Seitenpaginierungen zu allen Telefonvermerken im Aktenvorgang unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.

Seitenpaginierungen zu allen Telefonvermerken im Aktenvorgang unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.,
insbes. zu dem Telefonat des Beschwerdeführers mit der Sachbearbeitung Ihrer Aufsichtsbehörde bzw. etwaigen Telefonaten zwischen der Sachbearbeitung und dem Verantwortlichen des Berufsverbandes vor und nach Ihrem Auskunftsheranziehungsbescheid vom 29.4.22

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  • Datum
    20. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seiten…
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Betreff
Seitenpaginierungen zu allen Telefonvermerken im Aktenvorgang unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. [#265980]
Datum
20. Dezember 2022 15:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitenpaginierungen zu allen Telefonvermerken im Aktenvorgang unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V., insbes. zu dem Telefonat des Beschwerdeführers mit der Sachbearbeitung Ihrer Aufsichtsbehörde bzw. etwaigen Telefonaten zwischen der Sachbearbeitung und dem Verantwortlichen des Berufsverbandes vor und nach Ihrem Auskunftsheranziehungsbescheid vom 29.4.22
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265980/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, einfache Informationsfreiheitsanfragen sind unverzüglich zu beantworten. Bitte beeilen Sie << …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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AW: Seitenpaginierungen zu allen Telefonvermerken im Aktenvorgang unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. [#265980]
Datum
20. Dezember 2022 21:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, einfache Informationsfreiheitsanfragen sind unverzüglich zu beantworten. Bitte beeilen Sie << Adresse entfernt >> Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265980/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 Guten Abend. Zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.240 ve…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022
Datum
6. Januar 2023 19:22
Status
Warte auf Antwort
Guten Abend. Zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.240 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Der Vorgang 521.15738 enthält keine paginierten Telefonvermerke. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Gruß
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AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 [#265980] Guten Tag, danke für die Information. Bezieht sie sich auch in I…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 [#265980]
Datum
7. Januar 2023 16:18
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Information. Bezieht sie sich auch in Ihrem Bundesland darauf, dass Richtigkeit der Informationen nach IFG nicht zu überprüfen sei? Gut, dass Ihre Behörde spätestens vor Gericht kein Ermessen mehr haben würde, wie vollständig sie dann Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach Art. 77 f. DSGVO-EU gestaltet, wobei hier bekannt geworden ist, dass die Sachbearbeitung unter dem Az. in dem nicht abgelegten Telefonvermerk (s. Hinweise des verwaltungsverfahrensbeteiligten Beschwerdeführers der Akte selbst) im Frühjahr 2022 überaus freundlich erklärte, der Beschwerdeführer würde überhaupt keine Reaktion erhalten. Stimmt die Darstellung gem. dem fehlenden Telefonvermerk in der Akte? Es geht um diesen Vorgang: https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunftsheranziehungsbescheid-ihrer-behoerde-vom-29-4-22-unter-dem-az-521-15738-betr-den-f-die-verarbeitung-verantwortlichen-im-berufsverband-deutscher-psychologen-und-psychologinnen-e-v/ https://fragdenstaat.de/anfrage/kalenderdatum-des-rechtskraftvermerks-zum-auskunftsheranziehungsbescheid-ihrer-behoerde-vom-29-4-22-unter-az-521-15738-betr-den-f-die-verarbeitung-verantwortlichen-im-berufsverband-deutscher-psychologen-und-psychologinnen-e-v/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265980/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 [#265980] Guten, gibt es Neuigkeiten hinsichtlich ermessensfreier Aktenfüh…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2022 [#265980]
Datum
10. November 2023 15:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten, gibt es Neuigkeiten hinsichtlich ermessensfreier Aktenführung(en)? Wurden Sie evtl. in der Zwischenzeit zum Beschwerdevorgang verklagt? Freundliche Grüße Anfragenr: 265980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265980/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre erneute Anfrage vom 10. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >> die o.g. Anfrage liegt mir vor…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre erneute Anfrage vom 10. November 2023
Datum
4. Dezember 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die o.g. Anfrage liegt mir vor und wird zusammen mit bereits zu diesem Vorgang gestellten Fragen unter dem GeschZ. 1391.240 bei uns veraktet. Ihre erste Frage ist unklar, sodass ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben kann. Auf Ihre zweite Frage lautet die Antwort: Ja. Die Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre erneute Anfrage vom 10. November 2023 [#265980] Guten Tag, danke, auch für die Mitteilung zu 2), dass Si…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre erneute Anfrage vom 10. November 2023 [#265980]
Datum
4. Dezember 2023 19:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, auch für die Mitteilung zu 2), dass Sie verklagt werden mussten. Zu 1): Es wurde halt - vlt. irrtümlich im Falle Ihrer Behörde - davon ausgegangen, dass Sie dem Gericht einen Verwaltungsvorgang aus einer ermessensfreien Aktenführung zuschicken müssen, und nicht impressionistisch geführte, unvollständige Akten in Verwaltungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen