Schutz bei Anlageberatung

noch immer entstehen durch Falschberatung bei Anlageprodukten und Versicherungen Schäden in Milliardenhöhe. Gedenkt das zuständige Ministerium beziehungsweise die Bundesregierung etwas dagegen zu tun und den Verbraucher noch besser zu schützen? Wenn ja,welche konkreten Schutzmechanismen für den Verbraucher sollen eingebaut werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: noch immer entstehe…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutz bei Anlageberatung [#148116]
Datum
2. Juni 2019 17:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
noch immer entstehen durch Falschberatung bei Anlageprodukten und Versicherungen Schäden in Milliardenhöhe. Gedenkt das zuständige Ministerium beziehungsweise die Bundesregierung etwas dagegen zu tun und den Verbraucher noch besser zu schützen? Wenn ja,welche konkreten Schutzmechanismen für den Verbraucher sollen eingebaut werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 2.6.2019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 2.6.2019
Datum
11. Juni 2019 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen