Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

Auskunftsantrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung über den Stallbrand mit 300 elendig verendeten Schweinen in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen.

Ich wende mich als Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat.

Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte:

- hatte dieser Mastbetrieb keine Rauchwarnmelder?

- wie oft haben Sie diesen Mastbetrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert?

- wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieser Anlage zuständig?

- gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?

- konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im nachgang passiert?

- haben Sie Strafanzeige gegen diesen Mastbetrieb gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen sehr für Ihre Mühe.

Herzliche Grüße

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsantrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, erschrocken habe ich d…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen [#197634]
Datum
23. September 2020 00:07
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Auskunftsantrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung über den Stallbrand mit 300 elendig verendeten Schweinen in Ihrem Zuständigkeitsbereich wahrgenommen. Ich wende mich als Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat. Die Berichte haben mich wirklich erschüttert und werfen Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte: - hatte dieser Mastbetrieb keine Rauchwarnmelder? - wie oft haben Sie diesen Mastbetrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert? - wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieser Anlage zuständig? - gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert? - konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im nachgang passiert? - haben Sie Strafanzeige gegen diesen Mastbetrieb gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen sehr für Ihre Mühe. Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197634 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Kelheim
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stallbrand in einer Schweinemastanlage in Rohr im Landkreis K…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen [#197634]
Datum
8. Oktober 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stallbrand in einer Schweinemastanlage in Rohr im Landkreis Kelheim. Letztlich dahinstehen kann die Frage, ob alle von Ihnen abgefragten Informationen tatsächlich durch die von Ihnen geltend gemachten Auskunftsansprüche abgedeckt wären. Leider ist ein Großteil der abgefragten Daten am Landratsamt Kelheim nicht vorhanden. Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden: "- hatte dieser Mastbetrieb keine Rauchwarnmelder?" Informationen zu Rauchwarnmeldern, aber auch allgemein zu brandschutztechnischer Ausstattung des von Ihnen angesprochenen Stalles liegen dem Landratsamt Kelheim nicht vor. Bauakten werden grundsätzlich nach einer Verweildauer von 30 Jahren an das Staatsarchiv in Landshut abgegeben, die aktuell noch am Landratsamt befindlichen Akten umfassen den von Ihnen angefragten Stall nicht. Auch darüber hinaus liegen keine Kenntnisse zur Ausstattung hinsichtlich Brandschutz im angefragten Gebäude vor. "- wie oft haben Sie diesen Mastbetrieb im Hinblick auf die Einhaltung der Gefahrenverhütungsvorschauverhütung kontrolliert?" Es wird diesseits davon ausgegangen, dass Sie eine eventuelle "Gefahrenverhütungsvorschauverordnung" ansprechen. Eine Regelung hierfür, wie Sie z.B. in Hessen unserer Kenntnis nach geschaffen wurde, existiert in Bayern nicht. Sofern Sie eine abweichende Norm angesprochen haben wird um Rückmeldung gebeten. "- wer ist für die Abnahme des Brandschutzkonzeptes dieser Anlage zuständig?" Da letztlich keine Baugenehmigung für den angesprochenen Stall am Landratsamt vorliegt kann nicht abschließend beantwortet werden, wer ggf. zum Zeitpunkt einer eventuellen Genehmigung für den Brandschutz im weiteren Sinne verantwortlich war. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfordern gemäß Art. 62b Bayerische Bauordnung einen Brandschutznachweis für grundsätzlich alle bauliche Anlagen, nach den Voraussetzungen des Art 62b Abs. 2 BayBO wird dieser bei einschlägigen Vorhaben entweder durch einen Prüfsachverständigen geprüft oder auf Antrag bauaufsichtlich geprüft. Sofern die Voraussetzungen des Absatz 2 nicht vorliegen wird ein Brandschutznachweis nicht geprüft. "- gab es Beanstandungen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?" Aus den genannten Gründen ist hier eine Antwort nicht möglich, Beanstandungen sind nicht bekannt. "- konnten einzelne Tiere geretten werden und wenn ja, was ist mit diesen Tieren im nachgang passiert?" Nach unseren Informationen sind alle Tiere im von Ihnen angefragten Stall umgekommen. "- haben Sie Strafanzeige gegen diesen Mastbetrieb gestellt?" Eine Veranlassung von Amts wegen Strafanzeige gegen den Betrieb zu stellen war nicht gegeben, eine solche wurde aus diesem Grunde auch nicht angestrengt. Bei Rückfragen stehe ich zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, wenngleich diese leider sehr viele meiner Fragen unbean…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen [#197634]
Datum
13. Oktober 2020 13:03
An
Landratsamt Kelheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, wenngleich diese leider sehr viele meiner Fragen unbeantwortet lässt. Bitte erläutern Sie mir doch, warum ich eine Antwort von Ihnen als Bau- und Umweltamt erhalte, wo doch meine Anfrage an das Veterinäramt gerichtet war? Handelt es sich hierbei um ein Versehen? Bitte leiten Sie mich doch an die hier zuständigen Stellen weiter. Sofern dies Ihrer Ansicht nach die ortsansässige Feuerwehr oder teilweise auch das Staatsarchiv Landshut ist, bitte ich auch um Weiterleitung meiner Anfrage an diese Stellen. Freundliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197634 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Antwort auf Ihre Anfrage wurde durch mich versa…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Schweinemastanlage Rohr, Stallbrand mit 300 verendeten Tieren, Ihre gefahrpräventiven Amtshandlungen [#197634]
Datum
13. Oktober 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Antwort auf Ihre Anfrage wurde durch mich versandt, da Informationsbegehren nach dem BayUIG im Rahmen der Geschäftsverteilung grundsätzlich in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Rechtsgrundlage wurde im Ergebnis herangezogen, da diese unserer Einschätzung nach im konkreten Fall den weitgehendsten Informationsanspruch für Ihr Begehren darstellt. Sowohl meine Abteilung, als auch das Veterinäramt sind dabei grundsätzlich an einem Landratsamt angesiedelt und stellen keine voneinander gänzlich unabhängigen Organisationseinheiten dar. Wie ich Ihnen bereits in meiner ursprünglichen Antwort beschrieben hatte, liegen ein Großteil der angefragte Informationen am Landratsamt Kelheim nicht vor. Der Hinweis auf das Staatsarchiv Landshut sollte lediglich der Verweis auf eine mögliche Anlaufstelle für Sie sein, ob hier tatsächlich Informationen im von Ihnen angefragten Umfang in den dort lagernden Genehmigungsunterlagen enthalten sind, ist uns schlicht nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, in wie weit andere Stellen solche Informationen ggf. besitzen, so dass von einer Weiterleitung mangels Kenntnis abgesehen wird. Da nach unserer Kenntnis aus der Presse mittlerweile Strafanzeige durch "PETA" gestellt wurde, befindet sich ggf. die Polizei oder Staatsanwaltschaft im Besitz weiterer Informationen, hier dürfen Sie sich direkt an die betroffenen Stellen wenden. In wie weit hier Auskunft erteilt werden kann bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen