Schutzräume für den Ernstfall

Landkreise in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Nun zu meiner Frage:
Wo befinden sich Schutzräume im Kreis Ahrweiler? Als Bewohner möchte ich wissen, wo ich mich im Not- oder Kriegsfall hinzubegeben habe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Landkreise in …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutzräume für den Ernstfall [#242458]
Datum
4. März 2022 14:17
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Landkreise in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Nun zu meiner Frage: Wo befinden sich Schutzräume im Kreis Ahrweiler? Als Bewohner möchte ich wissen, wo ich mich im Not- oder Kriegsfall hinzubegeben habe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § << Adresse entfernt >> Abs. << Adresse entfernt >> Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz << Adresse entfernt >> VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. << Adresse entfernt >> LTranspG bzw. § 5 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in nach § 7 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz liegt die Zuständigkeit für öffentliche S…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Schutzräume für den Ernstfall [#242458]
Datum
15. März 2022 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach § 7 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz liegt die Zuständigkeit für öffentliche Schutzräume bei den Kommunen, die die Schutzräume im Auftrag des Bundes verwalten und unterhalten (haben). Öffentliche Schutzräume fallen in den Bereich der Zivilverteidigung und nicht des Katas- trophenschutzes. Mit dem Ende des Kalten Krieges änderte sich die Sicherheitslage. Aus diesem Grunde beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept aufzugeben. Die bestehenden öffentlichen Schutzräume wurden nach und nach aus der Zivilschutzbindung entlassen. Am 01.09.2020 wechselte die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutz- räume an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die zuständige Stelle für die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutzräume hat ihren Sitz in Bielefeld. Für weitere Anfragen daher bitte an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben Zentrale Bonn Ellerstraße 56 53119 Bonn <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> wenden. Mit freundlichen Grüßen