Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie

Akten, die nachvollziehbar machen, ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um den Schutz der Privatspäre der Bundesbürger und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen während der Corona-Pandemie zu gewährleisten

= zum Hintergrund =

Brandbrief: Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen

Wie selbstverständlich greifen aktuell die Entscheider in Unternehmen, Vereinen und Verbänden und in den staatlichen Einrichtungen, um die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Institutionen zu gewährleisten, auf die Kommunikationslösungen der Medienkonzerne - häufig ohne zu prüfen, ob der Datenschutz gewährleistet ist. Ohne zu prüfen, ob es Alternativen gibt. Die Entscheider in Unternehmen, in den Vereinen und Verbänden meinen, dass sie gute Gründe haben, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Datenschutzbestimmungen bei der Einrichtung der Kommunikationsinfrastruktur zu ignorieren. Wenn man die Corona-Pandemie als einen Stresstest für den Datenschutz am Standort Deutschland betrachtet, dann sind die Testergebnisse in vielerlei Hinsicht alarmierend.

Es geschieht rigorose, radikale Verwischung der Grenze zwischen Privat- und Arbeitsleben, Unterhaltungs- und Konsumräumen der digitalen Infrastruktur. Es sind die digitale Räume, wo gedrängt durch die Corona-Krise, wir in einem engen digitalen Raum als Privatperson, als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, als Teilnehmer, Nutzer der Internet-Infrastruktur zusammengepfercht sind. Wenn man die digitale Räume mit den Räumen im "wirklichen" Leben vergleicht, dann ist es de-facto so, als ob mit HomeOffice die Arbeitsstätte in die Wohnung der Arbeitnehmer, in das Wohnzimmer oder in die Küche verlegt wurde. Und auf diese Weise verwandelt sich das Wohnzimmer in ein Durchgangsbahnhof für die betriebliche Belange und nebenbei bekommt der Anbieter der Kommunikationslösung, bspw Microsoft oder Facebook ziemlich präzise Daten darüber, bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt oder in welchem Verein und Verband man Mitglied ist.

Die persönlichen Telefonnummer der Arbeitnehmer werden nicht nur in der Personalakte erfasst, sondern wie selbstverständlich in die Arbeitsprozesse integriert und gelangen gelegentlich auch in die Kontaktlisten der Geschäftspartner der Arbeitgeber.

So eine durch Corona-Pandemie verursachte Zusammenkunft von Menschen im digitalen Covid19-Panicrooms (C19PR) mit gleichzeitiger Vernachlässigung, Ignorierung des Datenschutzes ist für die Konzerne, deren Geschäftsmodell auf der Erfassung und Monetarisierung von persönlichen Daten basiert, ein einmaliges Geschenk. Einige Infrastruktur-, die Diensteanbieter, deren C19PR-Räume die Handlungsfähigkeit der Unternehmen, staatlichen Institutionen, Vereinen, Verbände ermöglicht haben, gewinnen dank dem Datenreichtum, das in diesen Panicrooms während der Corona-Krise geerntet haben, einen uneinholbaren, einen unfairen Vorteil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern. Einen Vorteil, von dem diese Konzerne längere Zeit profitieren werden, auch dann, wenn die Erinnerung an die Corona-Pandemie im öffentlichen Bewusstsein verblasst ist. Dies darf nicht passieren. Die C19PR-Räume müssen als solche legitimiert, erfasst und vergemeinschaftet werden. Wie es mit den Luftschutzbunkern während der Kriegshandlungen gehandhabt wurde.

Entweder verzichten die Medienkonzerne als Zeichen der Solidarität auf das Sammeln von Daten. Sie spenden quasi die überwachungfreie Räume der Öffentlichkeit. Passiert dies nicht, schlüpfen die Konzerne in die Rolle der Datensammler-Aßgeier, die dank der Corona-Krise sich nicht nur voll fressen, sondern ihre Position gegenüber anderen vergleichbaren Dienstanbietern uneinholbar behaupten. Die Errichtung der C19PR-Räume ist einer mit der Corona-Pandemie verursachten Notsituation geschuldet. Diese Notsituation begfründet auch die Vergemeinschaftung der C19PR-Räume.

Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, wie die Gesellschaft, wir alle die schützenden unfreien Covid19-Panicrooms datenschutztechnisch überprüfbar verlassen können.
Möglichkeit 1: Der Staat enteignet die Infrastruktur-Anbieter - die Enteignung beschränkt sich ausschließlich auf die Covid19-Panicrooms. Diese digitale Kommunikationsräume werden im Interesse der Allgemeinheit unter staatliche Aufsicht gestellt und der Staat wird dafür sorgen, dass spätestens bis zum 30.06.2020 die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen gewährleistet ist.
Möglichkeit 2: Die Medienkonzerne verzichten auf die digitale Dividende, auf die wertvolle Daten, die Sie dank Errichtung der C19PR während der Corona-Pandemie erfasst haben. Diese Daten werden gelöscht und die Konzerne verpflichten sich die Covid19-Panicrooms weiterhin zur Verfügung zu stellen ohne dass die Medienkonzerne irgendwelche Daten über die Besucher dieser Räume erfassen. Die Medienkonzerne spenden die Covid19-Panicrooms der Öffentlichkeitz. Als Zeichen der Solidarität.

[1] https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143]
Datum
23. März 2020 07:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um den Schutz der Privatspäre der Bundesbürger und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen während der Corona-Pandemie zu gewährleisten = zum Hintergrund = Brandbrief: Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen Wie selbstverständlich greifen aktuell die Entscheider in Unternehmen, Vereinen und Verbänden und in den staatlichen Einrichtungen, um die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Institutionen zu gewährleisten, auf die Kommunikationslösungen der Medienkonzerne - häufig ohne zu prüfen, ob der Datenschutz gewährleistet ist. Ohne zu prüfen, ob es Alternativen gibt. Die Entscheider in Unternehmen, in den Vereinen und Verbänden meinen, dass sie gute Gründe haben, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Datenschutzbestimmungen bei der Einrichtung der Kommunikationsinfrastruktur zu ignorieren. Wenn man die Corona-Pandemie als einen Stresstest für den Datenschutz am Standort Deutschland betrachtet, dann sind die Testergebnisse in vielerlei Hinsicht alarmierend. Es geschieht rigorose, radikale Verwischung der Grenze zwischen Privat- und Arbeitsleben, Unterhaltungs- und Konsumräumen der digitalen Infrastruktur. Es sind die digitale Räume, wo gedrängt durch die Corona-Krise, wir in einem engen digitalen Raum als Privatperson, als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, als Teilnehmer, Nutzer der Internet-Infrastruktur zusammengepfercht sind. Wenn man die digitale Räume mit den Räumen im "wirklichen" Leben vergleicht, dann ist es de-facto so, als ob mit HomeOffice die Arbeitsstätte in die Wohnung der Arbeitnehmer, in das Wohnzimmer oder in die Küche verlegt wurde. Und auf diese Weise verwandelt sich das Wohnzimmer in ein Durchgangsbahnhof für die betriebliche Belange und nebenbei bekommt der Anbieter der Kommunikationslösung, bspw Microsoft oder Facebook ziemlich präzise Daten darüber, bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt oder in welchem Verein und Verband man Mitglied ist. Die persönlichen Telefonnummer der Arbeitnehmer werden nicht nur in der Personalakte erfasst, sondern wie selbstverständlich in die Arbeitsprozesse integriert und gelangen gelegentlich auch in die Kontaktlisten der Geschäftspartner der Arbeitgeber. So eine durch Corona-Pandemie verursachte Zusammenkunft von Menschen im digitalen Covid19-Panicrooms (C19PR) mit gleichzeitiger Vernachlässigung, Ignorierung des Datenschutzes ist für die Konzerne, deren Geschäftsmodell auf der Erfassung und Monetarisierung von persönlichen Daten basiert, ein einmaliges Geschenk. Einige Infrastruktur-, die Diensteanbieter, deren C19PR-Räume die Handlungsfähigkeit der Unternehmen, staatlichen Institutionen, Vereinen, Verbände ermöglicht haben, gewinnen dank dem Datenreichtum, das in diesen Panicrooms während der Corona-Krise geerntet haben, einen uneinholbaren, einen unfairen Vorteil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern. Einen Vorteil, von dem diese Konzerne längere Zeit profitieren werden, auch dann, wenn die Erinnerung an die Corona-Pandemie im öffentlichen Bewusstsein verblasst ist. Dies darf nicht passieren. Die C19PR-Räume müssen als solche legitimiert, erfasst und vergemeinschaftet werden. Wie es mit den Luftschutzbunkern während der Kriegshandlungen gehandhabt wurde. Entweder verzichten die Medienkonzerne als Zeichen der Solidarität auf das Sammeln von Daten. Sie spenden quasi die überwachungfreie Räume der Öffentlichkeit. Passiert dies nicht, schlüpfen die Konzerne in die Rolle der Datensammler-Aßgeier, die dank der Corona-Krise sich nicht nur voll fressen, sondern ihre Position gegenüber anderen vergleichbaren Dienstanbietern uneinholbar behaupten. Die Errichtung der C19PR-Räume ist einer mit der Corona-Pandemie verursachten Notsituation geschuldet. Diese Notsituation begfründet auch die Vergemeinschaftung der C19PR-Räume. Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, wie die Gesellschaft, wir alle die schützenden unfreien Covid19-Panicrooms datenschutztechnisch überprüfbar verlassen können. Möglichkeit 1: Der Staat enteignet die Infrastruktur-Anbieter - die Enteignung beschränkt sich ausschließlich auf die Covid19-Panicrooms. Diese digitale Kommunikationsräume werden im Interesse der Allgemeinheit unter staatliche Aufsicht gestellt und der Staat wird dafür sorgen, dass spätestens bis zum 30.06.2020 die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen gewährleistet ist. Möglichkeit 2: Die Medienkonzerne verzichten auf die digitale Dividende, auf die wertvolle Daten, die Sie dank Errichtung der C19PR während der Corona-Pandemie erfasst haben. Diese Daten werden gelöscht und die Konzerne verpflichten sich die Covid19-Panicrooms weiterhin zur Verfügung zu stellen ohne dass die Medienkonzerne irgendwelche Daten über die Besucher dieser Räume erfassen. Die Medienkonzerne spenden die Covid19-Panicrooms der Öffentlichkeitz. Als Zeichen der Solidarität. [1] https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183143 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> ergänzend zum Schreiben vom 23.03.2020, 07:05 Uhr: Die Möglichkeiten 1 und …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Nachtrag: Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143]
Datum
23. März 2020 07:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ergänzend zum Schreiben vom 23.03.2020, 07:05 Uhr: Die Möglichkeiten 1 und 2 könnten so realisiert werden: [list=1] [*] der Gesetzgeber beschließt die Legitimation der Covid19-Panicrooms (C19PR) [*] der Gesetzgeber beschließt eine Karenzfrist, bis wann die Verantwortlichen beim Landesdateschutzbeauftragten die eingerichteten C19PR ohne reguläre Überprüfung der Datenschutzbestimmungen melden können [*] gleichzeitig mit dem Schritt 1 kennzeichnet der C19PR-Betreiber seinen Raum und meldet den C19PR-Raum dem Infrastruktur-Anbieter [*] in diesem Schritt wird C19PR der Allgemeinheit übergeben - entweder per Selbstverpflichtung des Infrastruktur-Anbieter oder durch einen entsprechenden Beschluss des Gesetztgebers [*] nach Ablauf der Karenzfrist werden die Verantwortlichen Betreiber der C19PR-Räume ggf. für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen entsprechend dem geltenden Recht zur Verantwortung gezogen [/list] [b]= Quellenverzeichnis = [/b] [1] Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen, 21.03.2020 - [zrl=https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen]https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen[/zrl] [2] Einhaltung von Datenschutzbestimmungen während der Corona-Pandemie. Petitionsentwurf, 21.03.2020 [2.1] mit Anmeldung auf epetitionen.bundestag.de --&gt; [url=https://epetitionen.bundestag.de/epet/etherpad.html.$$$.a.u.html?id=c3ab7ab0-d302-4909-8764-d9caa0cb5c14&amp;t=Einhaltung%20von%20Datenschutzbestimmungen%20waehrend%20der%20Corona-Pandemie]https://epetitionen.bundestag.de/epet/etherpad.html.$$$.a.u.html?id=c3ab7ab0-d302-4909-8764-d9caa0cb5c14&amp;t=Einhaltung%20von%20Datenschutzbestimmungen%20waehrend%20der%20Corona-Pandemie[/url] [2.2] ohne Anmeldung --&gt; [url=https://lilophon.publishwith.me/10]https://lilophon.publishwith.me/10[/url] [3] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht - [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re]https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re[/url] Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183143
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> hier die Variante mit lesefreundlichen Formatierungen: Die Möglichkeiten 1 …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Nachtrag 2: Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143]
Datum
23. März 2020 07:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hier die Variante mit lesefreundlichen Formatierungen: Die Möglichkeiten 1 und 2 könnten so realisiert werden: 1. der Gesetzgeber beschließt die Legitimation der Covid19-Panicrooms (C19PR) 2. der Gesetzgeber beschließt eine Karenzfrist, bis wann die Verantwortlichen beim Landesdateschutzbeauftragten die eingerichteten C19PR ohne reguläre Überprüfung der Datenschutzbestimmungen melden können 3. gleichzeitig mit dem Schritt 1 kennzeichnet der C19PR-Betreiber seinen Raum und meldet den C19PR-Raum dem Infrastruktur-Anbieter 4. in diesem Schritt wird C19PR der Allgemeinheit übergeben - entweder per Selbstverpflichtung des Infrastruktur-Anbieter oder durch einen entsprechenden Beschluss des Gesetztgebers 5. nach Ablauf der Karenzfrist werden die Verantwortlichen Betreiber der C19PR-Räume ggf. für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen entsprechend dem geltenden Recht zur Verantwortung gezogen = Quellenverzeichnis = [1] Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen, 21.03.2020 - https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen [2] Einhaltung von Datenschutzbestimmungen während der Corona-Pandemie. Petitionsentwurf, 21.03.2020 [2.1] mit Anmeldung auf epetitionen.bundestag.de --> https://epetitionen.bundestag.de/epet/etherpad.html.$$$.a.u.html?id=c3ab7ab0-d302-4909-8764-d9caa0cb5c14&t=Einhaltung%20von%20Datenschutzbestimmungen%20waehrend%20der%20Corona-Pandemie [2.2] ohne Anmeldung --> https://lilophon.publishwith.me/10 [3] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht - https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183143
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
13-400 II#0740 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Wall, …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143]
Datum
24. März 2020 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
13-400 II#0740 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre drei E-Mails vom 23. März 2020, darf Sie aber zunächst darauf hinweisen, dass obwohl Sie die Plattform von "Frag den Staat" nutzen, in Ihren E-Mails KEIN Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes oder § 3 Umweltinformationsgesetz vorlag. Die dort genannten Fristen gelten in Ihrem Fall daher nicht. Ich darf Ihnen versichern, dass es bereits verschiedene Initiativen auch seitens der Bundesregierung, vor allem des Bundesministeriums für Gesundheit und seiner nachgeordneten Behörden – vor allem des Robert-Koch-Instituts - gibt, die technischen Möglichkeiten sowie die vorhandenen Daten für die umfassende und kurzfristige Informationsbeschaffung nutzbar zu machen. Auch die Nutzung der angefallen Gesundheitsdaten werden für die Entwicklung weiterer Maßnahmen herangezogen. Es gehört zu den Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, konkrete Vorhaben, die dann seitens der Bundesregierung, d.h. der Bundesministerien, oder anderer Bundesbehörden an mich herangetragen werden, aus Datenschutzsicht zu prüfen und zu bewerten. Dieser Aufgabe nehme ich mich gerne an und begleite derartige Vorhaben, in dem ich bei der Entwicklung u.a. auf datenschutzfreundliche Gestaltung hinwirke. In diesem Zuge beziehe ich Hinweise und Auffassungen aus der Bevölkerung gerne in meine Betrachtungen ein. Eigene Projekte werden dagegen von mir nicht initiiert, sie würden auch meine personellen Kapazitäten übersteigen und gehören auch nicht zu den gesetzlichen Aufgaben meines Hauses. Soweit Sie daher Vorschläge und Ideen haben, von denen Sie annehmen, dass diese von den zuständigen Behörden noch nicht bedacht sind, müssten Sie diese an diese zuständigen Behörden richten. Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Information weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die schnelle Rückmeldung auf m…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: 1) Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143] 2) Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen [#183143]
Datum
26. März 2020 06:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die schnelle Rückmeldung auf meine Informationsfreiheitsanfrage #183143 "Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie" vom 23.03.2020. Die Signatur Ihrer EMail vom 24. März 2020 12:20 enthält eine Hinweis "Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen." Ich bitte um eine Auskunft, ob dies evtl. einfach eine Textbaustein in der EMail-Signatur ist, der standardmäßig den EMails aus Ihrem Hause hinzugefügt wird und. Wenn Sie tatsächlich darauf bestehen, dass mir nicht gestattet ist Ihre Email (in der selbstverständlich persönliche Daten geschwärzt werden) hier https://fragdenstaat.de/anfrage/schutz-der-privatsphare-im-zuge-der-corona-pandemie zu veröffentlichen. Ich empfinde so ein Verbot bezogen auf den Vorgang Informationsfreiheitsanfrage #183143 als eine schwerwiegende Einschränkung der Informationsfreiheit, die nach meiner Auffassung im Vorgang #183143 keine sachliche Begründung hat. Falls Sie eine andere Auffassung vertreten, bitte ich, die Sachverhalte zu nennen, die diese Einschränkung "Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht vom 24. März 2020 12:20 zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen." begründen. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 183143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183143

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
13-400 II#0740 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrter Wall, der H…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: 1) Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie [#183143] 2) Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen [#183143]
Datum
26. März 2020 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
13-400 II#0740 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrter Wall, der Hinweis in dem Disclaimer wendet sich an denjenigen, der nicht Adressat der Antwort ist (siehe den ersten Satz: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt."). Sie sind aber Adressat der E-Mail, denn Sie hatten eine Frage gestellt und die Antwort ist bei Ihnen, also dem Adressaaten, angekommen. Was Sie als richtiger Adressat meiner Antwort damit machen, bleibt Ihnen überlassen. Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Information weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen