Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-inzeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html steht, dass eine gut
sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es zahlreiche
evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die in einer Metastudie
(https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden sind, die
belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Es
wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem Coronavirus
anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten wissenschaftlichen
Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen entgegenstehen und
dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese konträren Aussagen treffen.
Die Aussagen des RKI (https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mitbundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/) sind mit der Metastudie
widerlegt und daher nicht haltbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Webseite https://w…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag [#225536]
Datum
25. Juli 2021 22:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-inzeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html steht, dass eine gut sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es zahlreiche evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die in einer Metastudie (https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden sind, die belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Es wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten wissenschaftlichen Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen entgegenstehen und dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese konträren Aussagen treffen. Die Aussagen des RKI (https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mitbundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/) sind mit der Metastudie widerlegt und daher nicht haltbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225536/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.07.2021
Datum
26. Juli 2021 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0308. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308) Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308)
Datum
30. Juli 2021 10:33
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.07.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass unter den Ihnen verwendeten Links https://www.infektionsschutz.de/coron... und https://fragdenstaat.de/anfrage/korre... leider keine Seiten mit konkretem Inhalt aufgerufen werden können. Darüber hinaus wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Webseite https://www.infektionsschutz.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betrieben wird. Bei konkreten Fragen zu dort veröffentlichten Inhalten bitten wir Sie daher sich an die BZgA zu wenden. Was die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Tragen von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz, MNS) oder FFP2-Masken (bzw. KN95 oder N95-Maske) betrifft, so wird auf die öffentlich zugänglichen Informationen auf folgender Webseite https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... verwiesen. Dort heißt es u.a.: „Laut Infektionsschutzgesetz<https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/> soll in bestimmten Situationen eine OP-Maske (Mund-Nasen-Schutz, MNS) oder eine FFP2-Maske (bzw. KN95 oder N95-Maske)<https://www.bfarm.de/schutzmasken.html> getragen werden. (…) Das Tragen eines MNS trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Wichtig ist hierbei, dass Mund und Nase bedeckt sind und die Maske an den Rändern möglichst dicht anliegt. Für diesen Fremdschutz gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. Das RKI empfiehlt die Nutzung eines MNS im öffentlichen Raum zunächst zumindest so lange beizubehalten, bis alle die Gelegenheit zur vollständigen Impfung hatten bzw. eine hohe Durchimpfungsrate erreicht wurde. (…) Das situationsbedingte generelle Tragen von MNS in der Bevölkerung ist ein weiterer Baustein, um Übertragungen zu reduzieren (AHA-Regeln<https://www.zusammengegencorona.de/aha/>). Der Einsatz von Masken kann andere zentrale Schutzmaßnahmen, wie die (Selbst-)Isolierung von Infizierten, die Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 m und von Hustenregeln und Händehygiene, sowie die Notwendigkeit des Lüftens nicht ersetzen, sondern ergänzt diese. (…)“ Wissenschaftliche Veröffentlichungen, welche die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. Alltagsmasken zum Gegenstand haben, sind z.B. die Folgenden: * Chu DK, Akl EA, Duda S, Solo K, Yaacoub S, Schünemann HJ; COVID-19 Systematic Urgent Review Group Effort (SURGE) study authors. Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-to-person transmission of SARS-CoV-2 and COVID-19: a systematic review and meta-analysis. Lancet. 2020 Jun 27;395(10242):1973-1987 * Sanjay Beesoon, Nemeshwaree Behary, Anne Perwuelz. Universal masking during COVID-19 pandemic: Can textile engineering help public health? Narrative review of the evidence. Prev Med. 2020 Oct;139:106236. * Colin J., Hsiao-Han. Face mask use in the general population and optimal resource allocation during the COVID-19 pandemic. Nat Commun. 2020; 11: 4049. * Abhiteja Konda, et al. Aerosol Filtration Efficiency of Common Fabrics Used in Respiratory Cloth Masks. ACS Nano. 2020 Apr 24: https://dx.doi.org/10.1021/acsnano.0c... * Abhiteja Konda, et al. Correction to Aerosol Filtration Efficiency of Common Fabrics Used in Respiratory Cloth Masks. ACS Nano 2020, 14, 8, 10742–10743 * Christiane Matuschek, et al. Face masks: benefits and risks during the COVID-19 crisis. Eur J Med Res. 2020; 25: 32. * MacIntyre CR, Seale H, Dung TC, Hien NT, Nga PT, Chughtai AA, Rahman B, Dwyer DE, Wang Q. A cluster randomised trial of cloth masks compared with medical masks in healthcare workers. BMJ Open. 2015 Apr 22;5(4):e006577. doi: 10.1136/bmjopen-2014-006577. PMID: 25903751; PMCID: PMC4420971.Konda A, Prakash A, Moss GA, Schmoldt M, Grant GD, Guha S. Aerosol Filtration Efficiency of Common Fabrics Used in Respiratory Cloth Masks. ACS Nano. 2020 May 26;14(5):6339-6347. doi: 10.1021/acsnano.0c03252. Epub 2020 Apr 24. Erratum in: ACS Nano. 2020 Aug 25;14(8):10742-10743. PMID: 32329337; PMCID: PMC7185834 Zu der von Ihnen genannten Veröffentlichung/Studie „Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards?“ unter https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344 liegen uns keine amtlichen Informationen i.S.v. §§ 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Der Untersuchungsgegenstand dieser Publikation bezieht sich jedoch schon nicht auf die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken als (Fremd-)Schutz vor COVID-19, sondern auf die Frage, ob es potentiell unerwünschte Nebeneffekte geben kann. Konkret befasst sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von (mit Dichtsitz getragenen) N95/FFP2-Masken. Diese gelten als belastende PSA. Das RKI empfiehlt jedoch den Mund-Nasen-Schutz, der weniger dicht sitzt und daher weniger Nebenwirkungen wie Hautirritationen etc. hervorruft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308) [#225536] Sehr << Anrede >> danke …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308) [#225536]
Datum
1. August 2021 15:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre zeitnahe Antwort. An die BZgA hatte ich mich bereits gewandt, mit dem Ergebnis, dass mir geraten wurde, mich an das RKI zu wenden. Was ich mit meiner Anfrage sagen möchte, ist, dass Ihre theoretischen Gedanken und Intentionen hinter der Maskenpflicht durchaus nachvollziehbar sind, diese aber leider daran scheitern, dass nahezu niemand die Masken so benutzt, wie es sinnvoll wäre. Man trägt die Maske den ganzen Tag am Arm, am Handgelenk, unter dem Kinn, in der Hand oder auch in der Hand- oder Hosentasche, ohne hygienische Richtlinien zu beachten. Dies ist im Übrigen auch bei Politikern zu beobachten. Das soll heißen, dass Sie mit Beibehalten der Maskenpflicht riskieren, dass sich mehr Menschen mit dem Virus oder anderen Keimen anstecken als ohne Maskenpflicht. Mit meiner Anfrage wollte ich erfahren, was die Regierung trotzdem zum Aufrechterhalten der Maßnahme bewegt, warum sie dieses Risiko eingeht. Hierzu hatte ich um Studien gebeten, die zum Ergebnis haben, dass auch kontaminierte Masken, die wie in Deutschland üblicherweise getragen, einen wirksamen Schutz bieten. Ich bitte um nochmalige Prüfung meiner Anfrage. Es tut mir leid, wenn ich mich anfänglich nicht klar ausgedrückt habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225536/

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AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308) [#225536] Sehr << Anrede >> meine …
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0308) [#225536]
Datum
28. August 2021 16:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag“ vom 25.07.2021 (#225536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225536/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>