Seit 21.4.2021 ohne Antwort: Geschwindigkeitsbeschränkungen B304
Sehr << Antragsteller:in >>
wie bekannt, hat das LRA EBE bereits im Dezember 2020 eine geänderte
straßenrechtliche Anordnung zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der
B304 erlassen.
Das LRA schreibt darin u.a.
"Die Situation könnte sich verändern, sofern z. B. die Marktgemeinde
ein Lärmgutachten vorlegt, bis dahin ist nicht von einem Erfordernis
für Lärmschutz auszugehen und eine allenfalls abstrakte Unfallgefahr
auf diesem Abschnitt erfüllt nicht die Erfordernisse des § 45 Abs. 1
Satz 1 StVO."
Dazu bitte ich um Auskunft nach Art. 39 BayDSG, Art. 17 GG und Art. 4 BayPrG und :
1. Ist die Verwaltung, ist der MGR K. mit diesen geringfügigen
Änderungen einverstanden oder bestehen weitergehende Forderungen nach weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen?
2. Aus welchen Gründen hat der MGR Kirchseeon bisher kein
Lärmgutachten in Auftrag gegeben?
3. Wird die Verwaltung dem MGR K. noch einen Beschlußvorschlag für
die Erstellung eines Lärmgutachtens vorlegen? Falls ja, bis wann?
Falls nein, weshalb nicht?
4. An der Auffahrt zur B304 auf Höhe Friedhof kommt es zu einer
ANHEBUNG der zulässigen Geschwindigkeit auf der südlichen Spur.
Dadurch steigt die Unfallgefahr an dieser Einmüdung.
Was haben Sie, was hat der MGR K. unternommen, um diese
Geschwindigkeitserhöhung an diesem kritischen Punkt zu verhindern?
5. In der MGR-Sitzung vom 10.5.2021 wird der TOP 4
" Straßenverkehrsordnung B304 - Hier: Geschwindigkeitsbeschränkung und Beauftragung Lärmschutzgutachten" behandelt. Dazu die Fragen:
a) Welche konkreten Ziele sollen mit dem Lärmgutachten verfolgt
werden, d.h. in welchen Bereichen welche
Geschwindigkeitsbeschränkungen zu welchen Tages/Nachtzeiten für
welche Fahrzeuge vorzubereiten und durchzusetzen?
b) Welche Vorstellungen hat die Verwaltung, wie etwaige weitergehende
Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgesetzt werden könnten/sollen,
wenn das LRA sich trotz Vorlage eines Lärmgutachtens erwartungsgemäß
weigert, solche Beschränkungen anzuordnen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Mai 2021
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8. Juni 2021
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