Seit wann hat das BMUB Kenntnis vom Kobelco Report (10.Nov 2017)?
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):
Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:
1.) Seit wann hat das BMUB Kenntnis von dem Kobelco Report (10.Nov 2017)
"Report on investigation into the causes of the Kobelco
Steel Group’s inappropriate conducts and on measures
to prevent recurrence"
http://www.kobelco.co.jp/english/releases/files/20171110report_en.pdf
2.) Wie erlangte das BMUB erstmals Kenntnis von dieser Information?
Hintergrund:
http://www.greenpeace.org/japan/ja/news/press/2017/pr201710251/
http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/Kobesteel_20171024.pdf
http://www.greenpeace.org/japan/Global/japan/pdf/R3235-R1_20161025.pdf
Als einfache IFG-Frage erwarte ich eine umgehende Antwort in 48 Stunden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel
[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
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Trenner
Nachfolgender Text wurde nicht vom Antragsteller gewählt,
die Plattform Fragdenstaat.de setzt den Text seit einem
Serverupdate ungefragt, unabschaltbar hinzu.
Nachfolgender Text ist nicht Teil des Antrages und ist
von der auskunftspflichtigen Stelle zu ignorieren
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. November 2017
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19. Dezember 2017
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