Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe
Beim LRA-BT ist aktenkundig amtsbekannt, dass schon das damalige LRA Pegnitz 1969 beanstandet hat, dass die Schutzgebietsausweisung für die WV-Leups "nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen entspricht". Seit 1978 ist der ZwV-Juragruppe versorgungspflichtig und dafür verantwortlich. Das LRA duldet diesen Missstand ungeahndet.
1. Bleibt diese über 40-jährige verantwortungslose Untätigkeit des LRA-BT disziplinarrechtlich folgenlos, auch wenn das LRA durch eine Verpflichtungsklage beim VG-BT gezwungen würde eine WR-Anordnung gegen die Juragruppe zu erlassen, des Inhalts, "umgehend eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen"?
2. Gibt es hierzu auch einen StGB-relevanten Tatbestand?
Anfrage abgelehnt
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Datum23. März 2019
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22. April 2019
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