Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft

Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige Do…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
30. November 2019 20:18
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171285 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
5. Dezember 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30.11.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 30. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1199 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
20. Dezember 2019 08:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.11.2019 (s.u.) 2. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 30. November 2019 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dieser nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG abschließend bearbeitet werden kann. Dies ist hauptsächlich in Abwesenheitszeiten - insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Feiertagen - von in den Bearbeitungsprozess eingebundenen Personen begründet. Hierfür bitte ich um Verständnis. Selbstverständlich bin ich weiterhin um eine zügige Erledigung Ihres Anliegens bemüht, nach aktueller Einschätzung wird dies voraussichtlich jedoch frühestens in der 3. Kalenderwoche 2020 erfolgen können. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
14. Januar 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.11.2019 (s.u.) 2. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 vom 05.12.2019 3. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 vom 20.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 30. November 2019 (Bezug 1.). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. In der Annahme Ihres Interesses mache ich auf nachstehenden Beitrag aufmerksam: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/der-bundesdatenschutzbeauftragte-im-lock-in-von-microsoft/ Für die längere Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Verständnis und danke für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabsch…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
15. Juni 2020 07:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft“ vom 30.11.2019 (#171285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171285

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171285]
Datum
16. Juli 2020 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30.11.2019 2. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 vom 05.12.2019 3. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 vom 20.12.2019 4. BMVg - Antragsteller/in I 1 - Az 39-22-17/-1199 vom 14.01.2020 5. Ihre E-Mail vom 15. Juni 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstands Ihrer Anfrage (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass diese - wie auch unter dem Link https://fragdenstaat.de/anfrage/schwellenwertprufung-und-datenschutz-folgenabschatzung-beim-einsatz-von-microsoft-3/ zu erkennen ist - am 14. Januar 2020 beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen