Schwerter Straße / Im Sümmern

* V+E-Plan Nr. 19 "Schwerter Straße / Im Sümmern" (und vorhandene Begründungen usw.), ohne und mit Änderungen

* Dokumente (z. B. Protokolle, Dokumentationen, Planungsdokumente, Skizzen/Karten usw.) im Bezug auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
25. Januar 2019 20:06
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* V+E-Plan Nr. 19 "Schwerter Straße / Im Sümmern" (und vorhandene Begründungen usw.), ohne und mit Änderungen * Dokumente (z. B. Protokolle, Dokumentationen, Planungsdokumente, Skizzen/Karten usw.) im Bezug auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
3. März 2019 22:00
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 (#49985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
11. März 2019 01:50
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 (#49985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
21. März 2019 14:24
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 (#49985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
1. April 2019 10:47
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwerter Straße / Im Sümmern“ vom 25.01.2019 (#49985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. BITTE INFORMIEREN SIE MICH UMGEHEND ÜBER DEN STAND MEINER ANFRAGE. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zum V+E Pl…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
WG: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
1. April 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zum V+E Plan Nr. 19 „Schwerter Straße/Im Sümmern“ nebst Begründungen und Änderungen sowie Dokumente in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) – Im Sümmern (Anfrage Nr. 49985) weise ich Sie gemäß § 5 Abs. 4 IFG NRW darauf hin, dass die Pläne der Stadt Hagen nebst Unterlagen im Internet in Allris – Bürgerinformationssystem unter dem link https://www.hagen.de/irj/portal/AllrisB abrufbar sind. Darüber hinaus weise ich Sie daraufhin, dass der V+E Plan Nr. 19 zwar noch nicht aufgehoben ist, aber nicht mehr zur Anwendung kommt. Der Bebauungsplan Nr. 1/05 wurde eingestellt. Der aktuelle, laufende Bebauungsplan ist der Bebauungsplan Nr. 1/18. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich weise darauf hin, dass die geforderten Informationen nicht im Bürgerinfor…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
5. April 2019 10:59
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich weise darauf hin, dass die geforderten Informationen nicht im Bürgerinformationssystem zu finden sind. Eigentlich sind fast nur die Auf- und Einstellungsvorlagen dort zu finden, und auch diese nicht von allen im Antrag angegebenen Inhalten/Verfahren. Gerade das Bürgerinformationssystem war eine Quelle, die ich schon genutzt habe, um zu schauen, ob ich auch ohne eine Anfrage an die gewünschten Informationen kommen kann. Insgesamt sind die im Antrag geforderten Inhalte fast komplett nicht so einfach aufzufinden. Die Situation für § 5 Abs. 4 IFG NRW ist damit alles andere als gegeben. Ist der Hinweis von Ihnen als Ablehnungsbescheid zu sehen? In dem Fall müssten Sie mich doch mindestens noch nach § 5 Abs. 2 IFG NRW auf mein Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW hinweisen. Darüber hinaus kann ich nicht verstehen, wieso für diesen unwürdigen Umgang mit der IFG-Anfrage dann auch noch mehr als 2 Monate vergehen mussten. Der restliche Inhalt des IFG NRW und vor allem dessen § 5 ist Ihnen hoffentlich auch über dessen Abs. 4 hinaus bekannt. Nichteinmal die vermutlich sehr einfach und schnell zugreif- und versendbaren Inhalte konnten Sie bisher bereitstellen. Übrigens ist auch die Nichtmehranwendung bzw. Einstellung von keiner negativen Bedeutung im Bezug auf Anfragen wie diese. Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Antrag weiterhin steht und nicht formal abgelehnt ist. Ich bitte um weitere weitestgehende Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihrer Antwort auseinanderset…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
AW: WG: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
16. April 2019 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, wir werden uns umgehend mit Ihrer Antwort auseinandersetzen. Aufgrund der Ferienzeit bitte ich Sie jedoch um Verständnis, dass die Beantwortung noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird, da der zuständige Kollege im Urlaub ist. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für die Bearbeitungsdauer entschuldigen. Zu Ihrer E-Mail vo…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
AW: WG: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
24. April 2019 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für die Bearbeitungsdauer entschuldigen. Zu Ihrer E-Mail vom 05.04.2019 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag unter Hinweis auf das Bürgerinformationssystem beantwortet wurde, da die entsprechenden Planunterlagen der Stadt Hagen dort abrufbar sind. Die darüber hinaus erfolgte Mitteilung zur Anwendung des V+E-Plans Nr. 19, zur Einstellung des Bebauungsplans Nr. 1/05 und zum aktuell laufenden Bebauungsplan Nr. 1/18 diente ebenfalls dazu, Ihr Informationsinteresse zu beantworten. Eine Ablehnung Ihres Antrags ist nicht erfolgt. Ihrer E-Mail kann entnommen werden, dass Sie nicht alle begehrten Informationen im Bürgerinformationssystem aufgefunden haben. Bitte teilen Sie mit, welche Informationen Sie über die im Internet abrufbaren Unterlagen hinaus begehren. Es wird sodann geprüft, ob die Informationen vorhanden sind und mitgeteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> es sind insbesondere folgende Informationen: - V+E-Plan Nr. 19 "Schwerte…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
25. April 2019 21:50
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es sind insbesondere folgende Informationen: - V+E-Plan Nr. 19 "Schwerter Straße / Im Sümmern" in originaler Form und mit 1. Änderung, jeweils mit vorhandenen Begründungen/weiteren eventuellen Anlagen. - Inhalte zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-, dabei insbesondere: - Alle vorhandenen im Rahmen des Verfahrens erstellten Skizzen/Karten usw. - Informationen zum Scopingtermin - Sonstige bei Ihnen auffindbare relevante Protokolle, und den Planungen zugrundeliegenden Konzepte/Entwicklungsplanungen-/überlegungen. Dabei sind explizit Inhalte gemeint, die über die in den Vorlagen 0462/2005 und 0235/2014 enthaltenen, sehr zusammenfassenden Inhalte und Geltungsbereichspläne hinaus gehen. Bei Verweisen auf das Bürgerinformationssystem bitte ich um entsprechende Verlinkung. Wenn anstelle des üblichen Zugangs die bessere Variante hagen.de/buergerinfo genutzt wird, sind die Inhalte direkt verlinkbar. Danke Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 49985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hagen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. April 2019 21:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Hagen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst entschuldige ich mich, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage so viel Zeit in …
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Schwerter Straße / Im Sümmern [#49985]
Datum
3. Juli 2019 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
1-05.jpg
21,9 KB
VE19.jpg
24,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst entschuldige ich mich, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage so viel Zeit in Anspruch genommen hat. Für die Bearbeitung einer Anfrage dieser Art würden im Regelfall gemäß § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Gebühren erhoben. Nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) ist nur die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft sowie einer Akteneinsicht in einem einfachen Fall gebührenfrei. Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer wird in diesem Fall jedoch von einer Gebührenerhebung abgesehen. Der Bebauungsplan V+E Plan Nr. 19 kommt aufgrund eines Urteils des VG Arnsberg nicht mehr zu Anwendung. Das Verfahren zu dem Bebauungsplan Nr.1/05 wurde 2014 eingestellt. Die Unterlagen, die Ihnen zu diesen Verfahren zur Verfügung gestellt werden können, finden Sie für die nächsten 7 Tage (technisch bedingt) unter folgendem Link: http://www.hagen.de./douploh Weitere Informationen können Ihnen gemäß § 7 Abs. 2 lit. a) und c) IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden, da sie sich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb und zwischen öffentlichen Stellen beziehen und es sich um Informationen handelt, die ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen sind, die nicht Bestandteil eines Vorgangs sind und vernichtet werden. Für den Fall, dass Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid wünschen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Zudem wird um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift gebeten, damit Ihnen der Bescheid zugestellt werden kann. Ich hoffe, Ihre Anfrage mit dieser Ausführung und den zur Verfügung gestellten Unterlagen zufriedenstellend beantwortet zu haben. Sollten dennoch Rückfragen bestehen, können Sie mich telefonisch unter der angegebenen Nummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen