Schwärzung von Dokumenten

Welche PC-Programme oder andere Verfahren nutzen Sie, um personenbezogene Daten oder andere Daten, die vor der Herausgabe von Dokumenten, beispielsweise bei IFG-Anfragen, geschwärzt werden müssen, zu schwärzen?
Wie stellen Sie sicher, dass diese Schwärzungen nicht durch technische Maßnahmen umgangen werden können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche PC-Program…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwärzung von Dokumenten [#192072]
Datum
5. Juli 2020 13:21
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche PC-Programme oder andere Verfahren nutzen Sie, um personenbezogene Daten oder andere Daten, die vor der Herausgabe von Dokumenten, beispielsweise bei IFG-Anfragen, geschwärzt werden müssen, zu schwärzen? Wie stellen Sie sicher, dass diese Schwärzungen nicht durch technische Maßnahmen umgangen werden können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192072/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Landkreisverwaltung des Alb-Donau-Kreises kommt keine Software zum Einsatz, d…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
Schwärzung von Dokumenten [#192072]
Datum
28. Juli 2020 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Landkreisverwaltung des Alb-Donau-Kreises kommt keine Software zum Einsatz, die beispielsweise personenbezogene Daten schwärzt. Dies erfolgt bislang händisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde meine Anfrage gerne noch etwas präzisiere…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwärzung von Dokumenten [#192072]
Datum
28. Juli 2020 16:20
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würde meine Anfrage gerne noch etwas präzisieren: mit welcher Software wurde das Antwortdokument in folgender Anfrage geschwärzt? https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-fur-schachtkraftwerk-in-dietenheim/ Wenn das Dokument nicht direkt von Ihnen kommt, sondern bereits geschwärzt an Sie übermittelt wurde, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, von wo Sie das geschwärzte Dokument erhalten haben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192072/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in einer hausinternen Recherche zur Folge wurde das Dokument mit MS Word "geschwär…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Schwärzung von Dokumenten
Datum
30. Juli 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in einer hausinternen Recherche zur Folge wurde das Dokument mit MS Word "geschwärzt" (Texthervorhebungsfarbe) und anschließend in das pdf-Format umgewandelt. Ein entsprechender Hinweis der Landesbeauftragten für Datenschutz ist bereits bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich recht herzlich für die schnelle und klare Antwort! Ich habe nun no…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwärzung von Dokumenten [#192072]
Datum
30. Juli 2020 14:48
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich recht herzlich für die schnelle und klare Antwort! Ich habe nun noch eine letzte Frage: auf was bezieht sich der Hinweis, den Sie vom Landesbeauftragten für Datenschutz erhalten haben, von dem Sie schreiben, bzw. was enthält dieser? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192072/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben vom Landesbeauftragten für Datenschutz einen Hinweis erhalten, wie künftig…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Schwärzung von Dokumenten [#192072]
Datum
4. August 2020 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben vom Landesbeauftragten für Datenschutz einen Hinweis erhalten, wie künftig Schwärzungen an Dokumenten vorzunehmen sind. Mit freundlichen Grüßen