Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Das von der Firma Secunet erstellte Gutachten zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. [1]

Bitte senden Sie mir das Gutachten sobald es fertiggestellt ist. Sollten mehrere Gutachten für Teilaspekte des beA erstellt werden senden Sie mir bitte jeweils die Teilgutachten sobald diese fertig sind.

[1] http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-03-2018/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das von der Firm…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
28. Januar 2018 17:01
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das von der Firma Secunet erstellte Gutachten zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. [1] Bitte senden Sie mir das Gutachten sobald es fertiggestellt ist. Sollten mehrere Gutachten für Teilaspekte des beA erstellt werden senden Sie mir bitte jeweils die Teilgutachten sobald diese fertig sind. [1] http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-03-2018/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundl…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
5. Februar 2018 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, meine eben um 12.14 Uhr an Sie gesandte Zwischennachricht bezieht sich auf Ihre Mailanfr…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
26. Februar 2018 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, meine eben um 12.14 Uhr an Sie gesandte Zwischennachricht bezieht sich auf Ihre Mailanfrage vom 28.01.2018 und nicht auf Ihre Mail v. 08.02.2018. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, In einem im Netz veröffentlichten Schreiben der BRAK vom 28.3. heißt es: "In …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
9. April 2018 10:55
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In einem im Netz veröffentlichten Schreiben der BRAK vom 28.3. heißt es: "In der kommenden Woche wird die BRAK erstmals eine schriftliche Stellungnahme von secunet zu den bisher identifizierten Schwachstellen des beA erhalten. Ich werde Sie über den Inhalt zeitnah informieren. " Daher gehe ich davon aus, dass Sie zwischenzeitlich diese Stellungnahme von Secunet erhalten haben. Bitte senden Sie mir daher diese Stellungnahme umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Secunet-Gutachten zum besonderen elektronische…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: AW: AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
8. Mai 2018 15:26
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ (#26319) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Am 9.4. hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass sich meine Anfrage explizit auch auf das inzwischen vorliegende Zwischengutachten von Secunet, das Ihnen seit Ende März vorliegt, bezieht. Dies ist inzwischen ebenfalls einen Monat her, was im IfG als Frist für die Beantwortung von Anfragen vorgesehen ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügtes Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer übersende ich Ihnen …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: AW: AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
23. Mai 2018 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügtes Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir bitte mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage sie die Herausgabe des …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: AW: AW: AW: Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
24. Mai 2018 10:24
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir bitte mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage sie die Herausgabe des Zwischenstandes von Secunet ablehnen? Sie schreiben lediglich dass diese "nicht zur Veröffentlichung geeignet" seien. Das ist aber nach dem Informationsfreiheitsgesetz unerheblich. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt übersende ich Ihnen das Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskamme…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihre Nachfrage vom 24.05.2018 - Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
31. Mai 2018 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt übersende ich Ihnen das Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer vom 31.05.2018 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, Laut einer Pressemitteilung auf Ihrer Webseite [1] liegt inzwischen das Gutachten …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 24.05.2018 - Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
16. Juni 2018 10:30
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Laut einer Pressemitteilung auf Ihrer Webseite [1] liegt inzwischen das Gutachten der Firma Secunet vor. Ich möchte Sie hiermit daran erinnern, mir das Gutachten nun umgehen zukommen zu lassen. [1] https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-17-2018/ Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter <<E-Mail-Adresse>…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Nachfrage vom 24.05.2018 - Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
16. Juni 2018 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter <<E-Mail-Adresse>> eingegangen. Die Bearbeitung von E-Mails erfolgt zu den Geschäftszeiten. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. E-Mails, die uns nach Geschäftsschluss, am Wochenende oder an Feiertagen erreichen, werden erst am folgenden Geschäftstag bearbeitet. Bundesrechtsanwaltskammer Littenstraße 9 10179 Berlin
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, das Gutachten nebst Begleitschreiben finden Sie hier: https://www.brak.de/fuer-journalis…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 24.05.2018 - Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
21. Juni 2018 16:17
Status
Sehr geehrter Herr Böck, das Gutachten nebst Begleitschreiben finden Sie hier: https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-18-2018/ Beste Grüße
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach wie vor haben Sie meine Anfrage nach dem Zwischengutachten von Secunet, das I…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 24.05.2018 - Secunet-Gutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) [#26319]
Datum
16. August 2018 13:12
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach wie vor haben Sie meine Anfrage nach dem Zwischengutachten von Secunet, das Ihnen seit Ende März vorliegt, nicht beantwortet. Ich hatte mehrfach explizit darauf hingewiesen dass sich meine Anfrage auch darauf bezieht. Ich halte dies weiterhin für relevant, um zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über welche Sicherheitslücken vorlag. Sie hatten ursprünglich die Herausgabe unter berufung auf §4 IfG (Schutz des Behördlichen Entscheidungsprozesses) abgelehnt. Da die Entscheidung, auf die Sie sich bezogen, inzwischen gefallen ist, fällt dieser Grund weg. Bitte senden Sie mir umgehend das Zwischengutachten zu. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesrechtsanwaltskammer und Secunet-Gutachten
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Bundesrechtsanwaltskammer und Secunet-Gutachten
Datum
11. September 2018
Status