Schulvisitationen im Land Brandenburg

1. Eine Liste/Auflistung von Schulen, die (bisher) keinen Bericht über die Durchführung einer Schulvisitation veröffentlicht haben

2. Eine Liste/Auflistung von Schulen, die im Rahmen einer Schulvisitation untersucht wurden (mit Datum/Zeitraum der Visitation und Nummerierung)

3. Die Dokumente/Berichte (möglichst in pdf-Datei-Format o.ä.) der Schulvisitationen, von Schulen deren Bericht über die Durchführung einer Schulvisitation bisher nicht veröffentlicht wurde

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2014
  • Frist
    6. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulvisitationen im Land Brandenburg [#5602]
Datum
2. Februar 2014 10:50
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Eine Liste/Auflistung von Schulen, die (bisher) keinen Bericht über die Durchführung einer Schulvisitation veröffentlicht haben 2. Eine Liste/Auflistung von Schulen, die im Rahmen einer Schulvisitation untersucht wurden (mit Datum/Zeitraum der Visitation und Nummerierung) 3. Die Dokumente/Berichte (möglichst in pdf-Datei-Format o.ä.) der Schulvisitationen, von Schulen deren Bericht über die Durchführung einer Schulvisitation bisher nicht veröffentlicht wurde
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben ve…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS
Datum
14. Februar 2014 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben verschiedene Anträge auf Akteneinsicht in elektronischer Form beim Landesinstitut für ..... und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt. Die Anträge betreffen folgende Themenbereiche: 1. Schulvisitation 2. Prüfung Ende Jahrgang 10 3. Schullisten nach Trägerform 4. Schulgebäude Grundsätzlich darf ich Ihnen zu Ihren Anträgen zunächst Folgendes mitteilen: Ihre Anträge sind nach dem AIG schriftlich zu bescheiden, so dass ich von Ihnen als Antragsteller eine zustellungsfähige postalische Anschrift benötige. Im Weiteren darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Akteneinsicht - soweit sie gewährt wird - zu den Themenbereichen 1.- 3. gebührenpflichtig sein wird, da die Ermöglichung der Akteneinsicht durchaus mit einem Verwaltungsaufwand verbunden ist, der nicht mit 0 Euro beziffert werden kann. Dies wird bereits dadurch begründet, dass sie die Übermittlung der Akten offenbar in elektronischer Form wünschen. Ich gehe davon aus, dass die Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des AIG nach der Tarifstelle 1.2.1 zwischen 50 und 100 Euro pro gestelltem Antrag liegen werden. Zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 04.02.2014 zum o.g.Themenbereich 4. darf ich Sie darauf hinweisen, dass nach * 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) die Schulträger des Landes Brandenburg die Schulträger des Landes Brandenburg ihre Schulen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe verwalten. Sie stellen insbesondere die Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und die Lehrmittel. Aufgrund dieser kommunalen Zuständigkeit gibt es beim Land Brandenburg - hier beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - keine Akten darüber, ob und in welcher Fallzahl seitens der Schulträger Schulen und Schulgebäude abgerissen oder zurückgebaut wurden. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag gegenüber meinem Haus resp. dem Land Brandenburg nicht mehr aufrecht erhalten, so dass ich von einer weiteren formalen Bearbeitung Ihres Antrages absehen kann. Sollte dies nicht in Ihrem Sinn, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Im Hinblick auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 31.01.2014 an das LISUM zu den Aufgaben und Erwartungshorizonten zu den Fächern der schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 (Themenbereich 2.) habe ich rechtliche Zweifel, inwieweit dieser Antrag in den Anwendungsbereich des * 2 AIG fällt. Gemäß * 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht gegenüber staatlichen Hochschulen, den Forschungsanstalten, den zentralen Forschungseinrichtungen und den Schulen und Prüfungseinrichtungen das Akteneinsichtsrecht nur, soweit sie nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig sind. Insoweit ist für mich fraglich, inwieweit das LISUM bzw. das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Prüfungseinrichtung im Sinne des AIG gelten. Hierzu habe ich die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht um eine rechtliche Auskunft gebeten, die mir noch nicht vorliegt. Letztlich darf ich Sie auch noch darauf hinweisen, dass gemäß * 6 Absatz 4 AIG der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden kann, soweit die begehrten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Vorbehaltlich meiner weiteren Prüfung, könnte dies insbesondere auf Ihren Antrag vom 02.02.2014 zu dem o.g. Themenbereich 1. zutreffen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass das AIG die Behörden nicht dazu verpflichtet, Ihnen spezielle Fragen zu beantworten, sondern lediglich eine Verpflichtung zur Ermöglichung der Einsichtnahme in vorhandene Akten, d.h. es werden keine Unterlagen auf der Grundlage von Anträgen auf Akteneinsicht generiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602] Sehr geehrte Frau Jürgens, vielen Dan…
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Von
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Betreff
AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602]
Datum
14. Februar 2014 17:32
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Jürgens, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen meine postalische Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602] Sehr geehrte Frau Jürgens, soweit …
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Von
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Betreff
AW: AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602]
Datum
14. Februar 2014 17:34
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Jürgens, soweit die Akteneinsicht -soweit sie gewährt wird - zu den Themenbereichen 1.- 3.gebührenpflichtig sein/werden kann, möchte ich gerne auf eine Akteneinsicht verzichten bzw. meine Anfrage diesbezüglich nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602] Sehr geehrte Frau Jürgens, ins…
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Betreff
AW: AW: AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602]
Datum
14. Februar 2014 17:36
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Jürgens, insgesamt würde ich gerne schriftliche Bescheide jeweils separat für meine Anfrage erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW:Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602] Sehr geehrte Frau Jürgens, an der recht…
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Betreff
AW:Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602]
Datum
14. Februar 2014 19:05
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Jürgens, an der rechtlichen Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht - und deren Antwort auf Ihre Bitte auf rechtliche Auskunft- bin auch ich interessiert Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602] Sehr geehrte Frau Jürgens, bitte trage…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Diverse Anträge auf Akteneinsicht an= 20das LISUM und das MBJS [#5602]
Datum
14. Februar 2014 19:07
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Frau Jürgens, bitte tragen Sie noch Sorge dafür bzw. sorgen dafür, dass eine Dokumentation Ihrer Bearbeitung dieser Anfragen und Ihre Antworten auf meine Anfragen über das Portal www.fragdenstaat.de bei jeweils jeder einzelnen Anfrage möglich. Mit freundlichen Grüßen
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Ihre div. Mails vom 14.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Mail vom 14.02.2014 an die Mailad…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre div. Mails vom 14.02.2014
Datum
20. Februar 2014 18:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Mail vom 14.02.2014 an die Mailadresse der Poststelle des LISUM haben Sie nunmehr mitgeteilt, dass Sie Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 31.01.2014, 02.02.2014 und vom 05.02.2014 nicht mehr aufrecht erhalten. Zu Ihrem Antrag vom 04.02.2014 hatte ich Ihnen bereits mit meiner Mail vom 14.02.2014 mitgeteilt, dass hierzu beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Akten geführt werden. Nunmehr wurden mir zwei weitere Anträge von Ihnen zugeleitet. Beide Anträge datieren wiederum vom 05.02.2014 und betreffen die Akteneinsicht in eine Liste aller geschlossen Schulen und einer Liste von beabsichtigten Schulschließungen. Zu beiden Anträgen darf ich Ihnen ebenfalls mitteilen, dass entsprechende Listen nicht im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorliegen. Ich hatte Sie bereits in meiner Mail vom 14.02.2014 darauf hingewiesen, dass nach dem Akteneinsichtsrecht die Einsichtnahme nur in solche Unterlagen zu ermöglichen ist, die vorhanden sind. Die Behörde ist nicht verpflichtet, Unterlagen eigens für eine gewünschte Einsichtnahme zu generiren. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie Ihre Anträge vor diesem Hintergrund aufrecht wollen und Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugehen soll oder ob Sie auch diese Anträge nicht weiter verfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Schulvisitationen im Land Brandenburg" [#5602]
Datum
20. Februar 2014 19:57
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG, UIG, VIG Brandenburg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5602 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich würde gerne erfahren, zu welcher Verhaltensweise mir die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht rät in diesem Fall/Sachverhalt? (ob ich meine Anträge vor diesem Hintergrund aufrecht erhalten sollte oder oder ob ich diese Anträge nicht weiter verfolgen sollte? Ich würde gerne erfahren, wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht diesen Fall/Sachverhalt bewertet? Ich würde gerne erfahren, wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht den Verlauf dieses Fall/Sachverhalt bewertet? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 20.0…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Schulvisitationen im Land Brandenburg
Datum
3. März 2014 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
247,1 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 20.02.2014 (fragdenstaat.de, #5602) zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen