Schutzmaßnahmen bei der Berliner Polizei gegen das Verbreiten von Coronainfektionen

Anfrage an: Polizei Berlin

Welche Schutzmaßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um die Infizierung von Bürgern durch möglicherweise (unsymptomatisch) mit dem Coronavirus infizierte Polizeibeamte zu verhindern? Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, Dienstanweisungen, die z.B. das Tragen von Schutzausrüstung (Masken) oder einzuhaltende Mindestabstände regeln.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Daniel Schäufele
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folge…
An Polizei Berlin Details
Von
Daniel Schäufele
Betreff
Schutzmaßnahmen bei der Berliner Polizei gegen das Verbreiten von Coronainfektionen [#183140]
Datum
23. März 2020 00:37
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Schutzmaßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um die Infizierung von Bürgern durch möglicherweise (unsymptomatisch) mit dem Coronavirus infizierte Polizeibeamte zu verhindern? Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, Dienstanweisungen, die z.B. das Tragen von Schutzausrüstung (Masken) oder einzuhaltende Mindestabstände regeln.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183140 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Daniel Schäufele

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 28.20 Sehr geehrter Herr Schäufele, anliegend übermittle ich eine Vorabinformation zu Ihrem o.g. IFG-…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Schutzmaßnahmen bei der Berliner Polizei gegen das Verbreiten von Coronainfektionen [#183140]
Datum
16. April 2020 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 28.20 Sehr geehrter Herr Schäufele, anliegend übermittle ich eine Vorabinformation zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen