Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag

Auf Ihrer Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html schreiben Sie, dass eine gut sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es zahlreiche evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die einer Metastudie (https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden sind, die belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Es wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten wissenschaftlichen Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen entgegenstehen und dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese konträren Aussagen treffen.
Die Aussagen des RKI (https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mit-bundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/) sind mit der Metastudie widerlegt und daher nicht haltbar.

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  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Webseite https:/…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
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Betreff
Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag [#222320]
Datum
7. Juni 2021 15:43
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html schreiben Sie, dass eine gut sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es zahlreiche evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die einer Metastudie (https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden sind, die belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Es wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten wissenschaftlichen Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen entgegenstehen und dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese konträren Aussagen treffen. Die Aussagen des RKI (https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mit-bundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/) sind mit der Metastudie widerlegt und daher nicht haltbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222320/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldun…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag [#222320]
Datum
7. Juni 2021 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Antwort: IFG Antrag vom 07.06.2021 Anfragenr: 222320 Sehr Antragsteller/in hiermit beziehen wir uns auf Ihre Anfr…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: IFG Antrag vom 07.06.2021 Anfragenr: 222320
Datum
7. Juli 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit beziehen wir uns auf Ihre Anfrage vom 07.06.2021 "Schutz von Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag" nach dem IFG und antworten Ihnen im Auftrag der Leitung wie folgt: Die BZgA verfügt leider nicht über die von Ihnen konkret erbetenen Informationen. Hierüber könnte das Robert-Koch Institut verfügen. Die BZgA ist insoweit unzuständig. Gleichwohl, möchten wir Ihnen hiermit schon einmal nachfolgende evidenzbasierte, wissenschaftliche Publikationen zum Thema nennen: Eine aktuelle Publikation, welche den Einzeleffekt von Masken in der Bevölkerung thematisiert finden Sie hier: Sterr et al. "Medical face masks offer self-protection against aerosols: An evaluation using a practical in vitro approach on a dummy head" https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/33657178 Für den Effekt auf Bevölkerungsebene liegen Modellierungen vor. Eine kürzliche Veröffentlichung hierzu finden Sie hier: Cheng et al, "Face masks effectively limit the probability of SARS-CoV-2 transmission" https://science.sciencemag.org/content/early/2021/05/19/science.abg6296 . Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben, möchten wir Sie bitten, diese an das hier zuständige Robert-Koch-Institut zu richten. Ihre Anfrage vom 07.06.2021: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Webseite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html schreiben Sie, dass eine gut sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es zahlreiche evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die einer Metastudie (https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden sind, die belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Es wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten wissenschaftlichen Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen entgegenstehen und dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese konträren Aussagen treffen. Die Aussagen des RKI ( https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mit-bundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/ ) sind mit der Metastudie widerlegt und daher nicht haltbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen