Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017
Bitte senden Sie mir das o.g. anhängende, anonymisierte Dokument in vollständiger Version zu.
Das Dokument kann in der Version, die ich von der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten habe, nicht als Behördendokument gewertet werden. Es fehlen essentielle Daten:
1) Das Datum der Erstellung
2) Behördensiegel/ Anschrift der Behörde für Kultur und Medien
3) Name und Position des Ausstellers.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum16. März 2018
-
17. April 2018
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- Von
- Behörde für Kultur und Medien
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017 Petent Sebastian Pinz Hamburg Auskunft zum Rundfunkbeitrag
- Datum
- 1. Januar 2017
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017 [#27096]
- Datum
- 16. März 2018 10:24
- An
- Behörde für Kultur und Medien
- Status
- Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017 [#27096]
- Datum
- 17. August 2018 23:11
- An
- Behörde für Kultur und Medien
- Status
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017“ [#27096] [#27096]
- Datum
- 26. August 2018 12:16
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
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Der VGH BW benutzt in diesem Urteil als Begründung ein Zitat einer Mitarbeiterin des Beitragsservice Köln (Frau Tucholke) aus dem Beckschen Kommentar zum Rundfunkrecht, das hier als versteckter Parteivortrag unbemerkt weitergegeben werden soll. Kein Wunder, dass für dieses Schreiben keiner zuständig gewesen sein will...
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017“ [#27096] [#27096]
- Datum
- 23. Februar 2019 08:18
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Anfrage „Schwärzungen im Dokument "Stellungnahme zur Eingabe Nr. 134/2017“ [#27096] [#27096]
- Datum
- 3. Mai 2019 17:29
- An
- Behörde für Kultur und Medien
- Status
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- Von
- Behörde für Kultur und Medien
- Via
- Briefpost
- Betreff
- AW: Unser Telefonat soeben - Bitte um Kopie des Originaldokuments
- Datum
- 9. Mai 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Das Urteil:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re…
Rn 22 vorletzter Satz