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Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich

Kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach die Bürger und die Umwelt entsprechend vor neuen gefährlichen Technologien zu schützen - und wie wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht? Hier gilt derzeit die Devise Entwicklung "first" Gesundheit "second" Es gibt genügend wissenschaftliche Beweise dass elektromagnetische Felder und Mobilfunk - besonders die 1mm Mikrowellenstrahlung von 5G und WLAN für Mensch und Natur stark Gesundheitgefährdend sind. Die Verantwortung auf die Mobilfunkindustrie abzuwälzen und zu sagen wir brauchen noch mehr Forschung ist irreführend verantwortungslos. Die Bundesregierung muss hier Ihrer Pflicht nachkommen und Mensch und Umwelt schüzen!

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
David Reinholz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommt die Bundes…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich [#73313]
Datum
2. April 2019 17:42
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach die Bürger und die Umwelt entsprechend vor neuen gefährlichen Technologien zu schützen - und wie wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht? Hier gilt derzeit die Devise Entwicklung "first" Gesundheit "second" Es gibt genügend wissenschaftliche Beweise dass elektromagnetische Felder und Mobilfunk - besonders die 1mm Mikrowellenstrahlung von 5G und WLAN für Mensch und Natur stark Gesundheitgefährdend sind. Die Verantwortung auf die Mobilfunkindustrie abzuwälzen und zu sagen wir brauchen noch mehr Forschung ist irreführend verantwortungslos. Die Bundesregierung muss hier Ihrer Pflicht nachkommen und Mensch und Umwelt schüzen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Reinholz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Reinholz
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 Sehr geehrter Herr Reinholz, mit E-Mail vom 03.04.2019 haben Sie einen Ant…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019
Datum
17. April 2019 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reinholz, mit E-Mail vom 03.04.2019 haben Sie einen Antrag nach dem UIG auf Zugang zu folgenden Umweltinformationen gestellt: Kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach die Bürger und die Umwelt entsprechend vor neuen gefährlichen Technologien zu schützen - und wie wird die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht? Hier gilt derzeit die Devise Entwicklung "first" Gesundheit "second" Es gibt genügend wissenschaftliche Beweise dass elektromagnetische Felder und Mobilfunk - besonders die 1mm Mikrowellenstrahlung von 5G und WLAN für Mensch und Natur stark Gesundheitsgefährdend sind. Die Verantwortung auf die Mobilfunkindustrie abzuwälzen und zu sagen wir brauchen noch mehr Forschung ist irreführend verantwortungslos. Die Bundesregierung muss hier Ihrer Pflicht nachkommen und Mensch und Umwelt schützen! Dazu gebe ich Ihnen folgende Auskunft und verweise Sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 UIG auf die unten genannten Fundstellen im Internet: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht seinen Pflichten nach indem es aktuelle Forschungsergebnisse verfolgt, eine Risikobewertung durchführt, Wissenslücken identifiziert und entsprechende Forschung initiiert. Die 5G-Technik wird voraussichtlich zunächst Frequenzbänder nutzen, in denen bereits jetzt Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz Band), oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz Band). Zu diesen Frequenzen liegen ausriechend Informationen und Forschungsergebnisse vor. Das unter anderem vom BMU mitfinanzierte EMF-Portal [1] der Uniklinik RWTH Aachen ordnet aktuell über 3.500 wissenschaftliche Artikel dem vom Mobilfunk genutzten Frequenzbereich zu, davon etwa 1.500 Artikel, die experimentelle oder epidemiologische Studien betreffen. Eine umfassende Literaturbewertung zu potentiellen gesundheitlichen Risiken durch Felder aller Frequenzbereiche hat SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Risks) im Januar 2015 veröffentlicht [2]. Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF)[3] hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Wirkmechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht. Folgeprojekte, die sich aus den Ergebnissen des DMF ergeben haben, wurden bis etwa 2013 durchgeführt, danach folgten im Hochfrequenzbereich weitere Studien des BfS, z.B. in Bezug zum digitalen Behördenfunk (TETRA) [4] oder Ganzkörperscannern (Millimeterwellen) [5]. Was die belebte Umwelt betrifft hat das BfS bisher keine eigene Forschung durchgeführt, verfolgt und bewertet aber die aktuellen wissenschaftlichen Publikationen. Eine Zusammenfassung, die jährlich aktualisiert wird, ist auf den Internetseiten des BfS veröffentlicht [6]. Der im Rahmen des DMF und danach untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Frequenzbereiche hinaus. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken aus. Weiterhin sind zukünftig Nutzungen im 26-GHz-Band und perspektivisch mit Millimeterwellen vorgesehen, zum Beispiel im 40-GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz. Im Unterschied zu den bislang für den Mobilfunk verwendeten Frequenzen liegen für diese Frequenzen weniger Studien vor. Das EMF-Portal listet zu dem Schlagwort „millimeter wave“ aktuell etwa 300 Artikel aus den Bereichen „Experimentelle Studien“, „Epidemiologische Studien“, „Technik/Dosimetrie“ oder „Medizinische Anwendungen“. Das BfS hat im Februar 2018 auf Anforderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Übersicht der wichtigsten biologischen und medizinischen Studien erstellt und Forschungsbedarf identifiziert (s. Anlage). Untersuchungen an menschlichen Hautzellen im Frequenzbereich oberhalb von 20 GHz werden noch in diesem Jahr beginnen. [1] EMF-Portal, www.emf-portal.org <http://www.emf-portal.org> [2] Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR): “Opinion on Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF), http://ec.europa.eu/health/scientific... [3] Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm, http://www.emf-forschungsprogramm.de [4] Probandenstudie zur Untersuchung des Einflusses der für TETRA genutzten Signalcharakteristik auf kognitive Funktionen, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:02... [5] Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:02... [6] Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen, http://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft... Gebühren werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG). Information zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de <http://www.bfs.de>. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
David Reinholz
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausfü…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313]
Datum
17. April 2019 21:41
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Jetzt ergeben sich daraus folgende fragen: Da die WHO den Mobilfunk als "möglicherweise krebserregend" mit der Klasifizierung 2B einstuft - welcher sich in der gleichen Einstufung wie Blei und DDT befindet - und aus Ihrem Hause dem BfS die Empfehlung kommt dass die Mobilfunkbetreiber-Gesellschaften beim "rollout" und der Nutzer vorsichtig beim Umgang mit Mobilfunk und 5G sein sollen - wie können Sie hier zu einer Risikobewertung kommen dass Mobilfunk für Mensch, Tier und Umwelt ungefährlich ist? Oder müsste die Ihre Bewertung der Gefahren von hochfrequentem Mobilfunk auf möglicherweise gefährlich geändert werden - und darum müsste die Bevölkerung gewarnt - und die Mobilfunkindustrie mit niedrigeren Grenzwerten belegt werden. Aktuell ist auch das Europäische Parlament zur Erkenntnis gelangt dass es bei 5G MobilfunkTechnologie zu einer "unzumutbaren Exposition der Befölkerung" kommt. Hier der Text: "This is because the technologies involved with 5G are much more complex. One aspect, for example, that is not well understood today is the unpredictable propagation patterns that could result in unacceptable levels of human exposure to electromagnetic radiation. "Quelle -5G Deployment State of Play in Europe, USA and Asia" Meine Schlußfolgerung ist - Dass hier die Bundesregierug (das BfS, Umwelt- und Gesundheitsministerium und das Verkehrsministerium) hier dringend gefordert ist die Befölkerung zu den Gesundheitsgefahren zu Informieren - und die Grenzwerte entsprechen anzupassen - bzw. die 5G Technologie zu stoppen - da es hier noch keine ausreichenden Forschungsergebnisse gibt. Die Menschen dürfen hier auf gar keinen Fall als Versuchskaninchen dienen! - Kommen Sie bitte hier Ihrer Vorsorge- und Schutzpflicht gegen dem deutschen und uuropäischen Volk nach! Beachten Sie auch den Freiburger Apell - den 5G Space Apeal und die weltweit wachsende Angst, Besorgniss, und Schäden wie Schülerdepressionen, das Mikrowellensyndrom , Burnout.... Ich kann hier wirklich nur an Ihr Vernunft apellieren. Lassen Sie uns die modernen technologien und den Fortschritt in einem Menschenwürdigem - Natur-und Gesundheitsverträglichem Maß einsetzen! Es gehr hier um die Zukunft von uns und unsere Kinder. Mit freundlichen Grüßen David Reinholz Anhänge: - grenzwerte-biologische-effekte-w-jogschies.pdf Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
David Reinholz
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313]
Datum
4. Mai 2019 09:42
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich“ vom 02.04.2019 (#73313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Reinholz Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
David Reinholz
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313]
Datum
4. Mai 2019 09:43
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich“ vom 02.04.2019 (#73313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Reinholz Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
David Reinholz
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem UIG vom 03.04.2019 [#73313]
Datum
4. Mai 2019 09:43
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich“ vom 02.04.2019 (#73313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Reinholz Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Einführung von 5G; Ihre Frage über fragdenstaat.de; Anfragennummer 73313 [07514#0004 ] Sehr geehrter Herr Reinholz…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Einführung von 5G; Ihre Frage über fragdenstaat.de; Anfragennummer 73313 [07514#0004 ]
Datum
9. Mai 2019 07:40
Status
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33,6 KB


Sehr geehrter Herr Reinholz, vielen Dank für Ihre Erinnerung vom 4. Mai 2019. Ihre Frage vom 2. April 2019 wurde am 17. April 2019 beantwortet. Ihre Email vom 17. April 2019 enthält keine neuen Fragen. In der o.g. Antwort ist die Position des Bundesamtes für Strahlenschutz bereits erklärt. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_node.html . Ich sehe den Dissens in der folgenden zentralen Aussage: "Die 5G-Technik wird voraussichtlich zunächst Frequenzbänder nutzen, in denen bereits jetzt Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz Band), oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz Band). Zu diesen Frequenzen liegen ausreichend Informationen und Forschungsergebnisse vor. [...] Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken aus. " Ich sehe und respektiere, dass Sie einen anderen Schluss ziehen. Ich sehe, dass Sie besorgt sind um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Ich bitte um Ihr Vertrauen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Forschungseinrichtungen diese Sorge teilen und ihre Aufgabe ernst nehmen. Mit freundlichen Grüßen
David Reinholz
AW: Einführung von 5G; Ihre Frage über fragdenstaat.de; Anfragennummer 73313 [07514#0004 ] [#73313] Sehr geehrte&l…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Einführung von 5G; Ihre Frage über fragdenstaat.de; Anfragennummer 73313 [07514#0004 ] [#73313]
Datum
9. Mai 2019 20:14
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> warum sorgt sich das Bundesamt für Stahlenschutz bezüglich elektromagnetischer Felder wenn nach Ihrer Aussage nach keine Gefahren von diesen elektromagnetischen Feldern ausgehen? Entschuldigen Sie meine Ausdrucksform - aber Sie verbreiten hier Informationen die nicht richtig sind und das ganze sogar wieder besseren Wissens. Die Effekte von elektomagnetischen Feldern sind schon sehr lange bekannt - und trotzdem behaupten Sie einfach so das Gegenteil! Eine so pauschale und lapidare Antwort kann ich so nicht akzeptieren. Und dass vorerst nur bekannt Frequenzen benutz werden sollen - beruhigt mich auch nicht - da die Grenzwerte noch um den Faktor 1000 zu hoch sind und Mikrowellen gesundheitsschädlich sind. Wer schützt die Menschen vor unerforschen Frequenzen wenn Sie jetzt schon alle Effekte leugnen. Ich bitte Sie Ihre Position zu überdenken und uns und unsere Kinder sowie die Umwelt vor den Gefahren von hochfrequenten Feldern zu schützen. Kommen Sie hier Ihrer Pficht nach! Mit freundlichen Grüßen meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutz der Menschen,Tiere und Natur, durch die Bundesregiereung, vor Funkbelastung durch 5G Mikrowellenstrahlung im GHz Bereich“ vom 02.04.2019 (#73313) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Reinholz Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Einführung von 5G; Ihre Frage an fragdenstaat.de [PB 2 (BfS) - 07514#0004 ] Sehr geehrter Herr Reinholz, Sie frag…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Einführung von 5G; Ihre Frage an fragdenstaat.de [PB 2 (BfS) - 07514#0004 ]
Datum
13. Mai 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
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33,6 KB


Sehr geehrter Herr Reinholz, Sie fragen, warum das Bundesamt für Strahlenschutz Vorsorge betreibt, wenn es doch von der Unbedenklichkeit ausgeht. Es gibt bisher keine Nachweise, dass die Strahlung des Mobilfunks unterhalb der Grenzwerte für den Menschen schädlich ist. Das schließt aber nicht aus, dass man trotz der bereits erfolgten jahrzehntelangen Forschung irgendwann doch ein Mal einen Effekt finden wird. 100 % Gewissheit gibt es nicht. Außerdem gibt es viele Menschen, denen zusätzliche Sicherheit wichtig ist. Darum gibt das Bundesamt für Strahlenschutz Hinweise, wie man die mit Abstand stärkste Quelle, nämlich das eigene Mobiltelefon,, so nutzen kann, dass möglichst wenig Strahlung im Körper ankommt. Mit freundlichen Grüßen

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David Reinholz
AW: Einführung von 5G; Ihre Frage an fragdenstaat.de [PB 2 (BfS) - 07514#0004 ] [#73313] Sehr geehrte<< Anre…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
David Reinholz
Betreff
AW: Einführung von 5G; Ihre Frage an fragdenstaat.de [PB 2 (BfS) - 07514#0004 ] [#73313]
Datum
13. Mai 2019 19:03
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sie sagen dass es keine Nachweise für Schäden von Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte gibt! Schade dass das BfS nur seiner eigene Schlußfolgerung folgt - und alle anderen Fakten, Studien, Ergebnisse und Indizien, einfach nicht akzeptiert. Das ist nicht wissenschaftlich! Das leugnen der Fakten ist auch eine Methode - Sie antworten zwar immer sehr nett und höflich - das ist mir aber nicht genug. Viele liebe Grüße Anfragenr: 73313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Reinholz << Adresse entfernt >>