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Schutz der Coronainfizierten Personen in Sechselberg, Abnahme durch TÜV Baulichkeit, Feuerschutz etc. und Vertragsinhalt mit der evangelischen Kirche

Zum Schutz der coronainfizierten Flüchtlinge in Wohnheim Sechselberg bitte ich uns die TÜV Gutachten zuzusenden. Baulich und Feuerschutzmäßig sollte diese Unterkunft den Gesetzen zu 100%ig entsprechen.
Im weiteren möchte ich Einsicht in den Vertragsinhalt mit der evangelischen Kirche erhalten.
Bestätigen sie bitte den Eingang der Anfrage vom 7. 4. durch den Bürgermeister Althütte
Datum
7. April 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nofze,

wir bestätigen den Maileingang und leiten diese zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Stuttgart weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Sczuka
Bürgermeisteramt Althütte
Bürgermeister

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    7. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Schutz der…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutz der Coronainfizierten Personen in Sechselberg, Abnahme durch TÜV Baulichkeit, Feuerschutz etc. und Vertragsinhalt mit der evangelischen Kirche [#186215]
Datum
8. Mai 2020 09:47
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Schutz der coronainfizierten Flüchtlinge in Wohnheim Sechselberg bitte ich uns die TÜV Gutachten zuzusenden. Baulich und Feuerschutzmäßig sollte diese Unterkunft den Gesetzen zu 100%ig entsprechen. Im weiteren möchte ich Einsicht in den Vertragsinhalt mit der evangelischen Kirche erhalten. Bestätigen sie bitte den Eingang der Anfrage vom 7. 4. durch den Bürgermeister Althütte Datum 7. April 2020 16:34 Status Warte auf Antwort Sehr << Anrede >> wir bestätigen den Maileingang und leiten diese zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Stuttgart weiter. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Sczuka Bürgermeisteramt Althütte Bürgermeister Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186215/upload/ca3553792e2c1ed362eb9c006f0bd055086d941b/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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