Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland-Pfalz - Datenerhebung - Datenschutz

Die Antworten zu folgende Fragen:

Exemplarische Darstellung bzw. Fragen am Beispiel "Ernährungsquiz im Rahmen der 10. Woche des Geschmacks"
Unter der Schirmherrschaft von Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Unter dem Punkt "Teilnahmemodalitäten" schreiben Sie:

....
Die Antworten bitte ausschließlich per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> senden und in Kurzform angeben.
(www.haus-burgund.de)

Bitte Namen/Adresse der Schule, des Projektleiters und der Schüler/innen angeben, damit die Urkunden rechtzeitig erstellt werden könnnen.
....

1) In welcher Verwaltungsvorschrift wird geregelt, welche Bedingungen nicht-staatliche Einrichtungen erfüllen müssen, um in Schulen tätig zu werden zu dürfen.

2) Können Sie bitte den Verfahrensablauf darstellen, von einer diesbezüglichen Einrichtungsanfrage bis zum Versand der Informationen an die Schulen.

3) Muss Ihre Behörde vor der Kontaktaufnahme von Einrichtungen mit Schulen immer Ihre schriftliche Zustimmung geben oder
ist auch eine direkte Ansprache der Schulen zwecks Durchführung von Wettbewerben/...etc. zulässig?

4) Wurde bei der Planung dieser Aktion geprüft,
welche Schul-/Lehrer-/ bzw. Schülerdaten erhoben werden,
ob der gewünschte Datenerhebungsumfang notwendig ist,
ob sichergestellt ist, dass diese Daten sicher übermittelt werden können,
wie (und wo) die erhaltenen Daten gespeichert, verarbeitet, genutzt oder weitergegeben werden dürfen?

5) Wo sind die diesem Wettbewerb zugrundeliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht?

6) Wer ist in diesem Fall für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich?

7) Werden solche Wettbewerbe (und ähnliches) grundsätzlich auf die Einhaltung der geltendenden Datenschutzbestimmungen überprüft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2014
  • Frist
    4. November 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antworte…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland-Pfalz - Datenerhebung - Datenschutz [#7655]
Datum
1. Oktober 2014 09:58
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antworten zu folgende Fragen: Exemplarische Darstellung bzw. Fragen am Beispiel "Ernährungsquiz im Rahmen der 10. Woche des Geschmacks" Unter der Schirmherrschaft von Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Unter dem Punkt "Teilnahmemodalitäten" schreiben Sie: .... Die Antworten bitte ausschließlich per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> senden und in Kurzform angeben. (www.haus-burgund.de) Bitte Namen/Adresse der Schule, des Projektleiters und der Schüler/innen angeben, damit die Urkunden rechtzeitig erstellt werden könnnen. .... 1) In welcher Verwaltungsvorschrift wird geregelt, welche Bedingungen nicht-staatliche Einrichtungen erfüllen müssen, um in Schulen tätig zu werden zu dürfen. 2) Können Sie bitte den Verfahrensablauf darstellen, von einer diesbezüglichen Einrichtungsanfrage bis zum Versand der Informationen an die Schulen. 3) Muss Ihre Behörde vor der Kontaktaufnahme von Einrichtungen mit Schulen immer Ihre schriftliche Zustimmung geben oder ist auch eine direkte Ansprache der Schulen zwecks Durchführung von Wettbewerben/...etc. zulässig? 4) Wurde bei der Planung dieser Aktion geprüft, welche Schul-/Lehrer-/ bzw. Schülerdaten erhoben werden, ob der gewünschte Datenerhebungsumfang notwendig ist, ob sichergestellt ist, dass diese Daten sicher übermittelt werden können, wie (und wo) die erhaltenen Daten gespeichert, verarbeitet, genutzt oder weitergegeben werden dürfen? 5) Wo sind die diesem Wettbewerb zugrundeliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht? 6) Wer ist in diesem Fall für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich? 7) Werden solche Wettbewerbe (und ähnliches) grundsätzlich auf die Einhaltung der geltendenden Datenschutzbestimmungen überprüft?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter "Antragsteller/in", Ihre Anfrage zum Thema "Ernährungsquiz im Rahmen der 10. Woche d…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de - Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland-Pfalz - Datenerhebung - Datenschutz
Datum
8. Oktober 2014 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter "Antragsteller/in", Ihre Anfrage zum Thema "Ernährungsquiz im Rahmen der 10. Woche des Geschmacks" nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz haben wir erhalten. Damit wir wissen, an wen wir das Verwaltungsverfahren richten können, möchte ich bitten, mir Ihren Namen mitzuteilen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei "Antragsteller/in" um ein Pseudonym handelt. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland.-Pfalz – Datenerhebung – Datenschutz [#7655]; Ihre E-Mail vom 01.10.2014, 09:58…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland.-Pfalz – Datenerhebung – Datenschutz [#7655]; Ihre E-Mail vom 01.10.2014, 09:58
Datum
24. Oktober 2014 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter „Antragsteller/in“, zu Ihrer zu Ihrer o. g. E-Mail nehmen wir wie folgt Stellung: zu 1) Eine Rechtsvorschrift für die Zulassung von Schülerwettbewerben gibt es nicht. Das bedeutet zunächst einmal, dass der Initiator oder Organisator eines Schülerwettbewerbs keinen Rechtsanspruch auf Ausschreibung oder anderweitige Unterstützung durch die Schulbehörde hat. Soweit Wettbewerbskonzepte dem Bildungsministerium vorgelegt werden – in der Regel mit der Bitte um Bekanntmachung –, ist Voraussetzung für eine Unterstützung, • dass ein Bedarf für den Wettbewerb, auch mit Blick auf bereits bestehende Angebote, gesehen wird • dass die Struktur des Wettbewerbs (z.B. erwartete Leistungen, Bearbeitungszeiträume und Abgabefristen; Preisniveau) umsetzbar und schülergerecht ist • dass das Anliegen des Wettbewerbs gebilligt wird und er primär pädagogische und unterrichtliche Ziele, nicht kommerzielle Interessen, verfolgt. Sofern Wettbewerbsunterlagen ohne Unterstützung des Bildungsministeriums oder der Schulaufsicht den Schulen zugeleitet werden, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über deren Verbreitung an der Schule. Dabei ist § 103 ÜSchO über den Umgang mit Werbung und Verteilung von Werbematerial auf dem Schulgelände zu berücksichtigen. zu 2): Nachdem das Bildungsministerium oder die Schulbehörde oder die Schulleitung der Bekanntmachung des Wettbewerbs zugestimmt hat, ist der Versand von Wettbewerbsunterlagen an die Schulen in der Regel vom Veranstalter zu leisten; in Ausnahmefällen kann die Schulbehörde behilflich sein. zu 3) Eine direkte Kontaktierung der Schulen ist möglich: siehe oben Antwort zu Nr. 1, letzter Absatz. zu 4): Es werden lediglich folgende Daten mit Einwilligung der Betroffenen zur Teilnahme erhoben: Namen und Adresse der Schule, Name des Projektleiters, Klasse und Namen der Schülerinnen und Schüler. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich per E-Mail an das Haus Burgund <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Diese Daten werden nur zum Zwecke der Auswertung erhoben und außer zur Erstellung einer Urkunde durch das Haus Burgund an die Schülerinnen und Schüler der Siegerklasse nicht weiter verarbeitet, genutzt oder weitergegeben. Lediglich die Daten der Siegerklasse (ohne Schülerdaten) werden zur Erstellung der Urkunde an das MBWWK weitergeleitet. zu 5): - Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004, - Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009, - Landesdatenschutzgesetz (LDSG) vom 5. Juli 1994 in der jeweils gültigen Fassung zu 6): Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz und Conseil régional de Bourgogne, Haus Burgund Mainz, Flachsmarktstraße 36, 55116 Mainz. zu 7): Soweit in den vorgelegten Unterlagen Informationen enthalten sind, die die Datenschutzbestimmungen berühren, wird deren Gewähr in die Prüfung einbezogen; im Übrigen ist der Veranstalter selbst für die Wahrung des Datenschutzes verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen