Schwachstellenanalyse Landesverwaltungsgesetz

die Schwachstellenanalyse des Landesverwaltungsgesetzes, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dokumente (Anfragen an Sachverständige und Verbände, Korrespondenz, Protokolle, Gutachten/ Stellungnahmen ect.).

Die Landesregierung bezieht sich auf das Dokument im Gesetzentwurf für Änderungen am Polizeirecht (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02118.pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schwachstellenan…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Schwachstellenanalyse Landesverwaltungsgesetz [#196479]
Datum
2. September 2020 14:43
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Schwachstellenanalyse des Landesverwaltungsgesetzes, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dokumente (Anfragen an Sachverständige und Verbände, Korrespondenz, Protokolle, Gutachten/ Stellungnahmen ect.). Die Landesregierung bezieht sich auf das Dokument im Gesetzentwurf für Änderungen am Polizeirecht (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02118.pdf)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Antwort zu Ihrer IZG-Anfrage vom 02.09.2020. Mit freundl…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Schwachstellenanalyse Landesverwaltungsgesetz [#196479]
Datum
2. Oktober 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Antwort zu Ihrer IZG-Anfrage vom 02.09.2020. Mit freundlichen Grüßen