Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft

Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171299]
Datum
1. Dezember 2019 10:01
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171299 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabsch…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171299]
Datum
6. Januar 2020 21:42
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft“ vom 01.12.2019 (#171299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171299
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Januar 2020 10:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
<T1/3326/2019> Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 1.12.2019, in der Sie D…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Unterlagen im Kontext Ihrer Anfrage zu Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft
Datum
16. Januar 2020 14:39
Status
<T1/3326/2019> Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 1.12.2019, in der Sie Dokumente zur Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft anfordern. Für die durch interne Abstimmungen und Zusammentragen der angehängten Dokumente verzögerte Bearbeitung möchten wir um Ihr Verständnis bitten. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist für Verarbeitungen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 DSGVO zu erstellen. Weder Windows 10 (W10) oder die gängigen Office-Versionen sind Verarbeitungen in diesem Sinne, weshalb keine DSFA erforderlich und auch nicht erfolgt ist. Gleichwohl kommen beim Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) regelmäßig W10 und Office für die Verarbeitungstätigkeiten zum Einsatz. W10 und Office dienen somit als Mittel für die Verarbeitung und sind daher regelhaft in die datenschutzrechtliche Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten (insbesondere die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO, der Betrachtung erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, der Schwellwertanalyse und der ggf. durchzuführenden DSFA nach Art. 35 DSGVO) einzubeziehen. Daher hat der HmbBfDI vor der Migration von Windows 7 auf Windows 10 entsprechend evaluiert, ob eine datenschutzgerechte Nutzung von W10 in der Dienststelle des HmbBfDI möglich ist. Der Bericht dieser Untersuchung ist im Anhang zu finden und mit dem kürzlich verabschiedeten Prüfschema von Windows 10 der Datenschutzkonferenz (siehe ebenfalls Anhang) vergleichbar. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden an den stadtweiten IT-Dienstleister Dataport und die für IT-Infrastruktur zuständige Senatskanzlei übergeben, mit der damit verbundenen Aufforderung, die bestehenden – und nicht zuordbaren – Datenverbindungen zu blockieren. Unserer Kenntnis nach sollte das Unterbinden dieser verbleibenden Verbindungen zu keinerlei Instabilitäten der Systeme führen, dies wurde Dataport ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung des Sachverhalts mitgeteilt. Eine erneute Überprüfung der Standardkonfiguration von W10 beim HmbBfDI im Dezember 2019 zeigte, dass Dataport Anpassungen an den Gruppenrichtlinien durchgeführt hat, allerdings weiterhin einzelne Verbindungen bestehen. Auch im Nachgang hierzu wurden die Prüfergebnisse an die Senatskanzlei und Dataport übermittelt; hierzu liegen uns zum heutigen Tage jedoch noch keine Rückmeldungen vor. Diese erneute Untersuchung ist ebenfalls im Anhang dieser Mail zu finden. Der HmbBfDI geht aktuell davon aus, dass die derzeit in der Dienststelle genutzte Version (Windows 10 Enterprise 1809 mit entsprechend restriktiven Gruppenrichtlinien) kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten oder Dritten zur Folge hat und wird weiterhin die regelmäßigen Updates der kommenden Windows-Versionen für eigene Zwecke evaluieren, um gemeinsam mit Dataport und der Senatskanzlei die datenschutzkonforme Umsetzung abzusichern. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen