Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße

-die Anordnung des Schutzstreifens, der am 03.05.2021 auf der Brückenrampe Angermunder Straße (L139) zwischen der Kreuzung "An den Linden" und der östlich gelegenen Eisenbahnbrücke (gesamter Bereich Kreuzung "neuer Aldi") aufgebracht wurde.
-Außerdem das Protokoll der letzten Verkehrsschau dieses Straßenabschnitts und alle weiteren Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Anordnung des Schutzstreifens stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
3. Mai 2021 20:28
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Anordnung des Schutzstreifens, der am 03.05.2021 auf der Brückenrampe Angermunder Straße (L139) zwischen der Kreuzung "An den Linden" und der östlich gelegenen Eisenbahnbrücke (gesamter Bereich Kreuzung "neuer Aldi") aufgebracht wurde. -Außerdem das Protokoll der letzten Verkehrsschau dieses Straßenabschnitts und alle weiteren Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Anordnung des Schutzstreifens stehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219741/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
3. Mai 2021 20:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
5. Juni 2021 13:44
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ vom 03.05.2021 (#219741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219741/
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
5. Juni 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
28. Juni 2021 12:41
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ vom 03.05.2021 (#219741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219741/
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße [#219741]
Datum
28. Juni 2021 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ [#219741]
Datum
12. Juli 2021 14:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219741/ Die Anfrage wurde innerhalb der 30 Tages Frist nicht beantwortet. Mittlerweile ist das Fristende um über 30 Tage überschritten. Ich bitte um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219741.pdf Anfragenr: 219741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219741/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ [#219741]
Datum
13. Juli 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.07.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag Herrn Antragsteller/in Antrags…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ [#219741]
Datum
21. Juli 2021 17:44
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 3.5.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-5916/21 ________________________________ Sehr Antragsteller/in gemäß § 13 Abs. 1 IFG NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Zugang zu in Zusammenhang mit dem Schutzstreifen auf der Brückenrampe „Angermunder Straße“ stehenden Informationen gestellt zu haben. Eine Zugang sei bislang nicht gewährt worden; eine Antwort soll der Antragsteller trotz Erinnerungen bislang nicht erhalten haben. Der Antrag ist auch zu finden unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzstreifen-auf-der-l139-angermunder-strae/ Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden bzw. um Beantwortung der Anfrage an den Antragsteller (hierzu reicht es aus, wenn Sie mich in Ihrer Antwort in „cc“ setzen). Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.05.2021 an Frag den Staat wurde mir erst über die Landesbeauftragte fü…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Anfrage „Schutzstreifen auf der L139 Angermunder Straße“ [#219741]
Datum
20. August 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.05.2021 an Frag den Staat wurde mir erst über die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zugesandt Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten gem. Städtebaulichem Vertrag ALDI wurde festgestellt, dass der vorhandene Radschutzstreifen auf der Angermunder Straße nicht berücksichtigt wurde. Dieser Planfehler wurde durch den neuen Plan (s. u.) nachträglich korrigiert. Anbei die Planung des Radschutzstreifens. Der Auftrag zur Markierung wurde im April 2021 erteilt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Antwort, wenn Sie Sie sich direkt an die Stadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de wenden! Mit freundlichen Grüßen