Schulunterricht an den Grundschulen nach den Osterferien

Heute ist Samstag, 18. April 2020, und in knapp 36 Stunden soll nach den Osterferien die Schule wieder beginnen. Aus der Presse erfährt man, dass das bayerische Kabinett die Grundschulen auf unbestimmte Zeit – wahrscheinlich bis zum 11. Mai 2020, aber vielleicht auch länger – geschlossen lässt. Laut Artikel 128ff der Bayerischen Verfassung ist der Staat Bayern allerdings verpflichtet, jedem Bewohner des Freistaats unentgeltlich den Unterricht an Schulen zu ermöglichen. Die Kinder sind zum Besuch der Schule sogar verpflichtet, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Auf Ihrer Homepage weisen Sie profan auf "Lernen zuhause" hin ohne genaue Hinweise über Methoden, Art und Weise der Wissensvermittlung und Überprüfung des Wissenstands der Kinder. Ich vermute eine Verletzung der staatlichen Pflichten und fordere ich Sie auf, unverzüglich diese Informationen zu liefern:

· Wie stellen Sie eine Wiederaufnahme des Schulunterrichts an den bayerischen Schulen ab dem 20. April 2020 um 8 Uhr sicher?

· Auf welchem Wege wird die Vermittlung des Stoffes durchgeführt?

· Wie stellen Sie sicher, dass bis zum Ende des Schuljahrs 2019/2020 alle Inhalte des Lehrplans behandelt worden sind?

· Wie erfolgt eine Leistungsüberprüfung jedes einzelnen Schülers und wie stellen Sie sicher, dass im Falle eines erkannten Defizits dieser ausgeglichen wird?

Der Unterricht hat bereits seit dem 16. März 2020, und damit 3 Wochen vor den Osterferien, nicht mehr stattgefunden. Eine Leistungsüberprüfung hat seitdem nicht mehr oder nur teilweise stattgefunden. Ich erwarte von Ihnen einen minutiösen Plan, wie sie die o.a. Punkte sicherstellen wollen und auf welchem Wege – z.B. unter Einbeziehung von Online-Plattformen wie MS Teams, Videokonferenzen etc., falls ein Unterricht in den Schulen nicht möglich ist - die Vermittlung des Stoffes durchgeführt werden soll.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Jan Ulrich Maue
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute ist…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Jan Ulrich Maue
Betreff
Schulunterricht an den Grundschulen nach den Osterferien [#184876]
Datum
18. April 2020 20:05
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Heute ist Samstag, 18. April 2020, und in knapp 36 Stunden soll nach den Osterferien die Schule wieder beginnen. Aus der Presse erfährt man, dass das bayerische Kabinett die Grundschulen auf unbestimmte Zeit – wahrscheinlich bis zum 11. Mai 2020, aber vielleicht auch länger – geschlossen lässt. Laut Artikel 128ff der Bayerischen Verfassung ist der Staat Bayern allerdings verpflichtet, jedem Bewohner des Freistaats unentgeltlich den Unterricht an Schulen zu ermöglichen. Die Kinder sind zum Besuch der Schule sogar verpflichtet, ansonsten drohen empfindliche Strafen. Auf Ihrer Homepage weisen Sie profan auf "Lernen zuhause" hin ohne genaue Hinweise über Methoden, Art und Weise der Wissensvermittlung und Überprüfung des Wissenstands der Kinder. Ich vermute eine Verletzung der staatlichen Pflichten und fordere ich Sie auf, unverzüglich diese Informationen zu liefern: · Wie stellen Sie eine Wiederaufnahme des Schulunterrichts an den bayerischen Schulen ab dem 20. April 2020 um 8 Uhr sicher? · Auf welchem Wege wird die Vermittlung des Stoffes durchgeführt? · Wie stellen Sie sicher, dass bis zum Ende des Schuljahrs 2019/2020 alle Inhalte des Lehrplans behandelt worden sind? · Wie erfolgt eine Leistungsüberprüfung jedes einzelnen Schülers und wie stellen Sie sicher, dass im Falle eines erkannten Defizits dieser ausgeglichen wird? Der Unterricht hat bereits seit dem 16. März 2020, und damit 3 Wochen vor den Osterferien, nicht mehr stattgefunden. Eine Leistungsüberprüfung hat seitdem nicht mehr oder nur teilweise stattgefunden. Ich erwarte von Ihnen einen minutiösen Plan, wie sie die o.a. Punkte sicherstellen wollen und auf welchem Wege – z.B. unter Einbeziehung von Online-Plattformen wie MS Teams, Videokonferenzen etc., falls ein Unterricht in den Schulen nicht möglich ist - die Vermittlung des Stoffes durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Ulrich Maue Anfragenr: 184876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184876 Postanschrift Jan Ulrich Maue << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Ulrich Maue

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