Seenotrettung

Dienstanweisung(en) bzgl. des SAR-Dienstes im Mittelmeer
Schriftverkehr (auch per Fax, E-Mail etc.), Depeschen, Verbalnoten, Telefonvermerke oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit Seenotfällen (oder Abstufungen hiervon) im Mittelmeer bzw. vor der italienischen Küste mit ausländischen, insbesondere italienischen, Stellen (insbesondere SAR-Diensten, Ministerien oder Botschaften), mit dem Auswärtigen Amt oder der Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger während der Ostertage 2020
Sämtliche Vereinbarungen des Ministeriums mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger, insbesondere
Dienstanweisungen, Schriftverkehr, Weisungen, Vermerke oder ähnliches hinsichtlich der Durchführung der Seenotrettung im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
Durchführung des Such- und Rettungsdienstes auf See
(Vereinbarung BMV, 11. März 1982)
Koordinierung des Such- und Rettungsdienstes auf See durch die
SEENOTLEITUNG BREMEN/MRCC: Maritime Rescue Co-ordination Centre
(Vereinbarung BMV, 11. März 1982)
Überwachung der UKW-Kanäle und der Grenzwelle für Not- und Sicherheitszwecke
sowie die Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf
UKW und Grenzwelle im deutschen SAR-Bereich.
(Übertragung durch das BMV, 7. November 1996)
Unterstützung des militärischen SAR-Dienstes bei SAR-Einsätzen für Luftfahrzeuge
sowie die Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichssuchstelle
(Verfügung BMV, 8. August 1953, Verwaltungsvereinbarung. BMV/BMVg,
Bundesministerium der Verteidigung, September 1969)
Evakuierung von Schwerkranken und Schwerverletzten an Bord von Schifen auf
See sowie die Veranlassung sofortiger medizinischer Hilfe
(Briefwechselvereinbarung BMV/DGzRS, 16./21. Januar 1996)
Vereinbarung mit dem Havariekommando über die Zusammenarbeit mit dem
BMV/BW
Mitwirkung beim verkehrsbezogenen Feuerschutz im Küstenbereich im Rahmen
rettungsdienstlicher und technischer Möglichkeiten
(Briefwechselvereinbarung BMV, Mai 1987)
Auftrag im Sinne der Genfer Konvention (Der Bundeskanzler, 18. März 1964)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    280,00 Euro
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Felix Blume
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanwei…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Felix Blume
Betreff
Seenotrettung [#184519]
Datum
13. April 2020 20:35
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisung(en) bzgl. des SAR-Dienstes im Mittelmeer Schriftverkehr (auch per Fax, E-Mail etc.), Depeschen, Verbalnoten, Telefonvermerke oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit Seenotfällen (oder Abstufungen hiervon) im Mittelmeer bzw. vor der italienischen Küste mit ausländischen, insbesondere italienischen, Stellen (insbesondere SAR-Diensten, Ministerien oder Botschaften), mit dem Auswärtigen Amt oder der Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger während der Ostertage 2020 Sämtliche Vereinbarungen des Ministeriums mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger, insbesondere Dienstanweisungen, Schriftverkehr, Weisungen, Vermerke oder ähnliches hinsichtlich der Durchführung der Seenotrettung im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie Durchführung des Such- und Rettungsdienstes auf See (Vereinbarung BMV, 11. März 1982) Koordinierung des Such- und Rettungsdienstes auf See durch die SEENOTLEITUNG BREMEN/MRCC: Maritime Rescue Co-ordination Centre (Vereinbarung BMV, 11. März 1982) Überwachung der UKW-Kanäle und der Grenzwelle für Not- und Sicherheitszwecke sowie die Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW und Grenzwelle im deutschen SAR-Bereich. (Übertragung durch das BMV, 7. November 1996) Unterstützung des militärischen SAR-Dienstes bei SAR-Einsätzen für Luftfahrzeuge sowie die Wahrnehmung der Aufgaben einer Bereichssuchstelle (Verfügung BMV, 8. August 1953, Verwaltungsvereinbarung. BMV/BMVg, Bundesministerium der Verteidigung, September 1969) Evakuierung von Schwerkranken und Schwerverletzten an Bord von Schifen auf See sowie die Veranlassung sofortiger medizinischer Hilfe (Briefwechselvereinbarung BMV/DGzRS, 16./21. Januar 1996) Vereinbarung mit dem Havariekommando über die Zusammenarbeit mit dem BMV/BW Mitwirkung beim verkehrsbezogenen Feuerschutz im Küstenbereich im Rahmen rettungsdienstlicher und technischer Möglichkeiten (Briefwechselvereinbarung BMV, Mai 1987) Auftrag im Sinne der Genfer Konvention (Der Bundeskanzler, 18. März 1964)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 184519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184519 Postanschrift Felix Blume << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Blume
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG Sehr geehrter Herr Blume, ich be…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG
Datum
30. April 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG Sehr geehrter Herr Blume, ich bestätige Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.04.2020. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen SeIFG/286.2/1-505 IFG erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Ich weise darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Diese kann im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ abgerufen werden. Der von Ihnen beantragte Informationszugang wird voraussichtlich nicht mehr in einem kostenfreien Rahmen möglich sein. Ich gehe davon aus, dass hier der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFG-GebV) zur Anwendung kommen wird. Dieser sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Die Gebühr für Ihr Informationsbegehren wird voraussichtlich im mittleren Bereich dieses Rahmens liegen. Daher bitte ich um Rückmeldung bis zum 07.05.2020, ob Sie unter diesen Voraussetzungen an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Gerne können Sie mir auch die Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFG-GebV) führen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Felix Blume
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519] Sehr geehrte<< Anrede >> ich bes…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Felix Blume
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519]
Datum
30. April 2020 18:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich beschränke mein Auskunftbegehren unter Rücknahme im übrigen nunmehr auf den Teilgegenstand: "Schriftverkehr (auch per Fax, E-Mail etc.), Depeschen, Verbalnoten, Telefonvermerke oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit Seenotfällen (oder Abstufungen hiervon) im Mittelmeer bzw. vor der italienischen Küste mit ausländischen, insbesondere italienischen, Stellen (insbesondere SAR-Diensten, Ministerien oder Botschaften), mit dem Auswärtigen Amt oder der Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger während der Ostertage 2020 Sämtliche Vereinbarungen des Ministeriums mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger, insbesondere Dienstanweisungen, Schriftverkehr, Weisungen, Vermerke oder ähnliches hinsichtlich der Durchführung der Seenotrettung im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie" Meines Erachtens handelt es sich zumindest nunmehr um eine einfache Auskunft. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens weiterhin gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Für Ihre Bemühungen vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 184519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184519
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519] Bezug: Ihre Antwort vom 30.04.2020 Az.: SeIFG…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519]
Datum
12. Mai 2020 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihre Antwort vom 30.04.2020 Az.: SeIFG/286.2/1-505 IFG Sehr geehrter Herr Blume, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.04.2020, mit der Sie Ihr Auskunftsbegehren unter Rücknahme im Übrigen nunmehr auf folgenden Teilgegenstand beschränken: "Schriftverkehr (auch per Fax, E-Mail etc.), Depeschen, Verbalnoten, Telefonvermerke oder sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit Seenotfällen (oder Abstufungen hiervon) im Mittelmeer bzw. vor der italienischen Küste mit ausländischen, insbesondere italienischen, Stellen (insbesondere SAR-Diensten, Ministerien oder Botschaften), mit dem Auswärtigen Amt oder der Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger während der Ostertage 2020 Sämtliche Vereinbarungen des Ministeriums mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger, insbesondere Dienstanweisungen, Schriftverkehr, Weisungen, Vermerke oder ähnliches hinsichtlich der Durchführung der Seenotrettung im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie". Wunschgemäß weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Antrag im reduzierten Umfang voraussichtlich auch nicht mehr in einem kostenfreien Rahmen bearbeitet werden kann. Denn gerade die Sichtung des gesamten Schriftverkehrs (auch per Fax, E-Mail etc.) und ähnliches im Zusammenhang mit Seenotfällen im Mittelmeer bzw. vor der italienischen Küste mit ausländischen, insbesondere italienischen, Stellen (insbesondere SAR-Diensten, Ministerien oder Botschaften), mit dem Auswärtigen Amt oder der Gesellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger während der Ostertage 2020 verursachte auch bei Ihrem ursprünglichen Antrag den meisten Verwaltungsaufwand. Ich gehe davon aus, dass hier der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFG-GebV) zur Anwendung kommen wird. Dieser sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Die Gebühr für Ihr Informationsbegehren wird voraussichtlich weiterhin im mittleren Bereich liegen, allerdings an dessen unterem Rand. Daher bitte ich um Rückmeldung bis zum 15.05.2020, ob Sie unter diesen Voraussetzungen an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Mit freundlichen Grüßen

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Felix Blume
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519] Sehr geehrte<< Anrede >> ich neh…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Felix Blume
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage Nr. 184519; Az. SeIFG/286.2/1-505 IFG [#184519]
Datum
12. Mai 2020 17:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Felix Blume Anfragenr: 184519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184519