falls ja, so senden Sie mir bitte die zuletzt verwendeten Schulungsunterlagen zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Hier geht es weiter: https://fragdenstaat.de/a/278804

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2023
  • Frist
    6. Mai 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag! Gibt oder gab es Schulungen f…
An Apothekerkammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
4. April 2023 12:29
An
Apothekerkammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag! Gibt oder gab es Schulungen für Apotheker zum Impfen? Falls ja, so senden Sie mir bitte die zuletzt verwendeten Schulungsunterlagen zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274844/
Apothekerkammer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag auf Auskunft nach Hamburgischen Transparenzgesetz …
Von
Apothekerkammer Hamburg
Betreff
AW: Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
13. April 2023 18:10
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag auf Auskunft nach Hamburgischen Transparenzgesetz erhalten und werden diesen fristgemäß beantworten. Die Beantwortung ist gebührenpflichtig. Für Ihre Anfrage fällt schätzungsweise eine Gebühr zwischen 75 bis 125 Euro an. Bei der Gebührenfestlegung wird der Aufwand für die Beantwortung berücksichtigt. Diese Gebührenauskunft ist nur eine Schätzung, keine Festsetzung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Meiner Ansicht nach ist meine Anfrage eine einfache Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, warum Sie erwar…
An Apothekerkammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
13. April 2023 18:15
An
Apothekerkammer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Meiner Ansicht nach ist meine Anfrage eine einfache Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, warum Sie erwarten, dass für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274844/
Apothekerkammer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir bearbeitet. Aktuell steht Ihrer Anfrage noch § 8 A…
Von
Apothekerkammer Hamburg
Betreff
AW: Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
2. Mai 2023 10:45
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir bearbeitet. Aktuell steht Ihrer Anfrage noch § 8 Abs. 1 Transparenzgesetz entgegen. Danach besteht eine Informationspflicht soweit und solange nicht, wie der Schutz geistigen Eigentums der Informationspflicht entgegensteht. Sie bitten um die Herausgabe von Schulungsunterlagen, die zum Thema Impfen bei der Schulung von Apothekerinnen und Apothekern verwendet wurden. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, sind solche Schulungsunterlagen Werke im Sinne des Urhebergesetzes. Diese Werke stehen den Urheberinnen und Urhebern zu. Wir haben kein Recht, diese Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaberrinnen und Rechteinhaber zu verbreiten. Wir haben die Urheberinnen und Urheber deshalb aufgefordert, sich darüber zu erklären, ob sie mit der Weitergabe der Präsentationen einverstanden sind oder nicht. Wir warten noch ab, ob sich die Urheberinnen und Urheber melden. Im Übrigen können wir Ihnen mitteilen, dass Apothekerinnen und Apotheker Schulungen zu Impfungen erhalten haben. Dies betrifft Coronaimpfungen (und Grippeimpfungen). Sobald wir eine Rückmeldung der Urheberinnen und Urheber haben, werden wir uns wieder an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sind die Urheber Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte? In diesem Falle ha…
An Apothekerkammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
2. Mai 2023 10:57
An
Apothekerkammer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sind die Urheber Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte? In diesem Falle haben die Behörden laut Urteil vom Bundesverwaltungsgericht von 2014 bereits Nutzungsrechte an den Werken erworben, mit denen die Behörden ihre Transparenzpflichten erfüllen können. Das Urheberrecht steht auch deswegen einer Auskunft nicht entgegen, da Auskunft auch durch Einsichtnahme vor Ort oder bei einem Treuhänder erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274844/
Apothekerkammer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Auskunftsantrag mit der Bitte um…
Von
Apothekerkammer Hamburg
Betreff
AW: Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker [#274844]
Datum
12. Mai 2023 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Auskunftsantrag mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker“ [#274844]
Datum
13. Mai 2023 10:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274844/ Ich bin der Meinung, das die Anfrage nicht abgelehnt werden kann. Die Apothekerkammer hat die Frage nicht beantwortet, in wessen Auftrag die Schulungsunterlagen erstellt wurden. Wurden die Unterlagen von Behördenmitarbeitern erstellt, so ist hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.06.2015, Az.: BVerwG 7 C 1.14) einschlägig, wonach Behörden automatisch die Nutzungsrechte zur Ausübung der Transparenzpflichten von ihren Mitarbeitern erwerben. Siehe auch die Entschließung der 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 17. Juni 2014 mit dem Titel „Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung“. Danach dient das Urheberrecht nur dazu, das Einkommen der Urheber zu sichern, aber es dient nicht der Geheimhaltung („Zensurheberrecht“). Da die angefragten Materialien nicht käuflich erwerblich sind, geht es hier offensichtlich um Geheimhaltung und nicht um wirtschaftliche Verwertung der Unterlagen. Außerdem ist die Apothekerkammer nicht darauf eingegangen, dass ich die Unterlagen auch vor Ort oder bei einem Treuhänder einsehen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 274844.pdf - 2023-04-13_1-smime.p7s - 2023-05-02_1-smime.p7s - 2023-05-12_1-bescheidauskunftsbegehrnachhmbtg-name.pdf - 2023-05-12_1-smime.p7s Anfragenr: 274844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274844/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Vermittlungsanruf // Apothekerkammer Hamburg J4/02.04-862/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich be…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Vermittlungsanruf // Apothekerkammer Hamburg
Datum
7. August 2023 16:13
Status
Warte auf Antwort
J4/02.04-862/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 13.5.2023. Sie hatten bei der Apothekerkammer Hamburg (nachstehend auch: die Apothekerkammer) erfragt, ob es Schulungen für Apotheker:innen zum Impfen gegeben habe oder gebe und weiter beantragt, die zuletzt verwendeten Schulungsunterlagen für Apotheker:innen zu erhalten. Die Apothekerkammer hat Ihren Antrag dahingehend beantwortet, dass Schulungen zu Corona- und Grippeimpfungen stattgefunden haben sollen. Darüber hinaus ist ihr Antrag auf Zugang zu den Schulungsunterlagen unter Hinweis auf entgegenstehende Urheberrechte nach § 8 Abs. 1 HmbTG abgelehnt worden. In deren Bescheid vom 8.5.2023 sind Sie darauf hingewiesen worden, dass die Urheber die Weiterleitung ablehnen. Das Bestehen eines solchen Urheberrechts haben Sie infrage gestellt: Einerseits würde dieses nicht bestehen, sofern es sich um Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Beamte handele. Andererseits könnten Sie die Unterlagen auch vor Ort einsehen, sodass das Urheberrecht nicht betroffen sei. Sie haben daraufhin den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit um Vermittlung angerufen nach § 14 Abs. 1 HmbTG. Die Apothekerkammer hat mir gegenüber weiter präzisiert, dass die Referenten und Autoren der Schulungsunterlagen nicht bei der Apothekerkammer angestellt sind – es handele sich um freie Vortragende. Zur Beurteilung eines etwaigen Urheberrechtsschutzes habe ich eine beispielhafte Schulungsunterlage angefragt und nach Erhalt in Augenschein genommen. Es handelt sich hierbei um eine Bildschirmpräsentation, die anhand von zahlreichen Bildern, Merksätzen, spielerischen Übungsanleitungen und eingebetteten Videos sowie Karikaturen einen interaktiven Lehrgang begleitet. Nach eingehender Prüfung komme ich zu dem Schluss, dass der beantragten Zusendung der Schulungsunterlagen die Ausnahme nach § 8 Abs. 1 HmbTG entgegensteht. Die angefragte Schulungsunterlage ist urheberrechtlich geschützt; bei ihr stehen die Merkmale der Schöpfungshöhe und Individualität im Vordergrund. Eine Zugänglichmachung durch Vervielfältigung hat die Apothekerkammer deshalb zu Recht abgelehnt. Allerdings ist es richtig, dass Sie die Unterlagen vor Ort bei der Apothekerkammer einsehen können, da dies dem Urheberrecht nicht entgegensteht. Nach Rücksprache mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Schneider, der die Apothekerkammer insofern vertritt, wird die Apothekerkammer Ihnen diese Einsichtnahme vor Ort ermöglichen. Im Einzelnen: Nach § 8 Abs. 1 HmbTG dürfen Informationen nicht herausgegeben werden, soweit dadurch Urheberrechte verletzt würden. Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 Abs. 1, 2 UrhG). Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit setzt eine gewisse Schöpfungshöhe voraus. Hierfür reicht bereits ein geringer Schöpfungsgehalt aus (vgl. BGH, Urt. v. 13. 11. 2013 – I ZR 143/12, Rn. 18). Maßgeblich ist, dass die individuelle geistige Leistung in Form einer kreativen Eigenart erkennbar ist. In Bezug auf Schulungsunterlagen und Präsentationen, die der Wissensvermittlung dienen, hängt die Schutzfähigkeit vom Grad der Originalität und Kreativität ab. Handlungsanweisungen, die bloße Standardprozeduren, rein technische Vorgänge beschreiben oder ausschließlich Drittinhalte wiedergeben, sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Wird jedoch durch eine individuelle Aufbereitung, Anordnung und Gestaltung, die über die bloße Wiedergabe hinausgeht, eine eigene geistige Schöpfung sichtbar, ist diese urheberrechtlich geschützt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1991 – I ZR 147/89; Schulze, in: Dreier/Schulze, 7. Aufl. 2022, § 2 UrhG, Rn. 237 f.) Die Schulungsunterlage erfüllt vorliegend dieses Mindestmaß an Schöpfungshöhe. Obwohl sie sich auf eine didaktische und erklärungsorientierte Funktion beschränkt, sind die Inhalte kreativ und individuell zusammengefügt, verfügen über eine besondere Gestaltung und Ausdrucksweise der Sprache, die über eine rein sachlich-informative Darstellung hinausgeht. Insbesondere die in der Präsentation enthaltenen Übungen, Merksätze, Beispiele und humoristische Aufhänger gehen über die reine Wiedergabe von Wissen hinaus und stellen eine individuelle geistige Leistung der Autor:innen dar. Die beschriebenen Vorgänge oder Schaubilder werden durch zusätzliche Textkästen ergänzt und kontextuell verarbeitet. Insofern Sie vorbringen, dass das Urheberrecht vorliegend nicht einschlägig sein könnte, weil Erzeugnisse von Beschäftigten einer informationspflichtigen Stelle offenzulegen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2015 – 7 C 1/14), greift dies vorliegend nicht durch. Die Urheber der Schulungsunterlagen sind freie Referenten. Allerdings wenden Sie zurecht ein, dass die Einsichtnahme vor Ort die Rechte der Urheber der Schulungsunterlagen nicht verletzt. Ein Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften realisiert sich erst dann, wenn in unberechtigter Weise entsprechende Unterlagen vervielfältigt würden. Allein mit der Einsichtnahme in die in der Akte verbleibenden Dokumente werden hingegen noch keine Urheberrechte verletzt (VG Frankfurt a.M. Urt. v. 23.1.2008 – 7 E 3280/06 (V). Eine Vervielfältigung vor Ort ist vor diesem Hintergrund jedoch nicht von Ihrem Anspruch aus § 1 Abs. 2 HmbTG erfasst. Im Einvernehmen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Schneider, wird Ihnen die Apothekerkammer vor Ort Einsicht in die Schulungsunterlagen gewähren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Vermittlungsanruf // Apothekerkammer Hamburg [#274844] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Vermittlungsanruf // Apothekerkammer Hamburg [#274844]
Datum
3. September 2023 13:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihren Einsatz! Ich werde mich mit der Apothekerkammer über das weitere Vorgehen abstimmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Der Hamburger Beauftragte für die Informationsfreiheit hat mir mitgeteilt, dass ich…
An Apothekerkammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker" [#274844]
Datum
3. September 2023 13:15
An
Apothekerkammer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Der Hamburger Beauftragte für die Informationsfreiheit hat mir mitgeteilt, dass ich in Ihrer Geschäftsstelle die Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker einsehen kann. Momentan habe ich keine Reise nach Hamburg geplant und würde Sie noch einmal ansprechen, wenn es soweit ist. Ich verhandle derzeit auch mit der Apothekerkammer in Magdeburg über eine Einsichtnahme. Gehe ich recht in der Annahme, dass es zwischen den Schulungsunterlagen in den einzelnen Landesapothekerkammern einige Überschneidungen gibt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Apothekerkammer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> da sich alle Schulungen am BAK-Curriculum orientieren, spricht dies für e…
Von
Apothekerkammer Hamburg
Betreff
AW: IFG-Anfrage "Schulungsunterlagen für Impfschulungen für Apotheker" [#274844]
Datum
4. September 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> da sich alle Schulungen am BAK-Curriculum orientieren, spricht dies für eine potenzielle Ähnlichkeit. Mit freundlichen Grüßen