Schweinezuchtbetrieb in Bützer

Guten Tag,

im Mai 2021 wurden zwei kleine Ferkel lebendig in einer Mülltonne entsorgt - verantwortlich ein Schweinezuchtbetrieb in Bützer (Milower Land).

Wie ich nun erfahre hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Potsdam das Strafverfahren eingestellt, die Tierquäler kommen wieder einmal ungestraft davon. Begründet wurde dies u.a. damit, dass das zuständige Veterinäramt des Landkreises Havelland die Entsorgung von lebenden Tieren in Mülltonnen nicht als Straftat bewertet. Hierzu meine Fragen:

Mit welcher Begründung wurde das Strafverfahren eingestellt ?

Inwieweit war das Veterinäramt des Landkreises Havelland im Strafverfahren involviert, welche Stellungnahmen hat das Veterinäramt abgegeben ?

Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.

Ergebnis der Anfrage

Am 22.04.22 erhielt ich folgende wenig aussagekräftige Antwort per Mail:
Sehr geehrter Herr Frommhold,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wird bearbeitet.

Wenn Sie Fragen in Bezug auf Strafverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Dazu wird hier keine Auskunft gegeben.

Von Seiten des Landkreises Havelland kann ich Ihnen jedoch bereits jetzt mitteilen, dass die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Tierschutzgesetz mit der Zahlung verschiedener Bußgelder abgeschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dörte Wernecke
Amtsleiterin, Amtstierärztin

Es zeigt sich wieder einmal, dass man häufig auf Ansprechpartner trifft, die offenbar nicht lesen können und/oder verstehen, worum es geht. Fragen wird ausgewichen, eine konkrete Antwort gibt es nicht. Schade !

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schweinezuchtbetrieb in Bützer [#246372]
Datum
15. April 2022 11:06
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, im Mai 2021 wurden zwei kleine Ferkel lebendig in einer Mülltonne entsorgt - verantwortlich ein Schweinezuchtbetrieb in Bützer (Milower Land). Wie ich nun erfahre hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Potsdam das Strafverfahren eingestellt, die Tierquäler kommen wieder einmal ungestraft davon. Begründet wurde dies u.a. damit, dass das zuständige Veterinäramt des Landkreises Havelland die Entsorgung von lebenden Tieren in Mülltonnen nicht als Straftat bewertet. Hierzu meine Fragen: Mit welcher Begründung wurde das Strafverfahren eingestellt ? Inwieweit war das Veterinäramt des Landkreises Havelland im Strafverfahren involviert, welche Stellungnahmen hat das Veterinäramt abgegeben ? Vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246372/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!