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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schutzmaßnahmen bei der geplanten Wiedereröffnung der Schulen in der Corona-Pandemie“
Anlage 01 - Rahmenbedingungen für die sukzessive Öffnung der Schulen Rahmenbedingungen für die sukzessive Öffnung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Förderzentren ab dem 04.05.2020 Bereits seit einigen Wochen hat die Bekämpfung und Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (im Folgenden Coronavirus) oberste Priorität. Die kurzfristig proaktiven Regelungen zum Verbot des Betretens von Schulen ab dem 16. März 2020 haben ihren Teil dazu beigetragen, die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und damit das Infektionsgeschehen deutlich zu verlangsamen. Auch weiterhin wird das Ziel verfolgt, Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Das bestimmt auch das weitere Vorgehen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Dementsprechend muss besonders darauf geachtet werden, dass Kontakte auch weiterhin auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte ganz vermieden werden. Das wirkt sich insbesondere auf die Organisation des Schulbetriebs aus. Die dabei verfolgten Ziele und die übergeordneten Rahmenbedingungen werden mit diesem Konzept festgelegt. 1. Schrittweise Öffnung der Schulen nach Betretungsverboten (Corona-Epidemie) ......................................................................................................... 2 2. Ziele bis zu den Sommerferien................................................................... 2 3. Schulische Eigenverantwortung.................................................................................... 4 4. Zeitplanung je Schulart ab dem 04.05.2020............................................................... 5
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 1. Schrittweise Öffnung der Schulen nach Betretungsverboten (Corona-Epidemie) Eine punktuelle und sukzessive Wiederaufnahme von Präsenzangeboten der Schulen oder direkte Kontaktmöglichkeiten sind nur denkbar unter fortwährender Beobachtung der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Einhaltung der Hygieneschutzbestimmungen und Abstandsregelungen. Jede Schule hält entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz einen Hygieneplan zur Einhaltung des Infektionsschutzes vor. Schulen erhalten dazu eine Handreichung Infektionsschutz für die Zeit ab 04.05.2020 und überprüfen anhand dieser, ob der eigene Hygieneplan aktualisiert werden muss. Im Rahmen der schulischen Präsenzangebote soll das Thema Infektionsschutz ausdrücklich behandelt werden, sodass die Schülerinnen und Schüler sich verantwortlich verhalten können und die Zusammenhänge verstehen. 2. Ziele bis zu den Sommerferien a) Prüfungen sicher durchführen Vorrang vor der Einführung schulischer Präsenzangebote haben die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie die Vorbereitung der Prüflinge auf die Prüfungen. b) Übergänge Neben der Durchführung der Prüfungen ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Übergangsphasen von Bedeutung, damit der Anschluss in den nächsten Bildungsabschnitt gelingt. Das gilt besonders für die Übergänge von der Grundschule in die Sekundarstufe I, von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und für alle Jahrgänge, die sich auf einen Abschluss im Schuljahr 2020/21 vorbereiten. Ebenso wichtig ist es, am Übergang von der Schule in den Beruf die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsorientierung bestmöglich zu unterstützen. c) Notbetreuung sicherstellen Unabhängig von einer Wiederaufnahme von Präsenzzeiten für Schülerinnen und Schüler an Schulen ist die Notbetreuung von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie an Förderzentren aufrecht zu erhalten. Die Wiederaufnahme von schulischen Angeboten in den Räumen der Schule setzt voraus, dass auch Kinder von Lehrkräften sowie weiteren in Schule Beschäftigten im Betreuungsalter eine Notfallbetreuung erhalten. Die Voraussetzung dafür ist mit § 10 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Seite 2 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 neuartigen Coronavirus in Schleswig-Holstein geschaffen worden. Infolgedessen wird die Zahl der zu betreuenden Kinder voraussichtlich auch weiterhin zunehmen. Aus Gründen der Kontaktminimierung bleiben Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung, auch wenn die eigenen Klassengruppen Angebote in der Schule erhalten. Ab dem 04.05.2020 ist die Notbetreuung daher stärker als bisher an schulischen Lerninhalten auszurichten. Die Lehrkräfte stimmen sich hierzu untereinander ab. d) Chancengerechtigkeit anstreben Unabhängig von den vor Ort möglichen einzurichtenden Präsenzangeboten sind für alle Schülerinnen und Schüler regelmäßige Kontakt- und Beratungsangebote zu unterbreiten (z. B. im Rahmen von Beratungsgespräche an der Schule, im Rahmen digitaler Kontaktmöglichkeiten). Dazu können ab der 3. Jahrgangsstufe auch Angebote für das Lernen mit digitalen Medien auch im häuslichen Umfeld gehören, wenn alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einem Endgerät haben (z.B. durch das Ausleihen von schulischen Endgeräten). An allen Schularten haben zudem Angebote für DaZ-Schülerinnen und -Schüler hohe Priorität. Gerade für DaZ-Schülerinnen und -Schüler sind verlässliche und transparente Strukturen unerlässlich. Viele DaZ-Lehrkräfte haben bereits in den vergangenen Wochen persönlich oder per Post DaZ-Schülerinnen und - Schülern Aufgaben zur Verfügung gestellt sowie Eltern und Schüler/innen beraten. Nun sollen die Präsenzzeiten in der Schule ausgebaut werden, damit eine direkte Kommunikation mit den Lehrkräften auch als Sprachvorbild möglich ist, soweit es die personellen und räumlichen Voraussetzungen vor Ort auch in Hinblick auf die Hygieneregeln zulassen. Die Unterrichtsorganisation ist entsprechend anzupassen. e) Präsenzzeiten für jede Schülerin und jeden Schüler an Schulen ermöglichen Um für Schülerinnen und Schüler wieder eine Kontaktmöglichkeit im Rahmen der Schulgemeinschaft in den Räumen der Schule zu eröffnen, sollen unter den gegebenen Umständen möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wenigstens zeitweise die Möglichkeit erhalten, die Schule zu besuchen. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schülern unter den gebotenen Einschränkungen wieder Kontakt zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie ihren Lehrkräften aufnehmen, schulische Angebote wahrnehmen und Ergebnisse des häuslichen Lernens besprechen können. Seite 3 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 f) Digitale Lernangebote ausbauen Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch digitale Angebote ist von den Schulen mit Unterstützung des IQSH weiter auszubauen. Sofern sicher gestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler gleichmäßig und sicher über digitale Angebote erreicht werden, dürfen auf diesem Wege übermittelte Lerninhalte und Arbeitsergebnisse auch zur Leistungsbemessung im Sinne einer Leistungsverbesserung herangezogen werden. 3. Schulische Eigenverantwortung Vor Ort finden Schulen unterschiedliche Situationen vor: Das betrifft die Anzahl und Größe der Räumlichkeiten, die Anzahl der zum Einsatz zur Verfügung stehenden Lehrkräfte, die Größe der Lerngruppen und die Zügigkeit, die Größe der Einzugsbereiche und die verkehrliche Anbindung. Gerade die personelle Situation kann sich von Schule zur Schule sehr stark unterscheiden, je nachdem wie viele Lehrkräfte einer Risikogruppe angehören und vor Ort im persönlichen Kontakt mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und anderen Lehrkräften ggf. nicht einsetzbar sind. Die Schulen benötigen deshalb einen Handlungsspielraum sowie einen zeitlichen Vorlauf für ihre Planung. Klar ist, dass aus Infektionsschutzgründen an fast allen Schulen nur Teile von Klassengemeinschaften gemeinsam in einem Raum zusammenkommen können; hier müssen die Schulen bezogen auf ihre Räumlichkeiten und für die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler rollierende Konzepte und Pläne entwickeln, je nachdem, ob die Klassen in zwei oder drei Gruppen eingeteilt werden müssen und in welchem Umfang und Rhythmus sie welche Präsenzangebote einrichten können. Die schulische Eigenverantwortung wird zu spezifischen Lösungen an den einzelnen Standorten führen und vielerorts auch die nötigen kreativen Lösungen befördern. Damit wird voraussichtlich eine insgesamt bessere Versorgung der Schülerschaft erreicht, als wenn für alle Schulen verbindliche Minimallösungen vorgegeben werden, die zwar von der Mehrheit der Schulen gewährleistet werden könnten, bei denen zugleich aber viele Schulen auch hinter ihren Möglichkeiten zurückblieben. Entsprechende Vorgaben enthält die Handreichung für Schulen „Rahmenplan für die Umsetzung von Präsenzzeiten an den Schulen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs“. Seite 4 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen .und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 4. Zeitplanung je Schulart ab dem 04.05.2020 Die Zeitplanung für die Öffnung der Schulen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden Maßgaben zum Schutz der Gesundheit. Sie ist als Rahmenvorgabe angelegt im Sinne einer Festlegung von gestaffelten Phasen für die sukzessive Öffnung von Schule und zu verstehen als Prioritätensetzung bezüglich der Jahrgänge. Mit zunehmender Zahl der Jahrgänge, die ein Präsenzangebot erhalten, ist voraussichtlich davon auszugehen, dass die einzelnen Lerngruppen der jeweiligen Jahrgänge in der Regel nicht an mehr als einem Tag in der Schule sein können. Je nach besonderen Umständen vor Ort können bezüglich der Jahrgänge, für die sich die Schule sukzessive öffnet, geringe Abweichungen entstehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert die Schulen über weitere Schritte im Rahmen der sukzessiven Öffnung immer eine Woche im Voraus. Die Schulen teilen den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Wiederaufnahme der schulischen Präsenzveranstaltungen den jeweils individuellen Stundenplan mit Präsenzeinheiten und Phasen des häuslichen Lernens mit. Folgende Phasenplanung ist vorgesehen: a) Grundschule Phase 2 (ab 06.05.2020): 4. Jahrgang - Phase 3: Jahrgänge 1, 2 und 3 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu An welchem Tag welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppen für Präsenzangebote in die Schule kommen, entscheidet die Schule. Die Notbetreuung bleibt erhalten und wird ggf. ausgebaut. b) Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe Phase 2 (ab 18.05.2020): Beratungsangebote für die Jahrgänge 9 und 10 Jahrgang - Phase 3: Jahrgänge 8, 9 und 10 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu - Phase 4: Jahrgänge 5, 6 und 7 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu An welchem Tag welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppen für Präsenzangebote in die Schule kommen, entscheidet die Schule. Seite 5 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 Für die Jahrgänge 5 und 6 bleibt die Notbetreuung erhalten und wird ggf. ausgebaut. Darüber hinaus sind die Prüflinge der 9. und 10. Jahrgangsstufe (ESA, MSA) auf die mündlichen Prüfungen vorzubereiten. Die mündlichen Prüfungen für den ESA und MSA beginnen ab dem 11. Juni 2020, es werden je nach Prüfungszahlen 1-3 Tage geprüft. An den Tagen der mündlichen Prüfungen finden keine Präsenzveranstaltungen statt. c) Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe - Phase 2 (ab 06.05.2020): Beratungsangebote für die Eingangsphase (E) und die Qualifikationsphase 1 (Q1) (ab 11.05.2020): Beratungsangebote für die Jahrgangsstufen 9 und 10 - Phase 3: Jahrgänge 8, 9, 10, E und Q1 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu - Phase 4: Jahrgänge 5, 6 und 7 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu An welchem Tag welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppen für Präsenzangebote in die Schule kommen, entscheidet die Schule. Für die Jahrgänge 5 und 6 bleibt die Notbetreuung erhalten und wird ggf. ausgebaut. Darüber hinaus sind die Prüflinge der 9. und 10. Jahrgangsstufe (ESA, MSA) auf die mündlichen Prüfungen vorzubereiten. Die mündlichen Prüfungen für den ESA und MSA beginnen ab dem 11. Juni 2020. Im Zeitraum vom 08.-19. Juni 2020 müssen die von der Schule festgelegten mündlichen Abiturprüfungen abgelegt werden. Bei kleineren und mittelgroßen Jahrgängen drei Tage, ab 100 mündlichen Prüfungen fünf ’Tage. An den Tagen der mündlichen Prüfungen finden keine Präsenzveranstaltungen statt. d) Gymnasien - Phase 2 (ab 06.05.2020): 6. Jahrgang und Beratungsangebote für die Eingangsphase (E) und Qualifikationsphase 1 (Q1), Beratungsangebote für die Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. 10 (G9) - Phase 3: Jahrgänge 8, 9, 10 (bei G9), E und Q 1 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu - Phase 4: Jahrgänge 5, 7 und 9 bei G9 kommen für schulische Präsenzveranstaltungen hinzu Seite 6 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 An welchem Tag welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppen für Präsenzangebote in die Schule kommen, entscheidet die Schule. Für die Jahrgänge 5 und 6 bleibt die Notbetreuung erhalten und wird ggf. ausgebaut. Im Zeitraum vom 08.-19. Juni 2020 müssen die von der Schule festgelegten mündlichen Abiturprüfungen abgelegt werden. Bei kleineren und mittelgroßen Jahrgängen drei Tage, ab 100 mündlichen Prüfungen fünf Tage. An den Tagen der mündlichen Prüfungen finden keine Präsenzveranstaltungen statt. e) Berufliche Schulen - Phase 2 (ab 06.05.2020): Wiederaufnahme von Präsenzangeboten - Reihenfolge für die Planung der Präsenzangebote: (1) Prüfungsklassen in schulischen und dualen Ausbildungen, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist: Die Teilnahme an den schulischen Präsenzangeboten ist für diese Schülerinnen und Schüler verpflichtend und die Betriebe haben die Auszubildenden für diese Präsenzangebote freizustellen. Hier sind zunächst besonders die Klassen zu berücksichtigen, die nach pädagogischer Einschätzung der Schule einen besonderen Bedarf an schulischer Begleitung vor der Prüfung haben. (2) AV-SH-Klassen/Gruppen und DAZ-Klassen/Gruppen, die dringend Unterstützung bei der Vermittlung in duale Ausbildung brauchen. (3) Klassen, die im nächsten Schuljahr Prüfungen absolvieren bzw. die Noten dieses Halbjahres einbringen müssen, z. B. Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums in Q1. (4) Parallel zur Durchführung von Prüfungen können schulische Präsenzangebote stattfinden, wenn diese aufgrund der teilweise großen Gebäudekomplexe von berufsbildenden Schulen in einem gesonderten Gebäudeteil durchgeführt werden, damit eine Kontaktmöglichkeit zwischen den Personengruppen ausgeschlossen ist. An welchem Tag welche Klassen und Gruppen für Präsenzangebote in die Schule kommen, entscheidet die BBS/ das RBZ. f) Förderzenten Die Förderzentren nehmen Kontakt zu den Eltern und Schülerinnen und Schülern auf und besprechen das weitere individuelle Vorgehen. - Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden analog zu der besuchten Schule, zu der ein Schulverhältnis besteht, in die Planung zur Wiederaufnahme der Präsenzzeiten einbezogen. - Reihenfolge in den Förderzentren und Landesförderzentren: (1) Prüfungsschülerinnen und -schüler ESA/MSA; Seite 7 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 (2) Notbetreuung; (3) einzelne Schülerinnen und Schüler, die nach pädagogischer Einschätzung der Schule und mit Zustimmung der Sorgeberechtigten einen besonderen Bedarf an persönlichem Kontakt haben - Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Behinderungen in der inklusiven Bildung werden im Blick behalten wie auch in Förderzentren und Landesförderzentren. - Besonders vulnerable Gruppen in der inklusiven Bildung sowie in den Förderschulen sind zu schützen. - Die Rückkehr in die Schule erfolgt gestaffelt unter intensiver Einbeziehung der Sorgeberechtigten in die Entscheidung, wann wieder eine Teilnahme an Präsenzzeiten innerhalb der Schulräume erfolgen soll. - Weitere Unterstützungsstrukturen (Jugendhilfe, Schulische Assistenz, Schulbegleitungen etc.) werden einbezogen. - Der Krankenhausunterricht in den Kinder- und Jugendpsychiatrien und Tageskliniken erfolgt in Rücksprache mit den Kliniken und den Schulleitun gen bzw. Koordinatoren nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort. Seite 8 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 5. Rahmenvorgaben für die Umsetzung von Präsenzzeiten an den Schulen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs muss weiterhin darauf geachtet werden, dass Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte bzw. ein Unterschreiten des Abstands von 1,5 m ganz vermieden werden. Die schulischen Präsenzveranstaltungen finden unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen in angemessenen Gruppengrößen und Organisationsformen statt, es sei denn, es ist im Einzelfall auch die Nutzung von Räumen mit großen Abstandsflächen möglich. Die einzelnen Lerngruppen werden räumlich und organisatorisch voneinander getrennt. Um die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes umsetzen zu können, sind Änderungen der schulorganisatorischen Vorgehensweisen erforderlich. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Schulen, wie beispielsweise die räumlichen Gegebenheiten, Anzahl und Profil der Schülerschaft und des Personals und Notbetreuungsbedarfe, bestimmen das konkrete Vorgehen der einzelnen Schulen. Als generelle Rahmenvorgaben legen die Schulen ihren Vorgehensweisen die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts1 und diese Handreichung zugrunde. a) Abschlussprüfungen und Präsenzzeiten - Die Durchführung schulischer Abschlussprüfungen hat Vorrang. - Schülerinnen und Schüler einer Stufe erhalten nach Möglichkeit dieselbe Präsenzzeit. - Die Teilnahme an den schulischen Angeboten ist für die betreffenden Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die selbst einer vulnerablen Gruppe angehören und/oder mit einer entsprechenden Person in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen in der Schule nicht erscheinen, sondern erhalten das Recht auf eine individuelle Unterstützung. - Bewegliche Ferientage sind für Präsenzangebote zu nutzen. b) Hygiene 1 Epidemiologisches Bulletin, 19/2020, Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen - Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen https://www.rkl.de/DE/Content/lnfekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausqaben/19 20 02.pdf;jsessionid=824487 1BD07B59F393BCFFABBD4023E1 .internet092? blob=publicationFile Seite 9 von 12
Rahmenbedingungen sukzessive Öffnung der Schulen und Förderzentren ab der Woche ab dem 04.05.2020 Hygiene- und Abstandsregelungen haben sich als überaus erfolgreiches Mittel zur Senkung der Infektionszahlen in Deutschland herausgestellt. An den Schulen werden daher die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts berücksichtigt und die Handreichung „Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2“ umgesetzt. c) Organisation der Schülerbeförderung und Internatsbetreuung - Schulen müssen sehr rechtzeitig mit dem Schulträger bzw. den ÖPNV- Betrieben Kontakt aufnehmen. Verkehrsbetriebe und regionale Taxibetriebe brauchen einen angemessenen Planungsvorlauf, denn die Gewährleistung von Hygieneschutz erweist sich als sehr schwierig. Eine umfassende Ausweitung der Schülerbeförderung auf Nachmittage oder auf Samstage ist nach Auskunft von Vertretern der Verkehrsverbünde nur schwer und auf alle Fälle nur mit erheblichem zeitlichen Vorlauf möglich. - Eine ggfs. notwendige Internatsunterbringung für Schülerinnen und Schüler (z.B. für Prüfungsklassen an berufsbildenden Schulen) wird gesondert geregelt. d) Schulfächer - Die Kernfächer bzw. Prüfungsfächer sollten nach Möglichkeit vorrangig berücksichtigt werden (Anschlussfähigkeit). - Insoweit regulärer Sportunterricht nicht durchführbar ist, erhalten Schülerinnen und Schüler ein regelmäßiges Bewegungsangebot. e) Gestaltung des Lernens im Klassenzimmer / ohne Klassenzimmer - Eine Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause durch vorbereitete und über digitale wie analoge Medien vermittelte Lern- und Übungsinhalte ist möglich. - Für Jahrgangsstufen, die keinen Präsenzunterricht erhalten, sollen die pädagogischen Angebote weiter verstärkt werden. Vor allem beraten Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler bei der Frage, wie das Lernen ohne Klassenzimmer und die häusliche Bewältigung der Arbeitsaufträge gelingen kann. Seite 10 von 12