SchwebG

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstantrages? Dauernde Verzögerung!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
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Heinrich Grotthuss
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinrich Grotthuss
Betreff
SchwebG [#170279]
Datum
12. November 2019 09:14
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstantrages? Dauernde Verzögerung!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Grotthuss <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heinrich Grotthuss << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Grotthuss

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Grotthuss, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wurde zuständigkeitshalber an mich weitergele…
Sehr geehrter Herr Grotthuss, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Wenn es konkret um Ihren eigenen Antrag geht, würde ich Ihnen den Sachstand und weitere Informationen gerne persönlich mitteilen. Geht das über diese E-Mailadresse wegen der vertraulichen Informationen? Ansonsten kann ich Sie gerne auch anrufen oder per Post informieren. Bitte teilen Sie mir in diesem Fall Ihre Telefonnummer oder vollständige Anschrift mit. Sie können aber auch selbstverständlich bei mir anrufen. Mit freundlichen Grüßen