Schweigeperiode des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Nach meinem Kenntnisstand haben FAZ, SZ und Handelsblatt das Jahresgutachten 2019 trotz Schweigeperiode vorab erhalten. Also vor dem 6. November 2019.
Welche Medien bekamen vorab das Jahresgutachten?
Und wann bekamen diese Medien vorab das Jahresgutachten?
Wer hat das bei Ihnen entschieden?

Wie hoch ist eigentlich der jährliche Etat für den Sachverständigenrat? Könnten Sie den Etat aufschlüsseln?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Schweigeperiode des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung [#170240]
Datum
11. November 2019 16:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Kenntnisstand haben FAZ, SZ und Handelsblatt das Jahresgutachten 2019 trotz Schweigeperiode vorab erhalten. Also vor dem 6. November 2019. Welche Medien bekamen vorab das Jahresgutachten? Und wann bekamen diese Medien vorab das Jahresgutachten? Wer hat das bei Ihnen entschieden? Wie hoch ist eigentlich der jährliche Etat für den Sachverständigenrat? Könnten Sie den Etat aufschlüsseln?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag nach dem IFG über fragdenstaat.de [#170240] Sehr geehrter Herr Sohn, ich bestätige den Eingang Ihres A…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG über fragdenstaat.de [#170240]
Datum
15. November 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sohn, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. November 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Referat IA1 - "Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über fragdenstaat.de [#170240] Sehr geehrter Herr Sohn, beigefügt…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz über fragdenstaat.de [#170240]
Datum
11. Dezember 2019 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sohn, beigefügt übermittle ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. November 2019 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen