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Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft

Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
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Betreff
Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171301]
Datum
1. Dezember 2019 10:03
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171301 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabsch…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171301]
Datum
6. Januar 2020 21:43
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft“ vom 01.12.2019 (#171301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171301 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre E-Mail. Entschuldigung, wenn Sie uns eine E-Mail gesendet haben und w…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
RE: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171301]
Datum
16. Januar 2020 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre E-Mail. Entschuldigung, wenn Sie uns eine E-Mail gesendet haben und wir nicht geantwortet haben. Wir haben anscheinend keine E-Mail von Ihnen in unserem Posteingang gefunden. Könnten Sie uns bitte Ihre Anfrage weiterleiten, damit wir sehen können, ob wir helfen können? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabsc…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171301]
Datum
24. Februar 2021 22:21
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft“ vom 01.12.2019 (#171301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 433 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Anfragetext lautete: "Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) …
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
RE: RE: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171301]
Datum
25. Februar 2021 17:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Datenschutzbeauftragte der Europäischen Kommission, an den Sie Ihre E-Mail gerichtet haben, für diesen Bereich nicht zuständig ist. Sein Aufgabenbereich beschränkt sich darauf, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb der Europäischen Kommission zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die Datenschutzbehörde des EU-Mitgliedstaats zu wenden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie nicht in der EU wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem sich der Hauptsitz der Organisation befindet, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Liste der nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist öffentlich zugänglich unter https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_de. Mit freundlichen Grüßen