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Schulungsunterlagen Quarantäne-Scouts / Zahl der eingesetzten / Stunden

laut Pressemitteilung https://www.wn.de/Muenster/4306352-Corona-Scouts-Stadt-prueft-Angebote-zur-Verstaerkung-im-Gesundheitsamt arbeiten in ihrem Amt sogenannte Quarantäne-Scouts.
Bitte senden Sie mir entsprechende Schulungsunterlagen/Dienstanweisungen o.ä. zu, aus denen hervorgeht, wann jemand in Quarantäne geschickt wird und was die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind.
Wie hoch ist die Zahl der eingesetzten Personen (und wie setzt sie sich zusammen, d.h. RKI, originäre Gesundheitsamtmitarbeiter, andere Mitarbeiter aus anderen Behörden, Bundeswehr)?
Wieviele Stunden wurden in den jeweiligen Wochen/Monaten für die Kontaktverfolgung aufgewendet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulungsunterlagen Quarantäne-Scouts / Zahl der eingesetzten / Stunden [#204472]
Datum
25. November 2020 23:06
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Pressemitteilung https://www.wn.de/Muenster/4306352-Corona-Scouts-Stadt-prueft-Angebote-zur-Verstaerkung-im-Gesundheitsamt arbeiten in ihrem Amt sogenannte Quarantäne-Scouts. Bitte senden Sie mir entsprechende Schulungsunterlagen/Dienstanweisungen o.ä. zu, aus denen hervorgeht, wann jemand in Quarantäne geschickt wird und was die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind. Wie hoch ist die Zahl der eingesetzten Personen (und wie setzt sie sich zusammen, d.h. RKI, originäre Gesundheitsamtmitarbeiter, andere Mitarbeiter aus anderen Behörden, Bundeswehr)? Wieviele Stunden wurden in den jeweiligen Wochen/Monaten für die Kontaktverfolgung aufgewendet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204472/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Nachricht vom 25.11.2020 unter Beru…
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
AW: Schulungsunterlagen Quarantäne-Scouts / Zahl der eingesetzten / Stunden [#204472]
Datum
30. November 2020 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Nachricht vom 25.11.2020 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz etc.. „bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Pressemitteilung https://www.wn.de/Muenster/4306352-Coro… arbeiten in ihrem Amt sogenannte Quarantäne-Scouts. Bitte senden Sie mir entsprechende Schulungsunterlagen/Dienstanweisungen o.ä. zu, aus denen hervorgeht, wann jemand in Quarantäne geschickt wird und was die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind. Wie hoch ist die Zahl der eingesetzten Personen (und wie setzt sie sich zusammen, d.h. RKI, originäre Gesundheitsamtmitarbeiter, andere Mitarbeiter aus anderen Behörden, Bundeswehr)? Wieviele Stunden wurden in den jeweiligen Wochen/Monaten für die Kontaktverfolgung aufgewendet?“ Hierzu teile ich Ihnen mit: Bei den von Ihnen als Quarantäne-Scouts bezeichneten Mitarbeitern handelt es sich um die Containment Scouts, deren Aufgabe schwerpunktmäßig die Kontaktpersonennachverfolgung ist. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2… Für die Schulung der Containment-Scouts hat das Robert-Koch-Institut Schulungsunterlagen und –videos entwickelt und bereitgestellt. Diese können ggf. über das Robert-Koch-Institut bereit erklärt werden, da dieses Urheber dieser Unterlagen ist. Die Scouts wurden über das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Robert-Koch-Instituts eingestellt und unterstützen so die Gesundheitsämter bei ihrer Aufgabe im Rahmen der effektiven Gefahrenabwehr durch die Pandemie. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat per Erlass vom 30.03.2020 – Az. VI A 1 hat einen Personalschlüssel für die Kontaktnachverfolgung angesetzt, der für die Stadt Münster aufgrund der Einwohnerzahl als Zielgröße einen Stellenumfang von bis zu ca. 80 Vollzeitstellen vorsieht. In den letzten Wochen und Monaten wurde der Personalbedarf lage- und fluktuationsbedingt laufend angepasst, entsprechend dynamisch ist diese Entwicklung. Zwischenzeitlich sind ergänzend zu den vom RKI entsendeten Dienstkräften auch eigene externe Einstellungen sowie in größerem Maße städtisches Personal anderer Ämter in der Kontaktnachverfolgung tätig. Soldaten der Bundeswehr sind in Münster bislang nicht tätig. Bezüglich des Stundenumfangs, der sich in den Wochen und Monaten speziell auf die Kontaktpersonennachverfolgung beschränkt, lässt sich keine konkrete Angabe machen. Die Arbeitsplätze sind tlw. Mischarbeitsplätze und die konkrete Aufgabenerledigung hing und hängt immer von der jeweiligen Lage und Priorisierung ab. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank zunächst für die Information. Eine Anfrage bezüglich der Schulugsunterla…
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulungsunterlagen Quarantäne-Scouts / Zahl der eingesetzten / Stunden [#204472]
Datum
30. November 2020 23:33
An
Gesundheitsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank zunächst für die Information. Eine Anfrage bezüglich der Schulugsunterlagen an das RGI läuft. Dennoch dürfte ich Sie darum bitten eventuell vorhande Anweisungen, die im Gesundheitsamt vorliegen mir zuzusenden, oder werden diese komplett zentral vom RKI zur Verfügung gestellt. D.h. inkl. Musterschreifen für die Quarantäne usw.? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204472/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.