Sehr
geehrteAntragsteller/in
in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Nachricht vom 25.11.2020 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz etc..
„bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Pressemitteilung
https://www.wn.de/Muenster/4306352-Coro… arbeiten in ihrem Amt sogenannte Quarantäne-Scouts.
Bitte senden Sie mir entsprechende Schulungsunterlagen/Dienstanweisungen o.ä. zu, aus denen hervorgeht, wann jemand in Quarantäne geschickt wird und was die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind.
Wie hoch ist die Zahl der eingesetzten Personen (und wie setzt sie sich zusammen, d.h. RKI, originäre Gesundheitsamtmitarbeiter, andere Mitarbeiter aus anderen Behörden, Bundeswehr)?
Wieviele Stunden wurden in den jeweiligen Wochen/Monaten für die Kontaktverfolgung aufgewendet?“
Hierzu teile ich Ihnen mit:
Bei den von Ihnen als Quarantäne-Scouts bezeichneten Mitarbeitern handelt es sich um die Containment Scouts, deren Aufgabe schwerpunktmäßig die Kontaktpersonennachverfolgung ist.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…
Für die Schulung der Containment-Scouts hat das Robert-Koch-Institut Schulungsunterlagen und –videos entwickelt und bereitgestellt. Diese können ggf. über das Robert-Koch-Institut bereit erklärt werden, da dieses Urheber dieser Unterlagen ist.
Die Scouts wurden über das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Robert-Koch-Instituts eingestellt und unterstützen so die Gesundheitsämter bei ihrer Aufgabe im Rahmen der effektiven Gefahrenabwehr durch die Pandemie. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat per Erlass vom 30.03.2020 – Az. VI A 1 hat einen Personalschlüssel für die Kontaktnachverfolgung angesetzt, der für die Stadt Münster aufgrund der Einwohnerzahl als Zielgröße einen Stellenumfang von bis zu ca. 80 Vollzeitstellen vorsieht. In den letzten Wochen und Monaten wurde der Personalbedarf lage- und fluktuationsbedingt laufend angepasst, entsprechend dynamisch ist diese Entwicklung. Zwischenzeitlich sind ergänzend zu den vom RKI entsendeten Dienstkräften auch eigene externe Einstellungen sowie in größerem Maße städtisches Personal anderer Ämter in der Kontaktnachverfolgung tätig. Soldaten der Bundeswehr sind in Münster bislang nicht tätig.
Bezüglich des Stundenumfangs, der sich in den Wochen und Monaten speziell auf die Kontaktpersonennachverfolgung beschränkt, lässt sich keine konkrete Angabe machen. Die Arbeitsplätze sind tlw. Mischarbeitsplätze und die konkrete Aufgabenerledigung hing und hängt immer von der jeweiligen Lage und Priorisierung ab.
Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen,