Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe

Beim LRA-BT ist aktenkundig amtsbekannt, dass schon das damalige LRA Pegnitz 1969 beanstandet hat, dass die Schutzgebietsausweisung für die WV-Leups "nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen entspricht". Seit 1978 ist der ZwV-Juragruppe versorgungspflichtig und dafür verantwortlich. Das LRA duldet diesen Missstand ungeahndet.
1. Bleibt diese über 40-jährige verantwortungslose Untätigkeit des LRA-BT disziplinarrechtlich folgenlos, auch wenn das LRA durch eine Verpflichtungsklage beim VG-BT gezwungen würde eine WR-Anordnung gegen die Juragruppe zu erlassen, des Inhalts, "umgehend eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen"?
2. Gibt es hierzu auch einen StGB-relevanten Tatbestand?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. März 2019
  • Frist
    1. April 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim LRA-BT is…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
2. März 2019 11:40
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim LRA-BT ist aktenkundig amtsbekannt, dass schon das damalige LRA Pegnitz 1969 beanstandet hat, dass die Schutzgebietsausweisung für die WV-Leups "nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen entspricht". Seit 1978 ist der ZwV-Juragruppe versorgungspflichtig und dafür verantwortlich. Das LRA duldet diesen Missstand ungeahndet. 1. Bleibt diese über 40-jährige verantwortungslose Untätigkeit des LRA-BT disziplinarrechtlich folgenlos, auch wenn das LRA durch eine Verpflichtungsklage beim VG-BT gezwungen würde eine WR-Anordnung gegen die Juragruppe zu erlassen, des Inhalts, "umgehend eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen"? 2. Gibt es hierzu auch einen StGB-relevanten Tatbestand?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-J…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
1. April 2019 19:19
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe“ vom 02.03.2019 (#59875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Wollten sie mir nur einen üblen Aprilscherz ersparen, oder bekomme ich noch Antwort? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, Inzwischen liegt eine Auskunft der LfU vor, die ganz zu dieser Problematik eindeuti…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
1. April 2019 19:51
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Inzwischen liegt eine Auskunft der LfU vor, die ganz zu dieser Problematik eindeutig die verbindliche Aussage enthält: "Der Fassungsbereich MUSS eingezäunt werden." Ist es naiv anzunehmen, dass das VG-BT in Kenntnis dieser Festlegung einer übergeordneten Behörde der Verpflichtungsklage von Pro Leupser Quellwasser stattgeben wird? Wäre es dann nicht im Rahmen rechtstaatlichen Verwaltungsvollzugs geboten, wenn die UWB des LRA gegen den ZwV-J - kurz und bündig unter Bezugnahme auf den fortgeltenden WR-Bescheid Abs. III - eine entsprechende wasserrechtliche Anordnung erlassen würde (was sie mindestens seit 1978 versäumt hat)? Dem ZwV-J bliebe es dann unbenommen durch alle Instanzen (erfolglos) Rechtsmittel dagegen einzulegen. ;-) Sinnvoller und rechtsstaatlich korrekter erschiene mir, dem "kommunalpolitischen Druck" des Kreisrats Hümmer zu widerstehen und der berechtigten Forderung der Leupser Wasserrebellen nachkommen. Dann könnte doch die Verpflichtungsklage ohne öffentliches Aufsehen zurückgenommen werden? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - wasserrechtsbescheid.pdf Anfragenr: 59875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-J…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
2. April 2019 17:17
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe“ vom 02.03.2019 (#59875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Kann ich noch auf Beantssortung hoffen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-J…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
8. April 2019 16:13
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe“ vom 02.03.2019 (#59875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Begründen Sie bitte eine beabsichtigte Auskunftsverweigerung rechtsmittelfähig. Wären nicht sie als Aufsichtsbehörde gefordert, bei der UWB die tolerierte Nichteinzäunung mit Nachdruck zu beanstanden? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-J…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe [#59875]
Datum
24. April 2019 21:34
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe“ vom 02.03.2019 (#59875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Hatten sie inzwischen noch nicht Zeit genug meine Anfrage zu beantworten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 59875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>