Sehr
Antragsteller/in
hiermit beziehen wir uns auf Ihre Anfrage vom 07.06.2021 "Schutz von
Mund-Nasen-Bedeckungen im Alltag" nach dem IFG und antworten Ihnen im
Auftrag der Leitung wie folgt:
Die BZgA verfügt leider nicht über die von Ihnen konkret erbetenen
Informationen. Hierüber könnte das Robert-Koch Institut verfügen. Die BZgA
ist insoweit unzuständig. Gleichwohl, möchten wir Ihnen hiermit schon
einmal nachfolgende evidenzbasierte, wissenschaftliche Publikationen zum
Thema nennen:
Eine aktuelle Publikation, welche den Einzeleffekt von Masken in der
Bevölkerung thematisiert finden Sie hier:
Sterr et al. "Medical face masks offer self-protection against aerosols:
An evaluation using a practical in vitro approach on a dummy head"
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/33657178
Für den Effekt auf Bevölkerungsebene liegen Modellierungen vor. Eine
kürzliche Veröffentlichung hierzu finden Sie hier:
Cheng et al, "Face masks effectively limit the probability of SARS-CoV-2
transmission"
https://science.sciencemag.org/content/early/2021/05/19/science.abg6296 .
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben,
möchten wir Sie bitten, diese an das hier zuständige Robert-Koch-Institut
zu richten.
Ihre Anfrage vom 07.06.2021:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen.html
schreiben Sie, dass eine gut sitzende Bedeckung von Mund und Nase hilft,
die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Nun gibt es
zahlreiche evidenzbasierte wissenschaftliche Publikationen, die einer
Metastudie (
https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344) untersucht worden
sind, die belegen, dass Masken keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen
haben. Es wird sogar herausgestellt, dass die Gefahr steigt, sich mit dem
Coronavirus anzustecken. Ich bitte um Zusendung der evidenzbasierten
wissenschaftlichen Publikationen, die aus Ihrer Sicht diesen Ergebnissen
entgegenstehen und dazu führen, dass Sie auf Ihrer Webseite diese
konträren Aussagen treffen.
Die Aussagen des RKI (
https://fragdenstaat.de/anfrage/korrespondenz-mit-bundes-landesbehorden-zur-empfehlung-einer-mnb/
) sind mit der Metastudie widerlegt und daher nicht haltbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich
gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung
der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen